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UP-81003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien08.02.2021

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Schema erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln des…

UP-40013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.09.2021

…Ursprungsland. Wird zum Beispiel eine Ware mit Ursprung Israel aus der Schweiz in die EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-IL anzuwenden. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr grundsätzlich keine Zollpräferenz gewährt. Ausnahmen…

UZK-IA12 01 000 000 Vorpapiere
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

12 01 000 000 Vorpapiere 12 01 001 000 Referenznummer Hier ist die Identifikationsnummer oder ein sonstiger eindeutiger Hinweis anzugeben, anhand deren das Dokument zu erkennen ist. Wird die MRN als Vorpapier ausgewiesen, muss die Referenznummer wie folgt strukturiert sein: | Feld | Inhalt |…

UP-40023. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…Ursprungsland. Wird zum Beispiel eine Ware mit Ursprung Israel aus der Schweiz in die EU eingeführt, ist der Präferenzzollsatz des Abkommens EU-IL anzuwenden. 3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EU-Ursprungserzeugnisse Für Ursprungserzeugnisse der EU wird bei der Wiedereinfuhr grundsätzlich keine Zollpräferenz gewährt. Ausnahmen…

ZT-16003. Präferenzzollbehandlung
geltende FassungRichtlinien20.01.2021

3. Präferenzzollbehandlung Werden bestimmte (Warenkreis ergibt sich aus der jeweiligen Präferenzmaßnahme) zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Erzeugnisse in Teilsendungen eingeführt, so ist den Zollbehördendem Zollamt Österreich bei der Einfuhr der ersten Teilsendung ein einziger präferenzieller Ursprungsnachweis vorzulegen. Sinngemäß gilt das vorgenannte für die Ausfuhr. Für…

MO-83003.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle
geltende FassungRichtlinien18.08.2010

3.6. Agrarteilbeträge und Zusatzzölle 3.6.1. Agrarteilbetrag (TB) (1) Für bestimmte Waren (NA I-Waren) wird zusätzlich zu einem Wertzoll ein Agrarteilbetrag (TB) eingehoben. Dieser Agrarteilbetrag kann entweder bereits als Betrag pro 100 kg Eigengewicht festgesetzt sein oder er ist über die Meursing…

UP-43003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom multilateralen EWR-Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln…

UP-8100Einleitung
geltende FassungRichtlinien13.04.2021

  Die Arbeitsrichtlinie UP-8100 (Arbeitsrichtlinie Allgemeines Präferenzsystem) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämternvom Zollamt Österreich und dessen Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…

UP-42003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom jeweiligen Abkommen erfasst sein; 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" im Sinne der Ursprungsregeln dieses…

UP-43003.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

3.2.2. Zollpräferenz für rücklangende EWR-Ursprungserzeugnisse Für vom multilateralen EWR-Abkommen erfasste EWR-Ursprungserzeugnisse wird bei der Wiedereinfuhr eine Zollpräferenz gewährt.

UP-52013. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien01.05.2024

…Präferenznachweises belegt werden, bzw. auf Grund der Gewissheit des Einführers gegeben sein (Abschnitt 8.). 3.2. Präferenzzollsatz Der Präferenzzollsatz, der für eine Ursprungsware einzuheben ist, ergibt sich aus den Stufenplänen für den Zollabbau in Anhang 2-A (Stufenpläne für den Zollabbau) des Ursprungsprotokolls. Für rücklangende…

UP-43001.3. Definitionen
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…MED-Länder, der Färöer und der Türkei je nach Stand der Verlautbarung im Amtsblatt Serie C der EU (siehe https://www.bmf.gv.at/themen/zoll/fuer-unternehmen/ursprung-praeferenzen/weitere-informationen-ursprung-praeferenzen.html); 3."Präferenzzollsatz" den Zollfrei-Satz bzw. den ermäßigten Zollsatz, der…

MO-83007.25. MO25 Olivenöl und Tafeloliven
geltende FassungRichtlinien01.01.2017

…vollständig in Algerien gewonnenem und unmittelbar aus diesem Land in die GemeinschaftUnion verbrachtem Olivenöl der KN-Codes 1509 10 und 1510 0010 der Präferenzzollsatz gemäß Absatz 1 zusätzlich um den Betrag der Sonderabgabe von bis zu 14,60 EUR je 100 kg verringert (im TARIC…

UP-66604. Warenkreis
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…Waren nach Anhang III Für die in Anhang III der Verordnung angeführten Waren werden Zollkontingente eröffnet. Innerhalb dieser Zollkontingente gelten die in Anhang III festgelegten Präferenzzollsätze. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3. Die Verwaltung der Zollkontingente erfolgt gemäß den Artikeln 49 bis 54…

UP-30003. Einfuhr - Praktische Vorgangsweise betreffend die in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweise
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…verlangen. 3.1.1. Unbedeutende formelle Mängel Unbedeutende formelle Mängel in den Präferenznachweisen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Präferenznachweisen von den Angaben der Zollanmeldung oder dem Inhalt der sonstigen zur Zollabfertigung vorgelegten Unterlagen stehen der Anwendung der Präferenzzollsätze nicht entgegen. Dazu muss allerdings…

UP-30003.5. Prüfung der unmittelbaren Beförderung bzw. Nichtmanipulation
geltende FassungRichtlinien18.05.2026

…nur im APS - siehe Arbeitsrichtlinie UP-8101) nicht gegeben ist und liegt auch kein Ausnahmefall (siehe Abschnitt "Unmittelbare Beförderung" in den einzelnen UP-Arbeitsrichtlinien) vor, sind die Präferenzzollsätze zu verweigern, wobei in der Anmeldung eine entsprechende Begründung anzusetzen ist. Die Nichteinhaltung der unmittelbaren Beförderung bzw…

UP-30005.2. Prüfung von in Partnerländern ausgestellten Präferenznachweisen (zwischenstaatliche Verifizierungsverfahren)
geltende FassungRichtlinien27.10.2023

…Verfahrenstechnisch handelt es sich grundsätzlich um eine vollständige Zollanmeldung mit besonderer Überwachung. 5.2.3. Sicherheitsleistung Es wird zwar der nach den Präferenzzollsätzen zu berechnende Abgabenbetrag buchmäßig erfasst, jedoch muss vom Anmelder eine Sicherheit in der Höhe der Differenz zwischen dem Abgabenbetrag ohne Gewährung der…

UP-43007.2. Betroffene Abgaben
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

7.2. Betroffene Abgaben Neben allen Arten von Zöllen fallen beispielsweise auch Antidumpingabgaben unter das Verbot der Zollrückvergütung. Der Unionskodex kennt folgende Einrichtungen, die ausdrücklich oder in ihrer Wirkung eine Zollrückvergütung ermöglichen: aktive Veredelung (siehe ZK-2560) Zolllager (siehe ZK-2370) Äußere Umschließungen, auch wenn…

UP-64003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien06.10.2020

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom Abkommen erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines Vertragspartners sein (Abschnitt…

UP-52003. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle
geltende FassungRichtlinien20.03.2026

3. Voraussetzungen für die Anwendung der Präferenzzölle 3.1. Allgemeine Voraussetzungen Auf eine Ware können die Präferenzzölle nur angewendet werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.die Ware muss vom WPA erfasst sein (Abschnitt 4.), 2.die Ware muss ein "Ursprungserzeugnis" eines der Pazifik-Staaten…