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Findok · Richtlinien

UP-6660

4. Warenkreis

geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026

Inhaltsverzeichnis der UP-6660

Wortlaut laut Findok

4. Warenkreis Die Präferenzzölle nach dieser Verordnung gelten ausschließlich für Waren mit Ursprung in den USA, die den in den Anhängen I bis III der Verordnung angeführten KN-Codes zuzuordnen sind. 4.1. Waren nach Anhang I Für die in Anhang I der Verordnung angeführten Waren beträgt der Zollsatz 0 %. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3. 4.2. Waren nach Anhang II Für die in Anhang II der Verordnung angeführten Waren wird der auf den Wertzoll entfallende Teil des Gemeinsamen Zolltarifs nicht angewendet. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3. 4.3. Waren nach Anhang III Für die in Anhang III der Verordnung angeführten Waren werden Zollkontingente eröffnet. Innerhalb dieser Zollkontingente gelten die in Anhang III festgelegten Präferenzzollsätze. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3. Die Verwaltung der Zollkontingente erfolgt gemäß den Artikeln 49 bis 54 UZK-IA.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2026-0.552.384
Stammnummer
84470
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.07.2026 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF