Findok · Richtlinien
UP-6660
4. Warenkreis
geltende FassungRichtlinie2026-0.552.384gilt ab 01.07.2026
Inhaltsverzeichnis der UP-6660
Wortlaut laut Findok
4. Warenkreis
Die Präferenzzölle nach dieser Verordnung gelten ausschließlich für Waren mit Ursprung in den USA, die den in den Anhängen I bis III der Verordnung angeführten KN-Codes zuzuordnen sind.
4.1. Waren nach Anhang I
Für die in Anhang I der Verordnung angeführten Waren beträgt der Zollsatz 0 %. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3.
4.2. Waren nach Anhang II
Für die in Anhang II der Verordnung angeführten Waren wird der auf den Wertzoll entfallende Teil des Gemeinsamen Zolltarifs nicht angewendet. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3.
4.3. Waren nach Anhang III
Für die in Anhang III der Verordnung angeführten Waren werden Zollkontingente eröffnet. Innerhalb dieser Zollkontingente gelten die in Anhang III festgelegten Präferenzzollsätze. Dies gilt unbeschadet der Voraussetzungen gemäß Abschnitt 3.
Die Verwaltung der Zollkontingente erfolgt gemäß den Artikeln 49 bis 54 UZK-IA.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- 2026-0.552.384
- Stammnummer
- 84470
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.07.2026 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF