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EStR 2000 Rz 6710–671422.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

22.5.2.2 Ermittlung der ImmoESt und Haftung des Parteienvertreters Rz 6710: Einkünfte aus der Veräußerung von Grundstücken aus einer Verlassenschaft (vor Einantwortung) sind grundsätzlich ab dem Todestag den Erben zuzurechnen (siehe Rz 108a). Wurden Erbantrittserklärungen zum gesamten Nachlass abgeben und ist das Erbrecht…

EStR 2000 Rz 6715–672122.5.2.3 Ausnahmen von der Pflicht zur ImmoESt-Selbstberechnung
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…und werden aus dem der Selbstberechnung zugrundeliegenden Erwerbsvorgang Einkünfte gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis 3 oder 7 EStG 1988 erzielt, hat der Parteienvertreter gemäß § 30c Abs. 2 Z 2 EStG 1988 grundsätzlich immer auch die ImmoESt selbst zu berechnen. Davon abweichend kann gemäß …

EStR 2000 Rz 6701–670922.5 Immobilienertragsteuer (§§ 30b und 30c EStG 1988 idF 1. StabG 2012; AbgÄG 2012)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…AbgÄG 2012) 22.5.1 Grundkonzept Rz 6701: Die Erhebung der Einkommensteuer für Grundstücksveräußerungen erfolgt sowohl für den betrieblichen als auch für den außerbetrieblichen Bereich grundsätzlich im Wege der Immobilienertragsteuer (ImmoESt), wenn durch den Parteienvertreter die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer vorgenommen wird. Die mit dem 1…

NeuFöR Rz 95–1084.1. Vorlage des amtlichen Vordrucks (§ 4 Abs. 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien25.06.2013

…GmbH & Co.KG oder AG erst mit Eintragung der Gesellschaft ins Firmenbuch entsteht. Die Vorlage des amtlichen Vordrucks beim Finanzamt (bzw. beim Parteienvertreter, der die Selbstberechnung durchführt) bis zu diesem Zeitpunkt ist für die Inanspruchnahme der Befreiung von der Gesellschaftsteuer gemäß § 1 Z 2 bzw…

EStR 2000 Rz 6727–673222.5.3 Erhebung der ESt im Rahmen der Veranlagung
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…des EStG 1988 erzielt werden. Dies ist grundsätzlich immer dann der Fall, wenn der Erwerbsvorgang zugleich eine Veräußerung eines Grundstücks des Privat- oder Betriebsvermögens darstellt. Rz 6730: Unabhängig von der Beurteilung des Parteienvertreters über das Vorliegen von Einkünften gemäß § 2 Abs. 3 Z 1 bis…

EStR 2000 Rz 6722–672622.5.2.4 Abgeltungswirkung der ImmoESt und Erklärungspflicht
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

22.5.2.4 Abgeltungswirkung der ImmoESt und Erklärungspflicht Rz 6722: Wird die ImmoESt durch den Parteienvertreter korrekt berechnet und entrichtet, sind damit gemäß § 30b Abs. 2 EStG 1988 die Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen gemäß § 30 EStG 1988 grundsätzlich abgegolten. Die Abgeltungswirkung setzt die gesetzlich…

GebR 2025 Rz 88–953.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.2.4. Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG Rz 88: Parteienvertreter (Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder/Steuerberater) sind befugt, innerhalb der Anzeigefrist des § 31 Abs. 1 GebG (15. Tag des auf den Kalendermonat, in dem die Gebührenschuld entstanden ist, zweitfolgenden Monats) die Hundertsatzgebühr für Rechtsgeschäfte…

GebR 2025 Rz 96–1013.2.4.5. Sonstige Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…von einem Parteienvertreter durchgeführte Selbstberechnung als unrichtig, so hat das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten gemäß § 201 BAO die Gebühr mit Bescheid festzusetzen. Dieser Bescheid ist, da die Selbstberechnung rechtlich dem (den) Gebührenschuldner(n) zuzurechnen ist, an den (die) Gebührenschuldner und nicht an den Parteienvertreter zu…

EStR 2000 Rz 6733–674022.5.3.2 Besondere Vorauszahlung gemäß § 30b Abs. 4 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…der ImmoESt-Selbstberechnung vorliegt (siehe dazu Rz 6714 ff: bei Zufluss außerhalb der Jahresfrist oder Zwangsversteigerung). Die besondere Vorauszahlung ist weiters dann zu entrichten, wenn trotz Vornahme der ImmoESt-Selbstberechnung die Pflicht des Parteienvertreters zur Entrichtung der ImmoESt nachträglich erlischt, weil der tatsächliche Zufluss gemäß …

GebR 2025 Rz 20–232.2. Auswirkungen der Gebührenbefreiungen auf das Gesamtschuldverhältnis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…vertreten durch den Parteienvertreter, eine das Verfahren abschließende schriftliche Erledigung zu. Da der Bund persönlich gebührenbefreit ist, kann er nicht als Gebührenschuldner gemäß § 13 Abs. 1 GebG herangezogen werden. Durch das bestehende Gesamtschuldverhältnis (siehe Rz 197) ist der Parteienvertreter allein verbleibender Gebührenschuldner und hat die…

GebR 2025 Rz 1371–138127.3.5. Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Abgabenzeitraum MMJJJJ) zu entrichten. Wird einem Parteienvertreter vom Bestandgeber kein Auftrag zur Selbstberechnung gemäß § 3 Abs. 4a GebG erteilt (vgl. Rz 1380), ist es zulässig, dass der Parteienvertreter das Formular Geb1 über Auftrag des Bestandgebers erstellt und eine Anmeldung beim Finanzamt vornimmt. Rz 1373: Eine…

EStR 2000 Rz 1323–13305.5.4a.5 Verfahren
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…dessen Spruch Bedingungen und Auflagen, wie die jährliche Beibringung eines Tätigkeitsberichts, beinhalten kann. Rz 1324a: Die Zuerkennung der Spendenbegünstigung ist von der Körperschaft mittels amtlichen elektronischen Formulars zu beantragen. Dieses ist durch einen berufsmäßigen Parteienvertreter gemäß Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017 (WTBG 2017), BGBl. I Nr. 137/2017…

EStR 2000 Rz 6623–662822.4.2 Veräußerung, Anschaffung
geltende FassungRichtlinien21.04.2026

…2006). Dies gilt auch für eine Rückabwicklung des Veräußerungsgeschäftes auf Grund einer bloßen Vereinbarung der Vertragsparteien, wenn nachweislich (gegenüber dem Parteienvertreter oder dem Finanzamt) die Voraussetzungen für eine gerichtliche Vertragsaufhebung gegeben wären. Die ImmoESt als steuerliche Rechtsfolge eines Geschäfts kann jedoch nicht als Irrtum iSd …

EStR 2000 Rz 6656–665722.4.4.3 Zuflussbesteuerung
geltende FassungRichtlinien14.05.2019

…als übrige Masseforderung zu qualifizieren und daher gegenüber anderen Masseforderungen nicht vorrangig. Ein möglicher Differenzbetrag zwischen der erzielten Quote und der tatsächlichen Höhe der ImmoESt-Schuld wird bei einer Selbstberechnung der ImmoESt gemäß § 30c EStG 1988dem Parteienvertreter nicht mittels Haftungsbescheid vorgeschrieben. Abzugsposten (Anschaffungskosten, Herstellungskosten, Instandsetzungskosten…

EStR 2000 Rz 6665–666722.4.4.5.6 Subventionen
geltende FassungRichtlinien31.01.2025

…Mitteilung oder Selbstberechnung nach § 30c EStG 1988 anfallenden Kosten zu vermindern. Dazu gehören auch die durch einen Parteienvertreter in Rechnung gestellten Kosten für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage (inklusive der Fremdhonorare; als Kosten der Selbstberechnung gelten auch die Kosten für einen Steuerberater, soweit sie mit der…

EStR 2000 Rz 6674–667522.4.4.6.4 Nachversteuerung beschleunigter Abschreibungen
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…entrichtete ImmoESt in der Veranlagung angerechnet. Dazu sind in der Einkommensteuererklärung die Einkünfte aus der Grundstücksveräußerung und die anzurechnende ImmoESt entsprechend in den dafür vorgesehenen Kennzahlen einzutragen. Im Falle einer Mitteilung einer Grundstücksveräußerung durch die Regeleinkünfteermittlungden Parteienvertreter nach § 3030c Abs. 31 EStG 1988 dargestelltund Entrichtung…

EStR 2000 Rz 7534–754228.4 Steuererklärung (§§ 42 bis 44 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien13.03.2024

…Einkünften (§ 188 BAO) können im Rahmen einer automationsunterstützten Quotenregelung spätestens bis zum 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres eingereicht werden und zwar von einem mit der Einreichung von Abgabenerklärungen beauftragten Berufsmäßigeberufsmäßigen Parteienvertreter: Fristerstreckung allgemein bis 31. Mai des auf das Veranlagungsjahr folgenden Jahres…

EStR 2000 Rz 7985–798730.1.9 Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen (§ 98 Abs. 1 Z 7 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…30% bei Veräußerungen nach dem 31.12.2015 (§ 30a EStG 1988) sowie den Bestimmungen zur Immobilienertragsteuer (§ 30b EStG 1988) sowie zur Selbstberechnung der Immobilienertragsteuer durch den Parteienvertreter (§ 30c EStG 1988); siehe dazu Rz 6702 ff. Beispiel 1: Der beschränkt Steuerpflichtige A veräußert ein inländisches privates…

EStR 2000 Rz 8040–804430.2.3.3 ABC der Veranlagung bei beschränkter Steuerpflicht
geltende FassungRichtlinien06.05.2021

…1988). Immobilienertragsteuer Rz 8043a: Für Einkünfte aus privaten oder betrieblichen Grundstücksveräußerungen sind die Regelungen hinsichtlich des besonderen Steuersatzes (§ 30a EStG 1988), der Entrichtung der Immobilienertragsteuer (§ 30b EStG 1988) sowie der Mitteilung und Selbstberechnung durch den Parteienvertreter (§ 30c EStG 1988) anzuwenden (§ 98 Abs. 4 EStG 1988…

GebR 2025 Rz 77–793.2. Hundertsatzgebühren
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Gebührenschuldner, die in ihrem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließen (siehe Rz 80) Bestandnehmer, zu deren Geschäftstätigkeit laufend der Abschluss von Bestandverträgen gehört (§ 33 TP 5 Abs. 5 Z 6 GebG; siehe Rz 1376) Parteienvertreter (siehe Rz 88) und sonstige Bevollmächtigte (siehe Rz 1380)