Muster 3 - Begleitschein für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall [Grafik] [Grafik] Vorgaben für Begleitscheine und die Meldung von Begleitscheindaten Auf Begleitscheinen und in der Meldung der Begleitscheindaten sind gemäß den §§ 9, 11, 13 und 14 ANV 2012 die jeweils zutreffenden Identifikationsnummern aus…
… es ist prinzipiell zulässig, ein anderes Formular zu verwenden sofern die geforderten Begleitscheininhalte strukturiert und übersichtlich aus dem verwendeten Formular hervorgehen. (2) Für die ausschließlich innerösterreichische Beförderung von gefährlichen Abfällen und von POP-Abfällen ist weder eine Bewilligung nach § 69 AWG 2002 noch ein Notifizierungsformular…
…2027 350 mg/kg oder, falls dieser Wert höher ist, die Summe der Konzentrationen dieser Stoffe, wenn sie in Gemischen oder Erzeugnissen vorhanden sind, gemäß Anhang I Spalte 4 Nummer 2 EU-POP-V für die Stoffe Tetrabromdiphenylether, Pentabromdiphenylether, Hexabromdiphenylether, Heptabromdiphenylether und Decabromdiphenylether; c)ab…
2a. Allgemeine Pflichten von Abfallbesitzern 2a.1. Gewerbsmäßige Beförderung nicht gefährlicher Abfälle (1) Wer gewerbsmäßig nicht gefährliche Abfälle (ausgenommen POP-Abfälle, siehe Abschnitt 1.1. Abs. 7) befördert, hat gemäß § 15 Abs. 7 AWG 2002 bei der Beförderung ein Dokument mitzuführen, aus welchem der Übergeber…
7.2. Transporte zwischen verschiedenen Standorten eines Abfallbesitzers (1) Werden gefährliche Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 3) oder POP-Abfälle (Abschnitt 1.1. Abs. 7) von einem Standort eines Abfallbesitzers zu einem anderen Standort desselben Abfallbesitzers verbracht, sind gemäß § 15 ANV 2012 Unterlagen mit folgenden…
8. Ausnahmen 8.1. Gefährliche Abfälle (1) Das Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" (im innerösterreichischen Verkehr) ist nicht erforderlich, wenn für gefährliche Abfälle im Einzelfall der Nachweis erbracht werden kann, dass diese Abfälle nicht gefährlich sind (Ausstufung). Das Ausstufungsverfahren ist…
… 3."Anhänge I, II und III": die Anhänge I, II und III des Übereinkommens; 4."Population": eine biologisch oder geographisch abgegrenzte Zahl von Individuen; 5."Art": eine Art, eine Unterart oder eine Teilpopulation einer Art oder einer Unterart; 6."Exemplar": jedes lebende oder tote Tier…
…1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen aufgeführten Abfälle; 7.die Verordnung (EU) 2019/1021 des Europäischen Parlaments und des Rates über persistente organische Schadstoffe (EU-POP-V); 78.das Bundesgesetz über eine nachhaltige Abfallwirtschaft (Abfallwirtschaftsgesetz 2002 -AWG 2002…
…Zollorgane nicht nur die Überwachung des (drittlands- oder binnen-)grenzüberschreitenden Verkehrs, sondern in Bezug auf gefährliche Abfälle und auf POP-Abfälle auch die Überwachung des innerösterreichischen Verkehrs (einschließlich interne Transporte - siehe Abschnitt 7.2.) gehört. (4) Bei Feststellung derartiger Verstöße ist nach Abschnitt 10 vorzugehen.
…Abschnitt 9 - nach Abschnitt 10 vorzugehen. Hinsichtlich der Behandlung der Unterlagen siehe die Abschnitt 3.3.1. und Abschnitt 3.3.2. (4) Bei gefährlichen Abfällen und bei POP-Abfällen ist das zusätzliche Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" nicht erforderlich.
…Abschnitt 9 - nach Abschnitt 10 vorzugehen. Hinsichtlich der Behandlung der Unterlagen siehe die Abschnitt 4.2.1. und Abschnitt 4.2.2. (4) Bei gefährlichen Abfällen und bei POP-Abfällen ist das zusätzliche Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" nicht erforderlich.
…Abschnitt 9 - nach Abschnitt 10 vorzugehen. Hinsichtlich der Behandlung der Unterlagen siehe die Abschnitt 5.2.1. und Abschnitt 5.2.2. (4) Bei gefährlichen Abfällen und bei POP-Abfällen ist das zusätzliche Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" nicht erforderlich.
…auf Verlangen vorgewiesen werden. Bei Nichtvorlage oder Nichtmitführen dieser Unterlagen ist - unter Beachtung des Verfahrens nach Abschnitt 9 - nach Abschnitt 10 vorzugehen. (4) Bei gefährlichen Abfällen und bei POP-Abfällen ist das zusätzliche Mitführen eines "Begleitscheines für gefährlichen Abfall und für POP-Abfall" nicht erforderlich.
…Serbien, Türkei, Ukraine und Vereinigtes Königreich | 3. | Pflanzen von Populus L., mit Blättern, außer Früchte und Samen | ex 0602 10 90 ex 0602 20 20 ex 0602 20 80 ex 0602 90 41 ex 0602 90 45 ex 0602 90 46 ex…
…Arten und auch im Übereinkommen nicht aufgeführte Arten, die international in Mengen gehandelt werden, die das Überleben der Art oder von Populationen in bestimmten Ländern gefährden könnte, oder die die Erhaltung der Gesamtpopulation auf einem Niveau beeinträchtigen könnte, das der Rolle der Art in ihrem…
…werden, wenn sein Kategoriename und seine Beschreibung formell in der neuesten Ausgabe des Internationalen Codes der Nomenklatur der Kulturpflanzen veröffentlicht wurden. 11.Hybride können unter der Voraussetzung in die Anhänge aufgenommen werden, dass sie in der freien Natur unterscheidbare und stabile Populationen bilden. Hybride Tiere…
… | 33. | Pinus radiata D. Don | | 34. | Pinus sylvestris L. | Weißkiefer = Gemeine Kiefer = Gemeine Föhre | 35. | Populus spp. und künstliche Hybriden zwischen diesen Arten | Pappel, Pappelhybrid | 36. | Prunus avium L. | Wildkirsche…
…werdenteilen (VwGH 16.3.1983EuGH 18.4.2024, 3849Rs C-89/23/80, Companhia União de Crédito Popular SA). Werden an den Kreditgeber Entgelte entrichtet, die im Zusammenhang mit der Duldung der Weiterbenützung belehnter KFZ stehen, können diese nicht als im unmittelbaren Zusammenhang mit der…
…Kunden im Hinblick auf den Abschluss von Versicherungsverträgen zu suchen und diese mit dem Versicherer zusammenzubringen - umfassen (vgl. EuGH 8.7.2021, Rs C-695/19, Rádio Popular - Electrodomésticos SA, Rn 36 mit Verweis auf EuGH 25.3.2021, Rs C-907/19, Q-GmbH…
…648/2004 (Detergenzien), der Verordnung (EU) Nr. 649/2012 (PIC-V, siehe dazu auch die Arbeitsrichtlinie Gefährliche Chemikalien - VB-0820), der Verordnung (EU) 2019/1021 (POP-V), der Verordnung (EGEU) Nr. 10052024/2009590 (EU-OzonV, siehe dazu auch die Arbeitsrichtlinie Schutz der Ozonschicht - VB-0810…