3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…
…gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 mit dem Beginn der Beförderung (das ist in Wien) als ausgeführt. Für die nachfolgende Lieferung kommt - da die Beförderung bereits der ersten Lieferung zugerechnet wurde - nur mehr die Ortsbestimmung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 in Frage. Die Ware…
3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…
…Rechtslage bis 31.12.2014 Rz 642i: Zur Rechtslage ab 1.1.2015 siehe Rz 641o. Bis zum 31.12.2014 zählen Telekommunikationsdienste zu den Katalogleistungen. Zum Begriff der Telekommunikationsleistung siehe Rz 641o. Hinsichtlich der Ortsbestimmung siehe Rz 641q. Die Verordnung des BM für Finanzen…
…Rn 23 f). Randzahlen 2982 bis 2985: derzeit frei. 23.3. Ort der Reiseleistungen Rz 2986: Je nach Art der Erbringung der Reiseleistungen ergeben sich die folgenden Ortsbestimmungen: 23.3.1. Ort der Reiseleistungen bei Eigenleistungen Rz 2987: Für Eigenleistungen richtet sich der Ort nach…
3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…
…zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. 18a.2. Begriffs- und Ortsbestimmungen 18a.2.1. Begriffsbestimmungen Rz 2599a: Für die nähere Bestimmung der unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten fallenden Vorgänge ist primär auf Begriffe, die im Zahlungsdienstegesetz…
…Angaben zum Ort | | | | A* | | | 34 08 010 046 | 4/8 | | | Qualifikator der Ortsbestimmung | | | A* | | | 34 08 010 036 | 4/8 | | | UN/LOCODE | | …
…010 045 - Art des Ortes Anzugeben ist der relevante, für die Art des Ortes festgelegte Code. 34 05 010 046 - Qualifikator der Ortsbestimmung Anzugeben ist der entsprechende Code für die Identifizierung des Ortes. Auf der Grundlage des verwendeten Qualifikators ist nur die entsprechende Kennung anzugeben…
…| A | 49 01 000 046 | IX/1 | | | Qualifikator der Ortsbestimmung | A | 49 01 010 000 | IX/1 | | Code der Ortsbestimmung | | A | 49 01 010 242 | IX/1 | | |…
…Ortes | | A | | GS | | 16 15 046 000 | | | Qualifikator der Ortsbestimmung | | A | | GS | | 16 15 036 000 | | | UN…
…Angaben zum Ort / Qualifikator der Ortsbestimmung) D.E. 34 08 010 046 (Ort, an dem sich die Waren befinden / Angaben zum Ort / Qualifikator der Ortsbestimmung) D.E. 34 09 010 046 (Ort(e) der Veredelung oder Verwendung / Angaben zum Ort / Qualifikator der Ortsbestimmung) D.E…
…| | Art des Ortes | | a1 | Ja | | 16 15 046 000 | | Art der Ortsbestimmung | | a1 | Ja | | 16 15 036 000 | | UN/LOCODE | …
…Bestimmter Ort | B | Bewilligter Ort | C | Zugelassener Ort | D | SonstigeAndere 16 15 046 000 Art der Ortsbestimmung Zur Bestimmung des Orts ist eine der folgenden Kennungen zu verwenden: | Qualifikator | Kennung | Beschreibung | T | PLZ-Adresse…
…zulässig: | Qualifikator für die Ortsbestimmung | Beschreibung | zulässig bei der Art des Ortes | V | Kennung der Zollstelle | Code A | Y | Bewilligungsnummer | Code B oder C Nummer der Bewilligung Wird als Qualifikator für die Ortsbestimmung der Code ,Y…
3a.16. Verordnungsermächtigung 3a.16.1. Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln Rz 642y: Nach der Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. Nr. 5/1996 über die Verlagerung des Ortes der sonstigen Leistung bei der Vermietung von Beförderungsmitteln, bestimmt sich…
Datengruppe Ortsangaben (Locs, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Es ist der Gemeinschaftscode anzugeben, der für den Staat…
1.4. Warenorte 1.4.1. Grundsätzliches 1.4.1.1. Definition "Zugelassener Warenort" (§ 4 Abs. 2 Z 18 ZollR-DG) "Jede nicht zum Amtsplatz einer Zollstelle gehörige, von den Zollbehörden zugelassene Örtlichkeit, an der Waren gestellt, einem Zollverfahren oder einer sonstigen zollrechtlichen Bestimmung zugeführt…
Datengruppe Ortsangaben (Loc, 1x, P) | Datenfeld | Nachricht-Feld | Format | Codeliste | SAD-Feld | Art | Versendungs-/ Ausfuhrlandcode | Disp | a2 | TC_10000 | 15a | A | Beschreibung: | Die Angabe des Ausfuhrland-Codes ist obligatorisch, sofern der…