3a.1a.5. Ort des Eigenverbrauches Rz 487: Der Ort des Eigenverbrauches nach § 3a Abs. 1a Z 1 und Z 2 UStG 1994 bestimmt sich nach den Leistungsortregelungen, die für die sonstige Leistung bei Entgeltlichkeit anzuwenden wären. Beispiel: Die deutsche Unternehmerin überlässt ihrer Arbeitnehmerin als…
…gemäß § 3 Abs. 8 UStG 1994 mit dem Beginn der Beförderung (das ist in Wien) als ausgeführt. Für die nachfolgende Lieferung kommt - da die Beförderung bereits der ersten Lieferung zugerechnet wurde - nur mehr die Ortsbestimmung gemäß § 3 Abs. 7 UStG 1994 in Frage. Die Ware…
3.7. Verschaffung der Verfügungsmacht 3.7.1. Allgemeines Rz 421: Ort der Lieferung ist dort, wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet (und nicht dort, wo die Verfügungsmacht verschafft wird). Bei körperlicher Übergabe ist das der Ort, an dem der…
3.9. Beförderungs- und Versendungslieferung aus dem DrittlandsgebietDrittland Rz 466: § 3 Abs. 9 UStG 1994 regelt den Lieferort in den Fällen, in denen der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland gelangt und der Lieferer oder sein Beauftragter…
…Rechtslage bis 31.12.2014 Rz 642i: Zur Rechtslage ab 1.1.2015 siehe Rz 641o. Bis zum 31.12.2014 zählen Telekommunikationsdienste zu den Katalogleistungen. Zum Begriff der Telekommunikationsleistung siehe Rz 641o. Hinsichtlich der Ortsbestimmung siehe Rz 641q. Die Verordnung des BM für Finanzen…
…Rn 23 f). Randzahlen 2982 bis 2985: derzeit frei. 23.3. Ort der Reiseleistungen Rz 2986: Je nach Art der Erbringung der Reiseleistungen ergeben sich die folgenden Ortsbestimmungen: 23.3.1. Ort der Reiseleistungen bei Eigenleistungen Rz 2987: Für Eigenleistungen richtet sich der Ort nach…
3.8. Beförderungs- und Versendungslieferung 3.8.1. Allgemeines Rz 446: Wird der Gegenstand einer Lieferung durch den Lieferer oder den Abnehmer befördert oder versendet, so gilt die Lieferung dort als ausgeführt, wo die Beförderung oder Versendung beginnt. Rz 447: Unter Beförderung ist ein Gütertransport…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende und die weiteren Mitglieder im Beisein der Schriftführerin über die Berufungen des Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, vertreten durch Finanzamtsvertreter, betreffend Umsatz- und Einkommensteuer für die Jahre 2001 bis 2003 nach der am…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder Dr. Alois Pichler, Dr. Bernhard Koller und Dr. Erich Dietrich im Beisein der Schriftführerin Dagmar Brus über die Berufungen der Bw., vertreten durch StB. vom 4. Juli 2005 gegen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Hofrat Dr. Karl Zepitsch, Kommerzialrätin Elfriede Fischer und Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier, über die Berufung der Bw., vertreten durch Q, T, vom 22. September 2006…
…zu übermitteln, wo sie zentralisiert gespeichert, aggregiert und mit anderen europäischen Datenbanken abgeglichen werden. 18a.2. Begriffs- und Ortsbestimmungen 18a.2.1. Begriffsbestimmungen Rz 2599a: Für die nähere Bestimmung der unter die Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Mitteilungspflichten fallenden Vorgänge ist primär auf Begriffe, die im Zahlungsdienstegesetz…
…dass, wenn eine Gesamtbewertung der beruflichen und persönlichen Bindungen nicht ausreiche, um den ständigen Mittelpunkt der Interessen des Betroffenen örtlich zu bestimmen, bei dieser Ortsbestimmung den persönlichen Bindungen der Vorrang einzuräumen ist. Das Vorbringen, die wirtschaftlichen und sozialen Interessen des Bf. lägen in der Schweiz…
…dem letzten Abnehmer in der Reihe unmittelbar die Verfügungsmacht über den Gegenstand verschafft. In der Reihe finden zeitlich hintereinander mehrere Lieferungen statt, wobei nur für einen Umsatz in der Reihe die Ortsbestimmung nach § 3 Abs. 8 UStG in Betracht kommt. Im gegenständlichen Fall hat das…
…wurde und im Geltungsbereich der VO BGBl. II 193/2002 als Kleinbus anzusehen ist. Was die nunmehrige Einwendung des Finanzamtes hinsichtlich der Reparaturrechnung anlangt, ist auszuführen, dass die Ortsbestimmung des § 3a Abs. 6 UStG (Empfängerortsprinzip) nicht zur Anwendung gelangt, wenn es sich um eine Lieferung…
…Köln, August 2008, 3/16). Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Eine zuverlässige Ortsbestimmung des Benutzers bei dynamischer Adressvergabe bei DSL-Zugängen ist nicht mit hinreichender Genauigkeit möglich. Eine Abweichung von 100 km und mehr konnten in einem einfachen Versuch nachgewiesen werden. (TÜV Rheinland, Gutachten…
… 3a Abs. 12 UStG 1994 nicht zur Anwendung. Zu beurteilen sei jeweils die einzelne Leistung. Die Ortsbestimmung für die einzelne Leistung sei einheitlich vorzunehmen, auch wenn die Tätigkeit an mehreren verschiedenen Orten ausgeübt werde. Abzustellen sei nach dem Schwerpunktprinzip auf jenen Ort, an dem der…
…Köln, August 2008, 3/16). Die Studie kommt zu folgenden Ergebnissen: - Eine zuverlässige Ortsbestimmung des Benutzers bei dynamischer Adressvergabe bei DSL-Zugängen ist nicht mit hinreichender Genauigkeit möglich. Eine Abweichung von 100 km und mehr konnten in einem einfachen Versuch nachgewiesen werden. (TÜV Rheinland, Gutachten…
…gemäß § 3a Abs. 9 lit. a UStG 1994 dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Die Ortsbestimmung bei Katalogleistungen hängt somit von Umständen und Eigenschaften auf der Seite des Empfängers (Unternehmereigenschaft, Wohnsitz, Nutzung der Leistung etc.) ab. Es existieren keine formalisierten Beweisregeln darüber, auf…
…diesbezüglich an die vorzitierte Entscheidung anlehnt und aus gemeinschaftsrechtlichen Gründen nicht den Intentionen folgen kann, die aus der Begründung des zugrundeliegenden Initiativantrages hervorgehen: "Mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union wurde die Ortsbestimmung bei der Vermietung von Kraftfahrzeugen entsprechend der 6. EG-Richtlinie dahingehend geändert…
…Angaben zum Ort | | | | A* | | | 34 08 010 046 | 4/8 | | | Qualifikator der Ortsbestimmung | | | A* | | | 34 08 010 036 | 4/8 | | | UN/LOCODE | | …