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KfzBStR 2021 Rz 1260–1263B.12.9.3.1. Berechnung der Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…bei Entstehung der Abgabenschuld entrichteter Bonus-Malus ist über das Wertverhältnis zwischen Bemessungsgrundlage und Neuwagenwert oder unter Berücksichtigung einer achtjährigen Nutzungsdauer oderanteilsmäßig zu erfassen. Die Aliquotierung des Bonus-Malus über das Wertverhältnis anteilsmäßig zu vergütendie Achtelung ist dann heranzuziehen, wenn der Neuwagenwert nicht bekannt ist…

KfzBStR 2021 Rz 1–7A. Definitionen und übergreifende Themen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…inzwischen schon mehrfach gesenkt (sogenannte Euro-Norm), das Testverfahren blieb aber gleich. Beim NEFZ mussten alle Kraftfahrzeuge vor der eigentlichen Markteinführung der Neuwagen exakt definierte Fahrzyklen auf Prüfständen durchlaufen. Allerdings wurde dabei nicht jedes Kraftfahrzeug einzeln gemessen, sondern es wurde ein Prüffahrzeug mit Grundausstattung verwendet…

KfzBStR 2021 Rz 425–431B.1.3.2. Tatsächliche erstmalige Zulassung (§ 1 Z 3 lit. a NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…sind. Dies jedoch nur, solange Verkaufsbemühungen erkennbar sind. Als Kraftfahrzeuge der Luxusklasse können jedenfalls entsprechend ausgestattete Kraftfahrzeuge mit einem Neuwagenverkaufspreis von mehr als 80.000 Euro (netto) angesehen werden. Ob ein Vorführkraftfahrzeug vorliegt, ist für jeden Einzelfall eigens zu untersuchen (VwGH 12.12.1988, 87…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | +940,00Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 5.640,00Euro * Berechnung Malus: (200 - 150) x 25 € + (200 - 170) x 25 € = 2.000 € Malus Aliquotiert: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über…

KfzBStR 2021 Rz 936–937B.6.1.8.2. Sinngemäße Anwendung für Vorgänge gemäß § 1 Z 3 lit. b und Z 4 NoVAG 1991
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Kraftfahrzeuges zu berücksichtigen. Die Wertentwicklung kann daher über das Wertverhältnis zwischen dem Entgelt bzw. dem gemeinen Wert und dem Neuwagenwert oder über eine Achtelung berechnet werden. Vorführkraftfahrzeuge werden in der Regel innerhalb eines Jahres verkauft, womit bei der Aliquotierung über die…

KfzBStR 2021 Rz 979B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5 / § 6 Abs. 3 NoVAG 1991* | - 56,25 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 2.943,75 Euro ** Berechnung Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel reduziert…

KfzBStR 2021 Rz 998B.6.2.2.5.5. Rechtslage 18. Juni 2009 bis 31. Dezember 2009, idF BGBl. I Nr. 52/2009 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…50 Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% | + 267,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.605,00 Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der…

KfzBStR 2021 Rz 999B.6.2.2.5.6. Rechtslage 1. Juli 2008 bis 17. Juni 2009, idF BGBl. I Nr. 46/2008 (Änderung Malus CO2-Werte und Abgabenerhöhung)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Euro | Erhöhungsbetrag gemäß § 6 Abs. 6 NoVAG 1991 iHv 20% (nur auf den Grundbetrag) | +280,00Euro | zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 1.617,50Euro ** BerechnungBerechnung Bonus: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird…

KfzBStR 2021 Rz 1014–1017B.6.2.4.3. Nachgewiesener CO2-Wert (§ 6 Abs. 4 Z 3 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…km) = 15 g/km; 15 x 40 Euro = 600 Euro | + 525,00 Euro | minus Abzugsposten* | - 306,25 Euro | = zu entrichtende Normverbrauchsabgabe | 3.418,75Euro * Berechnung Malus und Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über…

KfzBStR 2021 Rz 1023–1025B.6.3. Steuerberechnung bei Differenzbesteuerung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Berechnung Normverbrauchsabgabe: | NoVA Grundbetrag (24%) | 2.400,00Euro | plus Malus ((210 g/km - 275 g/km) x 40 Euro) | 0,00Euro | minus Abzugsposten* | - 100,00Euro | NoVA-Gesamt | 2.300,00Euro * Berechnung Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist…

KfzBStR 2021 Rz 1252–1258B.12.9. Voraussetzungen einer Vergütung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Der CO2-Emissionswert (WLTP) beträgt 155 g/km. Der Neuwagenwert ist nicht bekannt. Ermittlung der Bemessungsgrundlage: | Bemessungsgrundlage inkl. USt und NoVA | 25.500,00 Euro | plus anteiliger Abzugsposten* | + 262,50 Euro | Zwischensumme | 25.762,50Euro | - USt-Tarif: (25…

EStR 2000 Rz 3313–33298.2 Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
geltende FassungRichtlinien31.03.2023

…von Erfahrungswerten der Vergangenheit zusammengefasst werden (VwGH 20.10.2010, 2007/13/0085). Beispiel 1: Bei einem Autohändler gibt es nach den Erfahrungen der vergangenen Jahre bei 10% der verkauften Neuwagen Inanspruchnahmen aus der Gewährleistung. Dies berechtigt den Autohändler nicht zur steuerwirksamen Bildung einer Rückstellung…

EStR 2000 Rz 4769–478214.3.5 Angemessenheitskriterien bei den im Gesetz genannten Aufwendungen und Ausgaben
geltende FassungRichtlinien08.05.2025

…der Anschaffung eine Kürzung der Anschaffungskosten zu erfolgen hätte. Dies gilt sowohl in Fällen des Leasings von Neuwagen als auch in Fällen des Leasings von Gebrauchtwagen. Betragen die Anschaffungskosten eines neuen Leasingfahrzeuges mehr als 34.000 Euro (ab 2005: 40.000 Euro, siehe Rz 4771)…

LStR 2002 Rz 168–1874.2.4 Privatnutzung des arbeitgebereigenen Kfz (§ 4 der VO über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (Sachbezugswerteverordnung), BGBl. II Nr. 416/2001 idF BGBl. II Nr. 314/2019)
geltende FassungRichtlinien18.12.2025

…| 132 Gramm pro Kilometer | 1.1.2024 - 31.12.2024 | 129 Gramm pro Kilometer | ab 1.1.2025 | 126 Gramm pro Kilometer Beispiel 1: Der Arbeitgeber erwirbt im Februar 2020 einen Neuwagen um 30.000 Euro einschließlich USt und NoVA…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeuges im übrigen Unionsgebiet im Inland anzuwenden gewesen wäre. Dabei ist für die Bonus-Malus-Berechnung und den Abzugsbetrag die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen (siehe Rz 930 ff) Da neben dem gemeinen Wert kein Neuwagenwert vorliegt, ist die Wertentwicklung über eine Achtelung zu berücksichtigen…

KfzBStR 2021 Rz 812–817B.5.3.2.1. Erwerb bei befugtem Fahrzeughändler aus dem EU-Raum
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…enthaltene Normverbrauchsabgabe für den Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung des Kraftfahrzeuges berechnet wurde, ist hinsichtlich des Abzugspostens die Wertentwicklung des Fahrzeuges zu berücksichtigen. Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Abzugsposten um ein Achtel…

KfzBStR 2021 Rz 969–978B.6.2.2.4. Rechtslagen von 1. März 2014 bis 31. Dezember 2019
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…5 / § 6 Abs. 3 NoVAG 1991* | - 112,50 Euro | zu entrichtende Normverbrauchabgabe | 3.462,50 Euro ** Berechnung Malus und Abzugsposten: Da kein Neuwagenwert bekannt ist, wird die Wertentwicklung über die Achtelung berücksichtigt. Je vollem abgelaufenen Jahr wird der anzusetzende Malus und Abzugsposten…

UStR 2000 Rz 9–211.1.1.7. Schadenersatz
geltende FassungRichtlinien10.12.2025

…909 ABGB und Vertragsstrafen nach § 1336 ABGB), oder im Zuge des Rücktritts als Entschädigung für entgangenen Gewinn zu leisten sind. Beispiel: Der Autohändler A schließt mit dem Kunden B einen Vertrag über die Lieferung eines Neuwagens ab; Lieferfrist: 2 Monate. Nach Ablauf der Lieferfrist erklärt…

UStR 2000 Rz 369–3743.2.5. Andere unentgeltliche Zuwendungen
geltende FassungRichtlinien18.11.2010

…die unberechnete Abgabe von Autozubehörteilen (Fußmatten, Warndreiecke) und Pflegemitteln usw. eines Fahrzeughändlers an den Käufer eines Neuwagens oder die unberechnete Abgabe von Schuhpflegemitteln eines Schuhhändlers an einen Schuhkäufer. Weitere Fälle, in denen regelmäßig entgeltliche Lieferungen bzw. entgeltliche Leistungen vorliegen: Unberechnete Übereignung eines Mobilfunk-Geräts (Handy…

UStR 2000 Rz 3643–3677101.6. Neue Fahrzeuge; verbrauchsteuerpflichtige Waren
geltende FassungRichtlinien30.11.2021

101.6. Neue Fahrzeuge; verbrauchsteuerpflichtige Waren Rz 3643: Rechtslage bis 31. Dezember 2007 Verbrauchsteuerpflichtige Waren im Sinne des Art. 1 Abs. 6 UStG 1994 sind Mineralöl, Alkohol, alkoholische Getränke und Tabakwaren. Die Erwerbsschwellenregelung findet auf den Erwerb dieser Waren und auf den Erwerb neuer Fahrzeuge…