1. Die Steuersätze 1.1. Mineralöle "mit eigenem Steuersatz" (§ 3 Abs. 1 Z 1 bis 8 MinStG 1995) | § 3 Abs.1 | Bezeichnung | KN-Codes | 1.000 | Steuersatz | Anmerkungen | | | "versteinert"aktualisiert | kg/l |…
…in § 3 MinStG 1995 geregelt. Auch diese Bestimmung unterscheidet Mineralöle von Kraft- bzw. Heizstoffen. Sie sieht nicht für alle der Mineralölsteuer unterliegenden Mineralöle eigene Steuersätze vor, sondern nur für jene ("gängigen") Mineralöle, die idR als Treibstoffe oder zum Verheizen verwendet werden (Mineralöle "mit eigenem Steuersatz", …
1.3. Mineralöle "mit" und "ohne eigenen Steuersatz" Wenn auch der Steuergegenstand der Mineralölsteuer weit und schwer überschaubar ist, sollte sich der Anwender stets vor Augen halten, dass grundsätzlich nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant ist. Dementsprechend unterliegen jene Mineralöle, die…
1.1.1. Verbleites Benzin Wenn im § 3 Abs. 1 Z 2 MinStG 1995 ein Steuersatz für verbleites Benzin vorgesehen ist, obwohl nach österreichischen Rechtsvorschriften das Inverkehrbringen von verbleitem Benzin verboten ist (Ausnahmen gelten bezüglich des Flugverkehrs) bedeutet dies, dass dieser Steuersatz zur Anwendung kommt…
…sonstigen Waren, die als Treibstoffe verwendet werden (Kraftstoffe), und sonstige kohlenwasserstoffhältige Waren, die zum Verheizen verwendet werden (Heizstoffe), der Mineralölbesteuerung. Auch hier stimmen die österreichische und die EG-Terminologie nicht völlig überein. Dem EG-Heizstoff (bzw. Brennstoff-)begriff entspricht der MinStG-Begriff "Mineralöle zum Verheizen";…
…Raffinieren). Auf "sonstige" Mineralöle sind seit Inkrafttreten des VStÄG 1996 (1. September 1996) gemäß § 2 Abs. 8 MinStG 1995 grundsätzlich die mineralölsteuerrechtlichen Bestimmungen über Kraft- und Heizstoffe anzuwenden (zB Steuerschuldentstehung, Steuerbefreiungen, Aufzeichnungsvorschriften). Sie werden daher erst mit der Zweckwidmung als "Treibstoff oder zum Verheizen" bzw…
…Nr. 106/1999 (Artikel XII des Steuerreformgesetzes 2000) wurde der im Rahmen der Steuerreform 2000 gefasste Beschluss der Bundesregierung, den Einsatz biogener Treibstoffe zu fördern, umgesetzt und insbesondere eine Mineralölsteuerbefreiung für unvermischt als Treibstoff eingesetzte biogene Stoffe vorgesehen (§ 4 Abs. 1 Z 7 MinStG 1995)…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1130 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuerbegünstigungen und ihre Geltendmachung) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
…und ihre Geltendmachung 0.1. Allgemeines 0.1.1. Befreiungen bzw. keine Steuerschuld bei anderer als steuerrelevanter Verwendung Grundsätzlich ist für die Mineralölbesteuerung nur die Verwendung als Treibstoff oder zum Verheizen steuerlich relevant. Dementsprechend sind für Mineralöle, die zu anderen Zwecken eingesetzt werden, Befreiungen vorgesehen…
…Allgemeines Nach § 4 Abs. 1 Z 1 MinStG 1995 idF des VStÄG 1996 ist als Luftfahrtbetriebsstoff nur Mineralöl von der Mineralölsteuer befreit, das (unmittelbar) aus Steuerlagern oder Zolllagern an Luftfahrtunternehmen für die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen oder für sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels…
…einem Flughafen stationiert sind), wurde zur Regelung der Frage der Mineralölsteuerbefreiung für Luftfahrtbetriebsstoffe im Falle der Betankung des Luftfahrzeuges an einem anderen Ort als dem eines Steuer- oder Zolllagers durch das Bundesministerium für Finanzen folgende Regelung getroffen: 1.1.2.2. Erlaß über Steuerbefreiung für…
1.1.3. Luftfahrtunternehmen 1.1.3.1. Allgemeines Luftfahrtunternehmen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Halter von Luftfahrzeugen sind. Ihr Betriebsgegenstand besteht (auch) in der Haltung von Luftfahrzeugen. Daher wäre beispielsweise ein Holzhandelsunternehmen, das zur Warenbeförderung einen Hubschrauber einsetzt, oder ein Unternehmen, das über ein eigenes…
1.1.4. Gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels des Luftfahrzeuges entgeltlich erbracht werden 1.1.4.1. Gewerbsmäßigkeit Gewerbsmäßig ist eine Beförderung grundsätzlich dann, wenn sie selbständig, nachhaltig und mit der Absicht Gewinn zu erzielen erfolgt und sich…
1.1.5. Begünstigter Die Begünstigung kann nur vom Steuerschuldner (Inhaber des Steuer- oder Zolllagers) geltend gemacht werden. Er hat letztlich zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie Abgabe des Treibstoffs vorliegen. 1.1.6. Geltendmachung der Begünstigung Die Steuerbefreiung nach § 4 Abs. 1…
1.2. Nicht steuerrelevante Verwendung von Mineralölen "ohne eigenen Steuersatz" (§ 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995; aufgehoben durch VStÄG 1996) § 4 Abs. 1 Z 10 MinStG 1995 idF vor Inkrafttreten des VStÄG 1996 sah für andere als die im § 3 Abs. 1 Z 1…
Die Arbeitsrichtlinie VS-1120 (Arbeitsrichtlinie Mineralölsteuer - Steuersätze und Bemessungsgrundlage) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen » dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
1.1.6. Nachversteuerung im Falle gemeinsamer Strom- und Wärmeerzeugung Werden gemäß § 4 Abs. 1 Z 9 lit. c MinStG 1995 unversteuert bezogene Heizöle und Flüssiggase in einem Verwendungsbetrieb oder in einem Steuerlager ausschließlich zur Stromerzeugung eingesetzt, sind sie steuerfrei zu belassen. Werden sie jedoch…
1.1.8. Nicht genutzte Wärme Bereits die Vorgängerregelung sah vor, dass - unabhängig von der gewählten Nachversteuerungsmethode (exakte Abgrenzung, "Pauschalnachversteuerung" der gesamten in einer begünstigten Anlage eingesetzten Mineralölmengen oder Pauschalnachversteuerung nach dem Wirkungsgrad der Anlage) - Wärme, die nicht genutzt wird, außer Betracht bleiben kann. Diese…
…durch Abwaage bzw. Abwaage und nachfolgende Umrechnung als auch durch Messuhren oder Peilung, wobei entsprechend der Dichte und Temperatur umzurechnen ist. 2.3. Luftauftrieb Bis zum EU-Beitritt war bei Treibstoffen Bemessungsgrundlage der Mineralölsteuer das Eigengewicht. Mit Erlass vom 6. November 1962, 102.297-14…
2.4. Zulässige Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen…