Findok · Richtlinien
VS-1120
2.4. Zulässige Berechnungsmethoden
geltende FassungRichtlinieBMF-010220/0211-IV/9/2007gilt ab 01.07.2002
Inhaltsverzeichnis der VS-1120
Wortlaut laut Findok
2.4. Zulässige Berechnungsmethoden
Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen "Petroleum Measurement Tables" keine Bedenken bestehen, weil alle diese Methoden faktisch zum selben Ergebnis führen. Diese Berechnungsmethoden können daher auch weiterhin verwendet werden.
2.5. Verzicht auf Umrechnung
Auf eine Dichte- und Temperaturbestimmung und eine Umrechnung der Menge bei +15 °C kann in Fällen verzichtet werden, in denen auf Freischein Spezialprodukte abgegeben werden oder im Einzelfall nur geringe Mengen (etwa bis 100 l) ermittelt werden sollen.
Normen und Schlagworte
Anwendung der ÖNORM C 1120Umrechnungstabelledeutsches FinanzministeriumPetroleum Measurement TablesBerechnungsmethoden
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010220/0211-IV/9/2007
- Stammnummer
- 29144
- Enthalten in Fassung
- 1 (geltend: 1)
- Gültig
- 01.07.2002 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF