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Findok · Richtlinien

VS-1120

2.4. Zulässige Berechnungsmethoden

geltende FassungRichtlinieBMF-010220/0211-IV/9/2007gilt ab 01.07.2002

Inhaltsverzeichnis der VS-1120

Wortlaut laut Findok

2.4. Zulässige Berechnungsmethoden Das Bundesministerium für Finanzen hat in früheren Erlässen darauf hingewiesen, dass gegen die Anwendung der ÖNORM C 1120, die Verwendung von Umrechnungstabellen, die vom deutschen Finanzministerium herausgegeben wurden und die Verwendung der von der American Society for Testing and Materials herausgegebenen "Petroleum Measurement Tables" keine Bedenken bestehen, weil alle diese Methoden faktisch zum selben Ergebnis führen. Diese Berechnungsmethoden können daher auch weiterhin verwendet werden. 2.5. Verzicht auf Umrechnung Auf eine Dichte- und Temperaturbestimmung und eine Umrechnung der Menge bei +15 °C kann in Fällen verzichtet werden, in denen auf Freischein Spezialprodukte abgegeben werden oder im Einzelfall nur geringe Mengen (etwa bis 100 l) ermittelt werden sollen.

Normen und Schlagworte

Anwendung der ÖNORM C 1120Umrechnungstabelledeutsches FinanzministeriumPetroleum Measurement TablesBerechnungsmethoden

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
BMF-010220/0211-IV/9/2007
Stammnummer
29144
Enthalten in Fassung
1 (geltend: 1)
Gültig
01.07.2002 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF