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ZK-23701. Einführung und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

…nicht jedoch die Einzelverwahrung, Gegenstand dieser Arbeitsrichtlinie. Hinweis: Der Prüfungskatalog Zolllager (Arbeitsrichtlinie ZK-2371) und die Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema) (Abschnitt 7.) gelten sowohl für Zolllager als auch für Verwahrungslager. Zollfreizonen zählen im UZK zum besonderen Verfahren der Lagerung. Auf die für…

ZK-23701.5. Wesentliche Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Es gibt eine einheitliche örtliche Zuständigkeitsregelung (maßgeblich ist der Wohnsitz oder Sitz) mit dem Grundsatz: Nur eine Bewilligung pro Lagertyp je Wirtschaftsbeteiligten, aber mehrere Lagerstätten möglich. Bei entsprechendem Platzangebot und verfahrenstechnischer Trennung können Waren Vorgängen der aktiven Veredelung oder der Endverwendung bewilligt und unterzogen werden…

VS-10003.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.2.2.6. Berechtigungen im Steuerlager Mit der Steuerlager-Bewilligung erfolgt für den Steuerlagerinhaber neben der eigentlichen Lagerberechtigung gleichzeitig auch die Berechtigung zum Versand und Bezug von vstW unter Steueraussetzung. Daneben ist es für einen Steuerlagerinhaber auch möglich, die Bewilligung eines registrierten Empfängers zu…

ZK-23702.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

2.5. Grundsätzliche Verfahrensbestimmungen 2.5.1. Pflichten aus der Lagerung im Zolllager oder Verwahrungslager | UZK | DA | IA | TDA | 147, 218, 242 | - | - | - Der Bewilligungsinhaber (und im Fall von Zolllagern auch der Inhaber des Verfahrens) ist dafür verantwortlich…

ZK-23708.2. Zollsichere Einrichtung eines Zoll-/Verwahrungslagers
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Zollplomben gesichert werden. Die zur Anlegung von Zollplomben erforderlichen Vorrichtungen wie Ösen und dergleichen müssen aus einem Stück geschmiedet, gebohrt oder verschraubt sein und an der Unterlage angeschweißt oder - falls sie durch diese hindurchragen - im Inneren des Lagerraumes vernietet, verschweißt oder verschraubt sein. 7. Nieten…

ZK-23702.1.2. Nämlichkeit (Identitäts- und Äquivalenzprinzip)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…148 (4), 192, 214 (1) | 116 (1) c, 178 (1) d | 264 In Zolllagern gilt unbeschadet der Möglichkeit der gemeinsamen Lagerung und der Verwendung von Ersatzwaren (siehe Abschnitt 2.5.7.) gemäß Art. 215 Abs. 1 UZK das Nämlichkeitsprinzip. Dieses gilt gemäß Art…

ZK-23707.5.7. Tätigkeiten im Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…3. Korrektur Nachträgliche Korrekturen können auch ohne Befassung der jeweiligen Überwachungszollstelle durchgeführt werden. Die korrigierten Inhalte sind in der Lagerbestandsaufzeichnung wie ein Eingang zu buchen und als solche ("KO") zu kennzeichnen. In der Spalte "Erledigung" sind die näheren Angaben und Gründe zur Korrektur anzuführen. Der…

ZK-23703. Überführung in das Zoll-/Verwahrungslager
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Als Verfahrenszusatzcode ist in der Anmeldung zur vorübergehenden Verwahrung zusätzlich zum Verfahrenscode "7100" der Code "7VW" anzugeben. Je nach bewilligtem Lagertyp lautet der Dokumentartencode für die Zolllagerbewilligung im Feld 44 der Zollanmeldung: C517: Bewilligung in Bezug auf den Betrieb zur Zolllagerung von Waren in einem…

ZK-23702.1.1. Lagertypen
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

2.1.1. Lagertypen 2.1.1.1. Öffentliche Zolllager Öffentliche Zolllager werden von einem Wirtschaftsbeteiligten betrieben, können aber von jedermann genutzt werden. Das bedeutet, dass der Inhaber des Verfahrens (also die Person, welche die Anmeldung zur Überführung in das Zolllager selbst abgibt, oder in…

ZK-23707.6. Belege und Evidenz
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…Lageraufzeichnungen, deren jeweiliger (einzelner) Bestand nicht Null ist. Die Bestandsliste ist der Überwachungszollstelle vierteljährlich vorzulegen, wobei in Absprache mit der Überwachungszollstelle dies auch mittels eines EDV-Datenträgers oder per E-Mail erfolgen kann. 7.6.2. Evidenz 7.6.2.1. Lagernummer Struktur der Lagernummer…

ZK-23702. Bewilligung
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…diese nicht den Eingang oder den Ausgang von Waren aus dem Zollgebiet der Union untersagen. Weiters kann ein Zolllager genutzt werden für die Lagerung von Unionswaren, die Durchführung einer aktiven Veredelung oder einer Endverwendung. In diesen Fällen gelten die Waren als nicht in das Zolllagerverfahren…

ZK-23703.3. Sicherheit
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

…Ort der Lagerräumlichkeiten in unterschiedlichen Mitgliedsstaaten liegen, gelten die Verbote und Beschränkungen am Warenort. 3.6. Umbuchungen 3.6.1. Vom Verwahrungslager ins Zolllager Wenn an derselben Örtlichkeit ein Verwahrungs- und ein Zolllager bewilligt wurden, können die im Verwahrungslager gelagerten Waren ohne physische Lagerbewegung aus…

ZK-23707.3. Grundsätze
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…Für die Betreibung von Zolllagern und Verwahrungslagern ist die automatisationsunterstützte Führung von Bestandsaufzeichnungen der Grundsatz. Manuelle Bestandsaufzeichnungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der bewilligungserteilenden Zollstelle und sind nur bei überschaubaren Lagerbewegungen zuzulassen. 7.3.2. Schnittstelle Zollanmeldung-Bestandsaufzeichnung Zwischen den im Informatikverfahren abgegebenen (Zoll-)Anmeldungen zum…

UZKAbschnitt 2 Zolllager
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Abschnitt 2 Zolllager Artikel 240 Lagerung im Zolllager (1) Im Zolllagerverfahren können Nicht-Unionswaren unter zollamtlicher Überwachung in für diesen Zweck durch die Zollbehörden zugelassenen Räumlichkeiten oder sonstigen Stätten (''Zolllager'') gelagert werden. (2) Die Zolllager können entweder von jedermann (''öffentliche Zolllager'') oder vom Inhaber der…

ZK-2370Einleitung
geltende FassungRichtlinien20.01.2022

  Die Arbeitsrichtlinie: ZK-2370 Lagerung stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zolldienststellenvom Zollamt Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht abgeleitet…

ZK-23702.5.8. Verbot des Einzelverkaufs
geltende FassungRichtlinien01.04.2023

…201 | - | - Vorbehaltlich der nachstehenden Ausnahmen dürfen als Zolllager bewilligte Räumlichkeiten oder Lagerstätten nicht für den Einzelverkauf genutzt werden: Verkauf in duty-free shops für Reisende Verkauf von zollfreien Waren an Mitglieder internationaler Organisationen oder NATO-Streitkräfte Verkauf von zollfreien Waren im Rahmen diplomatischer…

ZK-23707.5. Standards
geltende FassungRichtlinien01.09.2025

…eine Darstellung des DV-Ablaufes einschließlich der Sicherungsmaßnahmen mit dem Bewilligungsantrag vorzulegen. Der Datenumfang unterscheidet sich von den sendungsbezogenen Bestandsaufzeichnungen wie folgt: Es erfolgt keine Datenübernahme aus dem Vorpapier und somit keine Vergabe einer Lagernummer maßgeblich ist die jeweilige MRN der Überführung in das Zolllagerverfahren…

UZKKapitel 3 Lagerung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…den Erlass von Einfuhrabgaben in das Zolllager- oder das Freizonenverfahren übergeführt werden. (3) Sofern ein wirtschaftlicher Bedarf besteht und die zollamtliche Überwachung nicht beeinträchtigt wird, können die Zollbehörden die Lagerung von Unionswaren in einem Zolllager bewilligen. Diese Waren gelten nicht als in das Zolllager übergeführt.

MO-87004. Lagerung im Drittland
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

…Werden die Erzeugnisse wiedereingeführt, so sind der Wiedereinfuhrzollstelle folgende Papiere vorzulegen: a) das mit dem vorstehenden Vermerk versehene Exemplar der Ausfuhranmeldung des Ausführers, das bei der Ausfuhr in das Drittland der Lagerung erteilt wurde, oder eine Kopie oder Fotokopie dieses Papiers, nach Beglaubigung durch die…

MO-87001.2. Nämlichkeitsprinzip
geltende FassungRichtlinien01.01.2007

1.2. Nämlichkeitsprinzip Interventionserzeugnisse sind von anderen Erzeugnissen getrennt zu lagern und zu befördern, dass ihre Nämlichkeit festgestellt werden kann.