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145 Treffer1624 msnur geltende Fassungen
EnAbgR Rz 120–1293 Kohleabgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Wird die Kohle aus dem Ausland direkt an einen inländischen Endverbraucher geliefert, dann entsteht auch in diesem Fall die Steuerschuld mit der Übergabe an den Endverbraucher. 3.1.3 Steuergebiet Rz 127: Der Besteuerung unterliegen gemäß § 1 Abs. 3 KohleAbgG alle Lieferungen und der Verbrauch…

VB-08302.6. Inverkehrbringen von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen (Konformitätserklärung)
geltende FassungRichtlinien31.07.2026

2.6. Konformitätserklärung fürInverkehrbringen von mit teilfluorierten Kohlenwasserstoffen vorbefüllte Erzeugnisse und Einrichtungen (Konformitätserklärung) (1) Gemäß Artikel 19 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573 dürfen Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Dosier-Aerosole, die mit in Anhang I Gruppe 1 der Verordnung (EU) Nr. 2024/573…

VS-11101.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas
geltende FassungRichtlinien01.07.2002

1.2. Flüssiggase, gasförmige Kohlenwasserstoffe, Erdgas 1.2.1. Flüssiggase Anders als nach dem MinStG 1981, nach dem Flüssiggase den Kraftstoffbestimmungen unterlagen, sind Flüssiggase (zB Propan, Butan) nunmehr Mineralöle und unterliegen den entsprechenden Bestimmungen für Mineralöle (§ 2 Abs. 1 Z 5 MinStG 1995). Da das…

EnAbgR Rz 130–1323.2 Steuergegenstand
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…bituminöse oder ölhaltige Schiefer und Sande; Asphaltite und Asphaltgestein. Rz 131: Nicht der Kohleabgabe unterliegt daher zB Holzkohle. 3.2.2 Kombinierte Nomenklatur Rz 132: Bei der Kombinierten Nomenklatur im Sinne dieses Bundesgesetzes handelt es sich um die Warennomenklatur nach Art. 1 der Verordnung (EWG…

EnAbgR Rz 133–1443.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…eingesetzten Kohle nur in dem Ausmaß erfolgen, als ihre Verwendung für die Erzeugung elektrischer Energie nachgewiesen ist. Ist eine exakte Zuordnung der einzelnen Primärenergieträger zur erzeugten elektrischen Energie nicht möglich, so ist auch eine verhältnismäßige Zurechnung nach den eingesetzten Primärenergieträgern zulässig. Rz 136: Soweit Kohle…

EnAbgR Rz 145–1483.4 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Privatperson) Kohle aus dem Ausland selbst ins Inland mitbringt, um sie im Unternehmen oder zu privaten Zwecken zu verbrauchen (zB zum Verheizen). In diesem Fall schuldet dieser (End)Verbraucher die Abgabe. 3.4.3 Lieferung durch ausländischen Lieferer 3.4.3.1 Haftung für Kohleabgabe…

EnAbgR Rz 149–1503.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…Rz 149: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 KohleAbgG die gelieferte bzw. (selbst) verbrauchte Menge an Kohle, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 3.5.2 Höhe Rz 150: Der Steuersatz beträgt gemäß § 5 Abs. 2 KohleAbgG 0,05 Euro je…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…die gemäß § 6 Abs. 2 KohleAbgG zu erstellen ist, sodass zum letzten Fälligkeitstag eines jeden Jahres in Summe auch jene Beträge zu entrichten sind, die in den jeweiligen Monaten unter der Bagatellgrenze von 50 Euro gelegen sind. 3.6.3 Nichtentrichtung oder fehlerhafte Entrichtung Rz…

EnAbgR Rz 1593.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

… 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom Abgabenschuldner (Lieferer) spätestens in der Jahresabrechnung die Kohleabgabe getrennt von den…

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

EnAbgR Rz 76–882.3 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Energie elektrizitätsabgabepflichtig, das dazu aufgewendete Erdgas jedoch im Wege der Vergütung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 ErdgasAbgG befreit. Damit wird der Energieinput entlastet und der Output besteuert. Rz 81: Werden unterschiedliche Primärenergieträger (zB Kohle, Erdgas, Erdöl, Müll) für die Erzeugung elektrischer Energie herangezogen, so…

EnAbgR Rz 204–2074.1.3 vergütungsfähige Energieträger
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

… 1 Abs. 3 EnAbgVergG sind elektrische Energie im Sinne des Elektrizitätsabgabegesetzes (Position 2716 der Kombinierten Nomenklatur); Erdgas im Sinne des Erdgasabgabegesetzes (Unterposition 2711 21 00 der Kombinierten Nomenklatur); Kohle im Sinne des Kohleabgabegesetzes (Positionen 2701, 2702, 2704, 2713 und 2714 der Kombinierten Nomenklatur) und folgende…

EnAbgR Rz 234–2394.2.1.2.3 Körperschaften des öffentlichen Rechts
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…von Energieabgaben ist somit insbesondere dann gegeben, wenn sie für einen der vergütungsfähigenvergütungsfähige Energieträger (Elektrizität, Erdgas, Kohle, vergütungsfähige Mineralöle) entrichtet wurden, und diese Energieträger im Zusammenhang mit dem ProduktionsprozessProduktionsbetrieb eingesetzt wurden. Energieabgaben für aus den genannten Energieträgern erzeugte Wärme, Dampf oder Warmwasser können hingegen nur…

EnAbgR Rz 240–2424.2.1.3 Einschränkung des Vergütungsanspruches
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…betriebliche Zwecke und nicht zur Erzeugung und Lieferung von Wärme eingesetzt werden. Beispiel 7: Ein Betrieb erwirbt mit Kohleabgabe belastete Kohle zur betrieblichen Verwendung im Produktionsprozess. Daneben veräußert er Kohle in geringem Umfang an andere Betriebe. Für die Kohleabgabe, die auf die weiterveräußerte Kohle entfällt…

EnAbgR Rz 243–2514.2.2 Antragstellung
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Abs. 2 ErdgasAbgG verpflichtet ist, und in dem dem Empfänger der Lieferung die jeweilige Abgabe offen ausgewiesen werden muss. Für die Kohleabgabe ist eine Rechnungslegung ebenfalls vorgesehen. Für die vergütungsfähigen Mineralöle ergibt sich die Höhe der jeweils zu entrichtenden Mineralölsteuer zunächst aus § 3 Mineralölsteuergesetz 1995…

EnAbgR Rz 252–2534.2.3 Vergütungsanspruch für Wärme, Dampf oder Warmwasser
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Energieträgers (Elektrizität, Erdgas, Kohle oder Mineralöl) und die jeweils darauf entfallende Energieabgabe (Elektrizitätsabgabe, Erdgasabgabe, Kohleabgabe oder Mineralölsteuer) bekannt gegeben wird. Diese Beträge sind in der Vergleichsrechnung jeweils bei der zutreffenden Abgabe zu erfassen. Erfolgt die Bekanntgabe dieser Beträge nur zusammengefasst unter der Bezeichnung "Energieabgaben", ist…

EnAbgREinleitung
geltende FassungRichtlinien15.04.2011

…das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, mit der Kohleabgabe, die in den Grundzügen dem Besteuerungsmodell der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe entspricht, der Kreis der Energiesteuern erweitert. Auf Grund des In-Kraft-Tretens der Energiesteuerrichtlinie der EU vom 27. Oktober 2003, 2003/96/EG…

EnAbgR Rz 1–181 Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

1 Elektrizitätsabgabe 1.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 1.1.1 Steuerbare Vorgänge 1.1.1.1 Lieferung elektrischer Energie Rz 1: Der Elektrizitätsabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 ElAbgG jede Lieferung von elektrischer Energie, ausgenommen an "Elektrizitätsunternehmen" im Sinne des § 7 Abs. 1…

EnAbgR Rz 19–311.2 Steuerbefreiungen
geltende FassungRichtlinien13.06.2017

…Prüfen von Werkstoffen (zB Widerstandsmessungen) eine in unmittelbarem Zusammenhang mit den oben angeführten Zwecken stehende kinetische Verwendung eine für die Erzeugung von Graphitelektroden notwendige Verwendung zur Umwandlung von amorphem Kohlenstoff in eine kristalline Form. 1.2.3.2 energetische Zwecke Rz 29: Eine "energetische Verwendung"…

EnAbgR Rz 32–361.3 Abgabenschuldner
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

1.3 Abgabenschuldner 1.3.1 Abgabenschuldner bei der Lieferung elektrischer Energie Rz 32: Wird die elektrische Energie durch Elektrizitätsunternehmen, andere Erzeuger oder Wiederverkäufer geliefert, dann ist der Lieferer steuerpflichtig. 1.3.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch elektrischer Energie Rz 33: Wird die elektrische Energie von…