…1244: Der Freibetrag für die Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen steht nur unbeschränkt Steuerpflichtigen zu (vgl. § 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). Der Freibetrag gilt die speziellen Nachteile ab, die ein Steuerpflichtiger durch eine politische Verfolgung in der Zeit von 1938 bis 1945 erlitten…
…§ 34 und 35 EStG 1988, die Tarifbegünstigung nach § 38 EStG 1988, die Veranlagungsbestimmungen gemäß § 41 EStG 1988, Freibeträge für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen gemäß § 105 EStG 1988, die Mietzinsbeihilfe iSd §§ 107 EStG 1988 107 EStG 1988idF vor StRefG 2015/2016 (bis 2015), das Bausparen…
…den zur inländischen Steuerpflicht führenden maßgebenden Grenzwert (§ 42 Abs. 2 EStG 1988) nicht überschritten hat. Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen Rz 8043: Der Freibetrag für Inhaber von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen wird bei beschränkter Steuerpflicht nicht gewährt (§ 102 Abs. 2 Z 3 EStG 1988). …
…Inhaber von Transportrechten"), Z 43 ("Regelzonenführer") und Z 48 ("Speicherunternehmen") GWG sind Erdgasunternehmen. "Erdgasunternehmen" ab 22. November 2011 im Sinne des § 7 Abs. 1 Z 16 GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011: eine natürliche oder juristische Person oder eingetragene Personengesellschaft, die in Gewinnabsicht von…
Artikel 152 Zollförmlichkeiten und -kontrollen bei Eigenkontrolle (Artikel 185 Absatz 1 des Zollkodex) Inhaber von Bewilligungen für die Eigenkontrolle dürfen unter zollamtlicher Überwachung die Einhaltung von in der Bewilligung festgelegten Verboten und Beschränkungen kontrollieren.
…| Titel I | 8/11 | Lagerung von Unionswaren | Auswahlfeld: n1 + Freier Text: an..512 | 1x | Nein | | Titel I | 8/12 | Zustimmung zur Veröffentlichung in der Liste der Inhaber von Bewilligungen | Auswahlfeld: n1 | 1x |…
…| A+ | A+ | A+ | | | 38 12 000 000 | 8/12 | Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen | | | | | | A | A | 38 12 000 213 | 8/12 | |…
…nicht erforderlich. Entscheidung: Inhaber der Entscheidung ist die Person, an die sich die Entscheidung richtet. Der Bewilligungsinhaber ist die Person, der die Bewilligung erteilt wird. Tabellenspalte AEO (2): 33 02 000 230 - MwSt.-Nummer Anzugeben ist/sind die von der zuständigen Steuerbehörde erteilte(n) Identifikationsnummer…
…802 bis 805, zur Veräußerung von GmbH-Anteilen "Geschäftsanteilsveräußerung", Rz 773, zur Veräußerung von Wohnungen "Grundstückstransaktionen", Rz 802 bis 805, weiters "Umsatzrückvergütung", Rz 949. Siehe auch Rz 1404 bis 1414. Genussrechte Rz 772: Verdeckte Ausschüttungen an die Inhaber von Genussrechten sind denkbar. Siehe Rz 1191…
…Alkohol Für die Beförderung von vollständig vergälltem Alkohol gemäß Art. 27 AlkoholsteuerstrukturRL zwischen MS ist ein v-e-VD auszustellen (EPC S600). 4.4.9.3. Schaumwein und Wein Für die Beförderung von Schaumwein und Wein durch kleine Schaumwein-/Weinerzeuger (Inhaber von Schaumwein- oder Weinherstellungsbetrieben…
…2. Anzeigepflichten 7.2.2.2.1. Versandanzeige Im Falle einer Beförderung unter Steueraussetzung im Steuergebiet haben der Inhaber des abgebenden Steuerlagers sowie der registrierte Versender jede Wegbringung von vstW (aus einem Steuerlager oder vom Ort der Einfuhr), die in einen Verwendungsbetrieb aufgenommen werden sollen…
…über die Aussetzung des Tätigwerdens der Zollbehörden. Die jeweiligen Entscheidungen (Bescheidinhalte) sind in Österreich im e-zoll Kontrollmanagement unter "Suche AFA" abfragbar. Die von den Inhabern der Entscheidung bekannt gegebenen Erkennungshinweise und sonstigen zweckdienlichen Informationen sind streng vertraulich zu behandeln! (2) Gemäß Artikel 14 Abs…
…an Inhaber von AEOS- oder kombinierten AEOC/AEOS-Bewilligungen, die eine summarische Eingangsanmeldung abgegeben haben, liegt gemäß Art. 24 Abs. 2 UZK-DA im Ermessen der Zollbehörden. Für welche Anmeldungs- oder Verkehrsarten diese Mitteilungen im Anwendungsgebiet erfolgen können, wird gesondert bekanntgegeben. Die Mitteilung von Kontrollentscheidungen…
…für die Inhaber von APEO-Zertifikaten nicht erforderlich. APEO-Zertifikate sind nur in dem Mitgliedstaat gültig, in dem sie ausgestellt wurden. In Österreich werden diese Zertifikate durch das BAES ausgestellt. (7) Bei den in der Anlage 1 angeführten KN-Codes ist die Nichterfassung von den…
…den Kunden und die Dienstleistung der Verwertungsgesellschaft an den Rechteinhaber sind hiervon nicht betroffen. Eine Verwertungsgesellschaft, die gegen eine Gebühr im eigenen Namen, aber für Rechnung der Inhaber von Urheberrechten an Musikwerkenund verwandten Schutzrechten Vergütungen einzieht, verteilt und ausschüttet, erbringt damit einen steuerbaren Umsatz (vgl…
…vor allem die Inhaber von Surrogatkapital (Substanzgenussberechtigte und Partizipationskapitalinhaber) im Sinne des § 8 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 sind nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechts zu behandeln. 2.5.3. Behandlung von innerhalb der Rückwirkungsfrist ausscheidenden Gesellschaftern Rz 601: Zum Gesellschafterwechsel nach dem Umwandlungsstichtag…
…"Einfuhrgenehmigung und Überwachungsdokument", jedoch ist die Nichtvorlage eines erforderlichen Importzertifikats kein Hindernis für die Einfuhrabfertigung und es ist von der Zollstelle auch nichts weiter zu veranlassen. Nachträgliche Bestätigungen von Importzertifikaten sind nur dann erlaubt, wenn der Zusammenhang zwischen Anmeldung und Ware sowie die Nämlichkeit der…
…Maßgabe des ATA-Übereinkommens/Übereinkommens von Istanbul 1) am 2) … beim bürgenden Verband, mit dem wir verbunden sind, in folgender Sache geltend gemacht worden ist: 1.Carnet ATA Nr.: 2.Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: 3.Auf den Namen von: Inhaber: Anschrift:…
…von der Handelskammer in: Ort: Land: 3.Auf den Namen von: Inhaber: Anschrift: 4.Datum des Ablaufs der Gültigkeitsdauer des Carnets: 5.Datum für die Wiederausfuhr 3): 6.Nummer des Versand-/Einfuhrabschnitts 4): 7.Datum des Sichtvermerks auf dem Trennabschnitt: Diese Erklärung entbindet Sie von…
…zugelassenen Wiegern von Bananen gestattet werden, einen Wiegenachweis für Bananen auszustellen, der als Unterlage für die Überprüfung der Zollanmeldung für die Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr verwendet werden kann. (44) In bestimmten Situationen ist es angebracht, dass eine Zollschuld nicht entsteht und der Inhaber der…