10.3.2. Tierzucht, Anzucht von Pflanzen und unmittelbar der Tierzucht dienende Leistungen 10.3.2.1. Tierzucht (Aufzucht, Mästen und Halten von Tieren) Rz 1361: Zu den Tieren der Z 1 der Anlage 2 zählen insbesondere Pferde zum Schlachten, weiters Esel, Maultiere und Maulesel…
…und § 3a Abs. 1a UStG 1994, Einfuhr und innergemeinschaftlicher Erwerb dem ermäßigten Steuersatz von 13% unterliegen, sind in der Anlage 2 Z 1 bis Z 9 UStG 1994 abschließend aufgezählt. Die Ausführungen in Rz 1168, 1169 und 1172 gelten sinngemäß. 10.3.1.2. Gegenstände…
…Gewerbetreibender, wenn er Vieh einstellt. Rz 5148: Bei überwiegend eigenem Futtermitteleinsatz ist auch das Halten von Tieren im Wildgatter zum land- und forstwirtschaftlichen Betriebsbereich zu zählen. Tiergärten sind Gewerbebetriebe, weil die Tiere ohne natürliche Äsungsfläche gehalten werden und der Ertrag (überwiegend) aus Eintrittsgeldern erzielt wird.
…wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten. Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: a)Vor der Beförderung wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung…
…erfüllen. Davon ausgenommen sind Transporte zu Alm- oder Weideflächen im Ausland über eine Entfernung von weniger als 100 km ab dem Haltungsbetrieb sowie direkte landwirtschaftliche Transporte an Bestimmungsorte, an denen die Tiere für mindestens 30 Tage gehalten werden sollen oder bis zum nächstgelegenen Schlachthof bzw…
…Rechts der EU auf dem Gebiet des Veterinärwesens (siehe Abschnitt 0.1.), des Tiergesundheitsgesetzes 2024 oder der Veterinärbehördlichen Einfuhrverordnung 2022, insbesondere hinsichtlich des Verbots des Verbringens von kontrollpflichtigen Tieren und Waren auf österreichisches Gebiet, die ohne veterinärbehördliche Grenzkontrolle aus Drittstaaten in die Union gelangt sind…
…so ist der Anmelder um die zusätzlich erforderlichen Unterlagen zu ersuchen; erforderlichenfalls ist ihr für die Beibringung eine angemessene Frist zu setzen und die Ware erforderlichenfalls unter Zollaufsicht zu halten. Vorgelegte Unterlagen sind von der Zollstelle zu kennzeichnen (MRN, Stempel und Unterschrift). 3.2.7…
…5.000.- Euro im Wiederholungsfall: 7.500.- Euro | 1.500.- Euro | entgegen Artikel 3 lit. c, d oder g der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 zum Transport von Tieren Transportmittel, Ver- und Entladevorrichtungen benützt, die nicht den dort genannten Anforderungen entsprechen [§ 21 Abs…
…mit dem Ziel der Erhaltung und der Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen von Lebewesen oder der Behebung der durch den Menschen verursachten Beeinträchtigungen und Schäden der Umwelt (Umwelt-, Natur- und Artenschutz, Klimaschutz). Darunter fallen insbesondere Maßnahmen mit dem Ziel, schädliche Einwirkungen auf Menschen, Tiere und Pflanzen…
…abzuliefern. Im Falle von Nichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass es sich um einfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe oder vor einer Vernichtung oder Verwertung neuerlich dem Zollamt zu gestellen sind. Der Fall ist in Evidenz zu halten. Können…
…vom Abnehmer der Tiere zur Verfügung gestellt wird, ohne dass das Eigentum daran auf den Betriebsinhaber übergeht. Dies betrifft insbesondere Fälle der Lohnmast. Lohntierhaltung (im engeren Sinne) ist das Halten, die Aufzucht und das Mästen von Vieh, das im Eigentum Dritter (Abnehmer der Tiere) steht…
…verantwortliche Unternehmer den Zollbehörden das von der zuständigen Behörde (in Österreich vom Bundesamt für Verbrauchergesundheit) genehmigte Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Erzeugnisse (GGED-P, Muster siehe Abschnitt 1.2.11. und Anlage 3 Muster 1) (Dokumentenartencode im elektronischen Abfertigungssystem "N853") bzw. Gemeinsame Gesundheitseingangsdokument für Tiere (GGED-A…
…der Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen, der Umwelt oder der Verbraucher dies erforderlich machen. (28) Um die Risiken für die Union, ihre Bürger und ihre Handelspartner so gering wie möglich zu halten, sollte die einheitliche Durchführung von Zollkontrollen durch die Mitgliedstaaten auf einem gemeinsamen…
…11) vorlegt, nach der die Heimtiere durch nicht in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 2026/636 angeführte Drittländer und Gebiete lediglich durchgeführt wurden und die Tiere bei dieser Durchfuhr keinen Kontakt zu Tieren von Arten hatten, die für Tollwut empfänglich sind, und ein gesichertes…
…technische Zwecke n Verwendung. Von amtlichen Kontrollen ausgenommen ist Gelatine der Position 3913 (gehärtete Eiweißstoffe) und der Position 9602 (bearbeitete, nicht gehärtete Gelatine und Waren aus nicht gehärteter Gelatine), z. B. leere Kapseln, falls nicht für Lebensmittel oder für die Tierernährung bestimmt. | ex |…
…einem Begleitdokument, aus der Verpackung, aus einem Warenzeichen oder aus sonstigen Umständen hervorgeht, dass sie Teile oder Erzeugnisse aus Tieren oder Pflanzen von Arten der Anhänge A, B, C oder D sind oder solche enthalten. Hinweis: Gemäß Artikel 12 der Verordnung (EU) Nr. 1007/2011…
…ist. Die Tiere dürfen nicht dazu bestimmt sein, Gegenstand eines Verkaufs oder einer Eigentumsübertragung zu seinHandelszwecken gehalten werden. Hinweis: In entsprechend begründeten und dokumentierten Fällen (zB im Flugverkehr) gilt das Heimtierist dies auch dann als vom Halter oder von der ermächtigten Person als mitgeführterfüllt, wenn…
…einen Abstand zwischen den einzelnen Hydrofongruppen kleiner als 12,5 m, b) konstruiert oder "änderungsfähig" für Betrieb in Tiefen größer als 35 m, c) mit Steuerkurssensoren, erfasst von Nummer VII.A6.003 d) mit Schlauchanordnungen mit Strukturverstärkung in Längsrichtung, e) mit einem Durchmesser der fertigmontierten…
…unverarbeitet, zur Tierernährung durch Fütterung bestimmt sind (Futtermittel - siehe auch Abschnitt 1.2.1.). Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | ex | 0709 51 00 | Pilze der Gattung Agaricus, frisch oder gekühlt, ausgenommen Zuchtpilze; Mischungen von Zucht- und Wildpilzen der Gattung Agaricus, frisch…
…ohne Vorlage eines GGED-D, so haben die Zollbehörden die Sendung zurück zu halten und im Fall von Lebensmitteln unverzüglich das Bundesamt für Verbrauchergesundheit (siehe Abschnitt 1.3. Abs. 2) und im Fall von Futtermitteln unverzüglich das Bundesamt für Ernährungssicherheit (siehe Abschnitt 1.3. Abs…