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UZK-DATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.07.2023

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Warenursprung Abschnitt 1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 31 In einem einzigen Land oder Gebiet vollständig gewonnene oder hergestellte Waren (Artikel 60 Absatz 1 des Zollkodex) Als Waren…

UZK-IATitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Abschnitt 1 Verwaltung von Zollkontingenten Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4…

UZKTitel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Massnahmen
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Artikel 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung (1) Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif…

UZK-DAArtikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

Artikel 163 Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung (Artikel 6 Absätze 1 und 2, Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe a und Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Unter der Voraussetzung, dass zusätzliche Datenelemente gemäß Anhang A beigefügt werden, gilt eine Zollanmeldung in jedem der…

UZKArtikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 70 Zollwertbestimmung auf der Grundlage des Transaktionswerts (1) Die vorrangige Grundlage für den Zollwert von Waren ist der Transaktionswert, das heißt der für die Waren bei einem Verkauf zur Ausfuhr in das Zollgebiet der Union tatsächlich gezahlte oder zu zahlende Preis, der erforderlichenfalls anzupassen…

StiftR 2009 Rz 191.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich:
geltende FassungRichtlinien16.11.2009

1.4 Gegenüberstellung der zivilrechtlichen Grundlagen von Stiftungen des Privatrechts in Österreich: Rz 19:   | | Privatstiftungen (PSG) | Landesstiftungen | BStFG | Rechtspersönlichkeit der Stiftung | Ja | Ja | Ja | Stiftungszweck | Jeder vom Stifter bestimmte Zweck, sofern gesetzlich erlaubt |…

UP-450010. Lieferantenerklärung - Grundlage für die Ausstellung von Präferenzursprungsnachweisen
geltende FassungRichtlinien27.03.2025

…sowohl von der Gemeinschaft als auch von der Türkei mit Staaten, Staatengruppen oder Gebieten geschlossen worden sind und nach denen ein System der Ursprungskumulierung auf der Grundlage übereinstimmender Ursprungsregeln und ein Verbot der Zollrückvergütung und der Zollbefreiung Anwendung finden, ist eine Erklärung (nachstehend "Lieferantenerklärung" genannt)…

KRL 20122. Rechtliche Grundlagen
geltende FassungRichtlinien28.12.2011

2. Rechtliche Grundlagen 2.1. Allgemein In den §§ 131 und 132 BAO sind die Grundsätze der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten bei der Führung von Büchern, Aufzeichnungen und der Erfassung von Geschäftsvorfällen festgelegt. Diese Rechtsvorschriften sind - neben anderen - für Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Losungsermittlung durch Registrierkassen und…

ZK-25902.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

2.5.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung -Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…

ZK-23702.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien15.12.2022

2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | DA | IA | TDA | - | 163 | - | - Für den Betrieb einer Lagerstätte zur Zolllagerung von Waren ist immer eine formelle Bewilligung erforderlich, das vereinfachte Bewilligungsverfahren durch Annahme der Zollanmeldung…

ZK-25602.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

2.4.2. Bewilligungsantrag auf Grundlage einer Zollanmeldung - Vereinfachtes Bewilligungsverfahren | UZK | UZK-DA | UZK-IA | UZK-TDA | - | Art. 163 | Art. 262 | Art. 55 | - | Anhang A | Anhang A | Anhang 12 Im sogenannten vereinfachten Bewilligungsverfahren…

ZK-25401.3. Vereinfachtes Bewilligungsverfahren - Bewilligungsantrag auf der Grundlage einer Zollanmeldung
geltende FassungRichtlinien15.09.2025

…Rücknahme Art. 27 UZK Die Bewilligung ist zurückzunehmen, wenn sie auf der Grundlage unrichtiger oder unvollständiger Informationen getroffen wurde und der Inhaber der Entscheidung wusste oder hätte wissen müssen, dass die Informationen unrichtig oder unvollständig waren und aufgrund richtiger oder vollständiger Angaben eine andere Bewilligung…

UP-70008.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis)
geltende FassungRichtlinien19.01.2021

8.6. Ausstellung von Ersatzpräferenznachweisen auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatznachweis) 8.6.1. Grundsätzliches Art. 69 UZK-IA Werden Ursprungserzeugnisse, für die ein Präferenzursprungsnachweis vorliegt noch nicht zum zollrechtlich freien Verkehr überlassen und werden der Überwachung einer Zollstelle in der Union unterstellt, so…

UP-47808.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien08.04.2020

8.5. Ausstellung von WVB EUR.1 auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Syrien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils…

UP-43008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in einem EWR-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…

UP-42008.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien17.12.2020

8.5. Ausstellung von Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder Warenverkehrsbescheinigung EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der EU oder in einem EFTA-Land der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Präferenznachweis im Hinblick auf…

UP-46008.5. Ausstellung von WVB EUR. 1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien06.08.2020

…1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder auf den Färöer der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines Teils dieser Erzeugnisse…

UP-45208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien20.04.2020

…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in der Türkei der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder…

UP-47008.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien19.05.2020

…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Algerien der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…

UP-47208.5. Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis)
geltende FassungRichtlinien28.01.2026

…Ausstellung von WVB EUR.1, bzw. EUR-MED auf Grundlage eines vorher ausgestellten Präferenznachweises (Ersatzzeugnis) 8.5.1. Grundsätzliches Werden Ursprungserzeugnisse in der Gemeinschaft oder in Marokko der Überwachung einer Zollstelle unterstellt, so kann der ursprüngliche Ursprungsnachweis im Hinblick auf den Versand sämtlicher oder eines…