…Das Streben nach Gewinn muss nicht der Hauptzweck der Tätigkeit sein; die Annahme eines Gewerbebetriebes ist auch nicht ausgeschlossen, wenn die Absicht der Gewinnerzielung nur Nebenzweck ist. Die subjektive Gewinnabsicht ist bei einer TätigkeitTätigkeiten, die sich objektiv und auf Dauer gesehen als gewinnträchtig darstelltnicht geeignet…
…auch vorliegt, wenn keine Gewinnerzielungsabsicht gegeben ist. Keine Tätigkeit zur Einnahmenerzielung liegt vor, wenn nur im eigenen Bereich Ausgaben gespart werden oder Dritten ermöglicht werden soll, Ausgaben zu sparen; Tätigkeiten, die nur der Selbstversorgung dienen, begründen daher nicht die Unternehmereigenschaft. Rz 192: Gewinnerzielungsabsicht ist nach §…
…Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz 2002 ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden…
…und Tieren verstanden. Zu den Begriffsmerkmalen einer Landwirtschaft gehört das Streben nach Gewinn und die objektive Ertragsmöglichkeit. Rz 5057: Von einem Betrieb ist schon dann zu sprechen, wenn erst Vorbereitungshandlungen zur Gewinnerzielung vorgenommen werden (VwGH 2.11.1951, 2717/49). Rz 5058: Bei der Entscheidung…
…Körperschaften öffentlichen Rechts Rz 147: Nach § 2 Abs. 1 KStG 1988 letzter Satz ist für diese Betriebe keine Gewinnerzielungsabsicht erforderlich und gilt die Tätigkeit solcher Einrichtungen stets als Gewerbebetrieb. Bei Betrieben gewerblicher Art ist Liebhaberei daher ausgeschlossen (siehe VwGH 29.5.2001, 2000/14/0195…
…konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad der beiden Gesellschaften zur Gewinnerzielung bestimmt (Beitragsanalyse). Rz 45: Indikatoren dafür, wann diese Methode als die am besten geeignete Methode für die Bestimmung…
…51 Abs. 3 Buchstabe a ZBefrVO). Ausrüstungen gelten als zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt, wenn sie ohne Gewinnerzielung für die wissenschaftliche Forschung verwendet werden sollen (Art. 51 Abs. 3 Buchstabe b ZBefrVO). Die Waren müssen zudem während ihrer Verwendung im Zollgebiet der Gemeinschaft Eigentum einer außerhalb…
…zwei Personen auf Grund von Statuten, zur Verfolgung eines bestimmten, gemeinsamen, ideellen Zweckes. Er darf nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sein und sein Vermögen nur im Sinne des Vereinszweckes einsetzen. Das Vereinsgesetz ist auf Zusammenschlüsse, die, zwingend oder in freier Rechtsformwahl, in anderer Rechtsform gebildet werden…
… 1 Abs. 3 LVO, Rz 102 ff). Betätigungen im Sinne der Verordnung sind Tätigkeiten und Rechtsverhältnisse im betrieblichen und außerbetrieblichen Bereich eines Steuerpflichtigen. Rz 7: Das Vorliegen der Gewinnerzielungsabsicht ist gemäß § 1 Abs. 1 letzter Satz LVO für jede organisatorisch in sich geschlossene und mit…
…Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam sind, stellen nur jene Tätigkeiten, die keine Ausübung der Land- und Forstwirtschaft (siehe Rz 5001 ff) oder selbständigen Arbeit (siehe Rz 5201 ff) sind und den Rahmen…
…siehe Rz 78 bis 81). Die Verluste aus einzelnen im Versorgungsverbund zusammengefassten Betrieben und Betätigungen sind unbeschränkt ausgleichsfähig, auch wenn bei einzelnen Tätigkeiten die Gewinnerzielungsabsicht fehlt (auch hier keine Liebhaberei, siehe LRL 2012 Rz 153). 3.2.6.2 Schedulenbesteuerung eigen- und gemischtnütziger Privatstiftungen Rz…
…die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit, wobei nach dem Gesetzestext Gewinnabsicht nur kein "Hauptzweck" sein darf. In diesem Sinne ergibt sich auch aus den Erläuterungen zum Gesetz, dass Gewinnerzielung "zulässig" ist, "solange die Gewinne nicht um ihrer selbst willen erfolgen, sondern an die Mitglieder bzw. an die Gemeinschaft…
…und in Lebensmittelunternehmen. Als Lebensmittelunternehmen gelten dabei alle Unternehmen, gleichgültig, ob sie auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder nicht und ob sie öffentlich oder privat sind, die eine mit der Produktion, der Verarbeitung und dem Vertrieb von Lebensmitteln zusammenhängende Tätigkeit ausführen. 1.1.3. Gebrauchsgegenstände Gebrauchsgegenstände…
…wurden; hi)"Waren", sowohl Vormaterialien als auch Erzeugnisse; j)"juristische Person" jede nach geltendem Recht ordnungsgemäß gegründete oder anderweitig errichtete rechtsfähige Organisationseinheit unabhängig davon, ob sie der Gewinnerzielung dient und ob sie sich in privatem oder staatlichem Eigentum befindet, einschließlich Kapitalgesellschaften, treuhänderisch tätiger Einrichtungen, Personengesellschaften…
…als wissenschaftlich anerkannt (Art. 5 DVO 1225/2011). Wissenschaftliche Instrumente und Apparate gelten als zu ausschließlich nichtkommerziellen Zwecken eingeführt, wenn sie ohne Gewinnerzielung für die wissenschaftliche Forschung oder für die Lehre verwendet werden sollen (Art. 46 ZBefrVO). 5.3.1.2. Teile und Werkzeuge Abgabenfrei…
…der ihnen den Charakter von Stoffen verleiht, die ausschließlich oder hauptsächlich für die wissenschaftliche Forschung geeignet sind. Stoffe gelten als zu nichtkommerziellen Zwecken eingeführt, wenn sie ohne Gewinnerzielung für die wissenschaftliche Forschung verwendet werden sollen (analog zu Art. 51 Abs. 3 Buchstabe b ZBefrVO). 5…
…Wirtschaft ihrer Mitglieder. Dieser im § 1 GenG normierte Förderungsauftrag ist Hauptzweck der Genossenschaft. Zum Unterschied zu den Kapitalgesellschaften ist die Gewinnerzielung hintangestellt und bloßer Nebenzweck zur im Wirtschaftsleben unerlässlichen Reservenbildung. Daher enthält das GenG über die Gewinnverwendung keine genauen Regeln. Grundsätze darüber hat nach § 5…
… 28 BAO. Da die Merkmale der Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und der Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr allen betrieblichen Einkunftsarten gemeinsam sind, stellen nur jene Tätigkeiten, die keine Ausübung der Land- und Forstwirtschaft sind und den Rahmen der reinen Vermögensverwaltung überschreiten, gewerbliche Einkünfte dar (siehe EStR…
…tätig. Rz 1398: Auf Grund des Förderungsauftrages (§ 1 GenG) hat die Genossenschaft ihre Mitglieder zu fördern, die Gewinnerzielungsabsicht sollte daher nicht im Vordergrund stehen. Die Genossenschaft soll lediglich eine Hilfseinrichtung für ihre Mitglieder darstellen. Steuerrechtlich muss trotzdem an die rechtliche Selbständigkeit einer Genossenschaft (als Körperschaftsteuersubjekt…
…1986, 86/15/0003). 2.1.2. Kostengemeinschaften Rz 182: Personenvereinigungen, die im eigenen Namen Waren und Dienstleistungen beziehen und diese ihren Mitgliedern weiterreichen (Kostengemeinschaften), sind Unternehmer. Gewinnerzielungsabsicht ist dabei nicht erforderlich, § 2 Abs. 5 Z 2 UStG 1994 ist nicht anwendbar (§ 6 Liebhabereiverordnung, BGBl…