Titel II Grundlagen für die Anwendung von Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben und sonstigen für den Warenverkehr vorgesehenen Maßnahmen Kapitel 1 Gemeinsamer Zolltarif und zolltarifliche Einreihung von Waren Abschnitt 1 Verwaltung von Zollkontingenten Artikel 49 Allgemeine Vorschriften über die einheitliche Verwaltung von Zollkontingenten (Artikel 56 Absatz 4…
…Artikel 56 Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung (1) Die zu entrichtenden Einfuhr- und Ausfuhrabgaben stützen sich auf den Gemeinsamen Zolltarif. Die durch Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs vorgeschriebenen sonstigen Maßnahmen werden gegebenenfalls entsprechend der zolltariflichen Einreihung der betreffenden Waren angewandt. (2) Der Gemeinsame Zolltarif umfasst…
…Festlegung des Zollkodex der Union (ABl. Nr. L 269 vom 10.10.2013 S. 1) Art. 56 UZK (Gemeinsamer Zolltarif und Überwachung) Art. 210 bis 225 UZK (Allgemeine Vorschriften zu den besonderen Verfahren) Art. 254 UZK (Endverwendung) Art. 77 und Art. 79 UZK (Zollschuld) Durchführungsverordnung…
…Gemeinsamer Zolltarif | UID | Umsatzsteueridentifikationsnummer | USP | Unternehmensservice-Portal | v-e-VD | Vereinfachtes elektronisches Verwaltungsdokument | VID | Verbrauchsteuer-(Identifikations)Nummer | VIP+ | Verbrauchsteuer Internet Plattform plus | VSt-Ges | Verbrauchsteuergesetz(e) | vstW | Verbrauchsteuerpflichtige Ware(n) |…
…Zeitraum ermittelte Zuschlagssätze oder- beträge. In geeigneten Fällen können die Bewilligungstatbestände des Art. 73 UZK in einer Bewilligung kombiniert und durch Addition bzw. Saldierung ein gemeinsamer Zuschlags- bzw. Abzugsbetrag/-satz festgelegt werden, wenn hierdurch insgesamt betrachtet eine Reduzierung des Verwaltungsaufwands erzielt werden kann. In Einzelmitteilungen…
…die Waren befinden, und Informationen über ihre Beförderung; f)zollrechtlicher Status der Waren; g)Angaben über übliche Behandlungen und gegebenenfalls die neue zolltarifliche Einreihung, die sich aus diesen üblichen Behandlungen ergibt; h)Nachweis über die Kosten für die Lagerung oder übliche Behandlungen, damit diese nach…
…Ausgangsbedingungen für alle Wirtschaftsbeteiligten zu gewährleisten, bedarf es gemeinsamer Vorschriften für die Vorlage und Annahme von Anträgen auf Entscheidungen über verbindliche Auskünfte sowie für den Erlass solcher Entscheidungen. (14) Da das elektronische System für verbindliche Zolltarifauskünfte noch angepasst werden muss, müssen für vZTA- Anträge und…
…auf Folgendes erlassen: Maßnahmen zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung von Zollkontrollen, einschließlich des Austauschs risikobezogener Informationen und Analysen, gemeinsamer Risikokriterien und Standards, Kontrollmaßnahmen und vorrangiger Kontrollbereiche; Bestimmung der zolltariflichen Einreihung von Waren; Bestimmung des Ursprungs bestimmter Waren; Maßnahmen zum vorübergehenden Verbot der Nutzung von Gesamtbürgschaften. …
Artikel 57 Zolltarifliche Einreihung von Waren (1) Für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs gilt als zolltarifliche Einreihung von Waren die Bestimmung der Unterposition oder der weiteren Unterteilung der Kombinierten Nomenklatur, der diese Waren zugewiesen werden. (2) Für die Anwendung nichttarifärer Maßnahmen gilt als zolltarifliche Einreihung…
…machen: ,Zivile Luftfahrzeuge und Teile davon/besondere Bestimmungen A der Kombinierten Nomenklatur'. (1) Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256 vom 7.9.1987, S…
…Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif Die zu verwendenden Codes sind in Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates veröffentlicht. | 6. | KN-Code | Verordnung (EWG) Nr…
3. Agrarzoll, Abgaben und Erstattung 3.1. Agrarzoll Vorbehaltlich anders lautender Bestimmungen in den einzelnen Marktorganisationen finden die Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs Anwendung.
…den Markt in der Union ergeben können, kann für die Einfuhr eines oder mehrerer dieser Erzeugnisse zu dem im Gemeinsamen Zolltarif vorgesehenen Zollsatz ein zusätzlicher Einfuhrzoll erhoben werden. (2) Der anzuwendende Zollsatz wird von der Kommission mit Verordnung festgesetzt; ob ein zusätzlicher Einfuhrzoll zu erheben…
…1.3. Buchstabe c ergibt, zu entrichten. Diese Bestimmungen über die Erhebung einer Sicherheit gelten nicht, wenn der pauschale Einfuhrwert über dem Einfuhrpreis gemäß Anhang 2 des Gemeinsamen Zolltarifs liegt oder der Anmelder, anstatt die Sicherheit zu leisten, die unmittelbare buchmäßige Erfassung des Abgabenbetrags, dem…
…2204 3094, 2204 3096 und 2204 3098, bei denen die Anwendung der Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs vom Einfuhrpreis des Erzeugnisses abhängt, wird die Richtigkeit dieses Preises entweder durch eine für jede einzelne Partie vorgenommene Kontrolle oder anhand eines pauschalen Einfuhrwertes überprüft, der von der Kommission…
…Rz 1168: Die Zugehörigkeit der Gegenstände zu Anlage 1 richtet sich nach der Kombinierten Nomenklatur (KN, das ist der gemeinsame Zolltarif der EU). Maßgebend für die Einreihung von Waren in den Zolltarif sind der Wortlaut der Positionen bzw. Unterpositionen und die Anmerkungen zu den Abschnitten…
Kapitel 3 Zollwert der Waren Artikel 69 Geltungsbereich Der Zollwert von Waren wird für die Anwendung des Gemeinsamen Zolltarifs und nichttarifärer Maßnahmen, die in Unionsvorschriften zu bestimmten Bereichen des Warenverkehrs geregelt sind, nach den Artikeln 70 und 74 ermittelt.
…Bezug auf Vormaterialien, die in der EU der Meistbegünstigungszollfreiheit unterliegen (1) Vormaterialien ohne Ursprungseigenschaft, die aufgrund der Anwendung der vertraglichen Meistbegünstigungszölle nach dem Gemeinsamen Zolltarif zollfrei in die EU eingeführt werden dürfen, gelten als Vormaterialien mit Ursprung in einem SADC-WPA-Staat, wenn sie dort…
…Rechtsgrundlagen und Erläuterungen Zusätzliche Anmerkung 3 zum Abschnitt XVI der Kombinierten Nomenklatur (VO Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den gemeinsamen Zolltarif, in der geltenden Fassung) Auf Antrag des Anmelders und bei Beachtung der von den zuständigen Behörden festzusetzenden…
…1 Nichtpräferenzieller Ursprung Artikel 59 Geltungsbereich Die Artikel 60 und 61 enthalten Vorschriften zur Bestimmung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren für die Anwendung a)des Gemeinsamen Zolltarifs mit Ausnahme der Maßnahmen nach Artikel 56 Absatz 2 Buchstaben d und e, b)anderer als zolltariflicher Maßnahmen…