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VB-02000. Einführung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Einführung 0.1. Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen des Lebensmittel- und Futtermittelrechts sind: a)die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen…

VB-02001. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…Kaugummi sowie alle Stoffe - einschließlich Wasser -, die dem Lebensmittel bei seiner Herstellung oder Ver- oder Bearbeitung absichtlich zugesetzt werden. Nicht als Lebensmittel gelten: a)Futtermittel (siehe Abschnitt 1.2.1.), b)lebende Tiere, soweit sie nicht für das Inverkehrbringen zum menschlichen Verzehr hergerichtet worden sind…

VB-02002. Verständigungspflichten
geltende FassungRichtlinien27.06.2023

…EU) 2017/625 (1) Gemäß Artikel 76 Abs. 2 der Verordnung (EU) 2017/625 hat die Zollbehörde die Überlassung der nachstehend angeführten, dem Lebensmittel- und Futtermittelrecht unterliegenden Waren, die keinen amtlichen Kontrollen nach den Anlagen dieser Arbeitsrichtlinie, nach der Arbeitsrichtlinie Pflanzenschutz (VB-0300) oder nach…

VB-0200Anlage 1
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…für die in dieser Anlage enthaltenen Einfuhrbeschränkungen ist die Durchführungsverordnung (EU) 2020/1158 der Kommission über die Einfuhrbedingungen für Lebens- und Futtermittel mit Ursprung in Drittländern nach dem Unfall im Kernkraftwerk Tschernobyl. Im Hinblick auf das im Zusammenhang mit dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien…

VB-0200Anlage 2
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…dass sie in verarbeitetem, teilweise verarbeitetem oder unverarbeitetem Zustand von Menschen aufgenommen werden (siehe auch Abschnitt 1.1.1.). Warenkatalog | Lebensmittel und Futtermittel (vorgesehener Verwendungszweck) | KN-Code | TARIC-Unter- position | Ursprungsland | Lebensmittel, die aus getrockneten Bohnen bestehen (Lebensmittel) | 0713…

VB-0200Anlage 3
geltende FassungRichtlinien01.07.2026

…1793 wurde erlassen, weil die Verordnung (EU) 2017/625 vorsieht, dass eine Liste von Lebens- und Futtermitteln nicht tierischen Ursprungs zu erstellen ist, die aufgrund bekannter oder neu auftretender Risiken bei der Einfuhr in die Europäische Union oder weil es Hinweise darauf gibt, dass ein…

VB-0200Anlage 5
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…zur Tierernährung durch Fütterung bestimmt sind (Futtermittel - siehe auch Abschnitt 1.2.1.). Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | Ursprungs- oder Herkunftsland | | 1006 10 | Rohreis (Paddy-Reis) | China | | 1006 20 | Geschälter Reis ("Cargo-Reis" oder "Braunreis") |…

VB-0200Anlage 7
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…durch das Bundesamt für Verbrauchergesundheit bzw. das Bundesamt für Ernährungssicherheit ist bei e-zoll im Feld 44elektronischen Abfertigungssystem in der Zollanmeldung durch den mit dem Informationscodes 70200 (Lebensmittel- bzw. Futtermittelkontrolle erforderlich) zu beantragen. Die Zollstellen haben dem Bundesamt für Verbrauchergesundheit (siehe Abschnitt 1.3. Abs…

VB-0200Anlage 11
geltende FassungRichtlinien03.08.2023

Anlage 11 Einfuhr von Lebens- und Futtermitteln nach dem Unfall im Kernkraftwerk Fukushima mit Ursprung oder Herkunft Japan (aufgehoben) 110.0. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlage für die in dieser Anlage enthaltenebehandelten Einfuhrbeschränkungen Einfuhrbeschränkung ist:auf Grund der die Durchführungsverordnung (EU) 2021/1533 der Kommission mit…

VB-0200Anlage 12
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…wobei für die Identifizierung der den Beschränkungen unterliegenden Lebens- und Futtermittel die angegebenen KN-Codes maßgebend sind. Warenkatalog | KN-Code | Warenbezeichnung | | 3924 10 00 11 | Polyamid- oder Melamin-Kunststoffküchenartikel mit Herkunft aus China oder Hongkong | | 3924 10 00…

VB-0200Anlage 14
geltende FassungRichtlinien12.08.2025

…Monate ab dem Tag ihrer Ausstellung. (2) Der Bericht und die Bescheinigung gemäß Abs. 1 können grundsätzlich auch in elektronischer Form vorliegen. (3) Jede Sendung mit Lebensmitteln oder Futtermitteln muss mit einem Identifikationscode versehen sein, der in dem Bericht und in der Bescheinigung gemäß Abs…

VB-0200Einleitung
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Lebensmittel- und Futtermittelrecht (VB-0200) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 178/2002, der Verordnung (EU) 2017/625, des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes sowie des Futtermittelgesetzes 1999 dar, der…

VB-02003. Maßnahmen der Aufsichtsorgane
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…einschließlich ihrer etwaigen Beförderungsmittel, darf eine solche Nachschau nur an den unter Abschnitt 3.3. Abs. 1 bezeichneten Orten vorgenommen werden. (3) Die Futtermittelaufsichtsorgane können Waren nach Maßgabe des § 17 Abs. 9 FMG 1999 vorläufig beschlagnahmen. Den Gegenstand der Beschlagnahme können an sich auch unverzollte…

VB-02004. Strafbestimmungen; Einziehung von Waren
geltende FassungRichtlinien18.02.2026

…Maßgabe des § 37 VStG und des § 37a VStG bei Verdacht einer Übertretung der in dieser Arbeitsrichtlinie behandelten Vorschriften des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes und des Futtermittelgesetzes 1999 einen Betrag voneine 180 Euro als vorläufige Sicherheit festsetzen und einheben. Die Zollorganevorläufige Sicherheit sind gemäßdarf das § 34 Abs…

VB-0200Anlage 4
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 4 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

VB-0200Anlage 6
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 6 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

VB-0200Anlage 8
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 8 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

VB-0200Anlage 9
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 9 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

VB-0200Anlage 10
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 10 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.

VB-0200Anlage 13
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

Anlage 13 Bleibt vorerst leer In dieser Anlage werden allfällige künftige Einfuhrbeschränkungen auf Grund des Lebensmittel- und Futtermittelrechts behandelt.