…Einbringungsstichtag mit einem Tag festgelegt, der mehr als neun Monate vor Unterfertigung des Vertrages liegt, kann dieser Stichtag im Hinblick auf das Erfordernis, die Einbringung innerhalb von neun Monaten bei der zuständigen Behörde zu melden bzw. anzumelden, keine umgründungssteuerrechtlichen Wirkungen vermitteln. In diesem Fall gilt…
…ist mit Bescheid abzusprechen. Hinsichtlich der Fristenberechnung wird auf die Arbeitsrichtlinie ZK-0220 Abschnitt 3.3.7. Fristenberechnung verwiesen. 2.5.1.1. Globalisierung Zur Vereinfachung des Verfahrens kann eine monatliche, viertel- oder halbjährliche Globalisierung bewilligt werden. Bei monatlicher Globalisierung enden alle im Laufe eines…
…von neun Monaten, siehe Rz 1538 ff). Für andere Stichtage, dh. Stichtage auf den Tag des Abschlusses des Teilungsvertrages oder auf einen Tag danach bestehen zwei Möglichkeiten; siehe dazu näher Rz 763. Rz 1537a: Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des…
…ist stets in Monaten anzugeben. Im vereinfachten Bewilligungsverfahren ist im Falle einer Kontrolle die vom Beteiligten vorgeschlagene Frist im Hinblick auf den beantragten Veredelungsvorgang auf ihre Angemessenheit zu überprüfen und vom Abfertigungsorgan gegebenenfalls anzupassen. Die Frist kann auf begründeten Antrag (zB Probleme bei der Produktion…
…UmgrStG erlaubt die Rückbeziehung des Zusammenschlusses auf einen Stichtag, der vor der Unterfertigung des Zusammenschlussvertrages liegt. Für die Fristenberechnung ist in abgabenrechtlicher Sicht sowohl bei Zuständigkeit des Firmenbuches als auch bei jener des Finanzamtes § 108 BAO maßgebend. Der Fristenlauf wird mit dem gewählten Zusammenschlussstichtag in…
…einzurechnen. Die FristVO bestimmt in Art. 3 Abs. 1 Unterabsatz 2, dass bei nach Tagen, Wochen, Monaten oder Jahren bemessenen Fristen, für deren Anfang der Zeitpunkt maßgeblich ist, in dem ein bestimmtes Ereignis eintritt oder eine Handlung vorgenommen wird, für die Berechnung der Frist der…
…unabdingbar sind (EAS 1773). Rz 269: Jahreszeitlich bedingte oder andere vorübergehende Unterbrechungen sind bei der Ermittlung der Berechnung der Dauer der Bauausführung einzubeziehen (OECD-MK Art. 5 Z 55). Rz 270: Die maßgebliche Frist ist grundsätzlich für jede einzelne Bauausführung oder Montage gesondert zu ermitteln…
…und bei der Betriebsstätte um einen fiktiven Subunternehmer, bietet einen brauchbaren Ansatz für den Fremdvergleich (so auch BFG 1.8.2017, RV/4100134/2012), wobei aber Rz 326 zu beachten ist. Rz 359: Der Betriebsstätte ist in vielen Fällen ein auf ihre Bau- oder Montageleistung…
…Aufgaben der Betriebsprüfung - in stark eingegrenzten Zeiträumen (zB Globalisierungszeiträume oder aus Anlass einer Inventur) zu prüfen. Dadurch können offensichtliche Systemfehler, insbesondere Fehler bei der Ermittlung der korrekten Ausbeute, Fehler bei Währungsumrechnungen, Fehler bei der Fristenberechnung oder bei der Tarifierung zeitnah erkannt werden, um zu vermeiden…
…106 Abs. 1 EStG 1988) mehr als sechs Monate im Kalenderjahr a)verheiratet oder eingetragener Partner ist und von seinem unbeschränkt steuerpflichtigen Ehegatten oder eingetragenen Partner nicht dauernd getrennt lebt oder b)mit einer unbeschränkt steuerpflichtigen Person in einer Lebensgemeinschaft lebt. Bei der Fristenberechnung ist §…
…Beispiel Rz 10782. Rz 783: Bei Partnerschaften mitRandzahl 783: derzeit frei Kind(ern) sind zwei zeitliche Voraussetzungen zu erfüllen: Die Partnerschaft muss im Kalenderjahr länger als sechs Monate dauern und es muss innerhalb dieser Zeit der Kinderabsetzbetrag zustehen (§ 106 EStG 1988). Bei der Fristenberechnung ist …
…0153/65) Rz 2610: Eine besondere Stellung nehmen Leistungen aus einem Bestandvertrag ein, die über einen längeren Zeitraum erbracht werden. Bei derartigen Leistungen ist davon auszugehen, dass sie anteilig in allen Voranmeldungszeiträumen erbracht werden, in denen die Benützung des Bestandobjektes geduldet wird. Grund- und Baukostenbeiträge …
… 6 Z 5 lit. d EStG 1988). Bei abnutzbaren Wirtschaftsgütern stellt daher der Einlageteilwert die Basis für die Bemessung der Absetzung für Abnutzung dar. Es bestehen aber für Kapitalanlagen und Derivate im Sinne des § 27 Abs. 3 und 4 EStG 1988 sowie für Grundstücke im…
…hat. 2)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges am 2. des Monats ist a)bei Monaten mit 31 Tagen die volle Monatssteuer (1/30 der Monatssteuer x 30 Tage), b)bei Monaten mit 30 Tagen 29/30 der Monatssteuer zu entrichten. 3)Bei Zulassung eines Kraftfahrzeuges beispielsweise…
…7.2 Wechsel der Gewinnermittlungsart, Buchwertfortführung Rz 7375: Ein seit der Eröffnung oder dem letzten entgeltlichen Erwerbsvorgang erfolgter Wechsel der Gewinnermittlungsart hat auf Beginn und Lauf der siebenjährigen Frist keinen Einfluss. Im Falle der Buchwertfortführung (insbesondere bei der unentgeltlichen Betriebsübernahme gemäß §§ 6 Z 9 EStG…
…ausreichend, um eine Beteiligung im Sinne des § 10 Abs. 2 KStG 1988 herzustellen. Wie bei der nationalen Beteiligungsertragsbefreiung ist zB die Zwischenschaltung einer Mitunternehmerschaft unschädlich. Rz 1210: Im Fall einer offenen (dh. gegenüber der Abgabenbehörde offengelegten), fremdnützigen Treuhandschaft erfolgt die Zurechnung der Gesellschaftsanteile beim Treugeber…
…eines Ortes oder Korrektur der Ausbeute, usw. können über Antrag oder von Amts wegen in CDA bei einer aufrechten Bewilligung durchgeführt werden. Die durchgeführten Änderungen sind ggfs. auch rückwirkend (zB ab dem Zeitpunkt der Feststellung, Antragstellung) anzuwenden. Soll jedoch eine Bewilligung vor Ablauf der Gültigkeit…
…Nr. 22/2012, vor (siehe EStR 2000 Rz 6620 ff idF vor dem Wartungserlass 2013). Zur Fristenberechnung siehe Rz 1092. Werden die erworbenen Anteile im Privatvermögen gehalten und beträgt das Beteiligungsausmaß mindestens 1%, kommt bei abgelaufener Spekulationsfrist § 31 EStG 1988 idF vor BudBG 2011, BGBl…
…162 Abs. 2 UZK-DA). 2.4.1.2.2. Nationale Zuständigkeit Liegt aufgrund der im vorigen Punkt definierten Zuständigkeitsregel die Zuständigkeit bei der österreichischen Zollverwaltung, ist das Zollamt Österreich für die Bewilligungserteilung zuständig. Aufgaben und Zuständigkeiten richten sich dann nach den innerorganisatorischen Regelungen. 2…
…siehe unten Rz 216, Rz 260) von eigennützigen oder gemischtnützigen Privatstiftungen sowie ausländischen Stiftungen und Vermögensmassen, die einer Privatstiftung vergleichbar sind, fallen bei der empfangenden Privatstiftung weder unter die Beteiligungsertragsbefreiung noch in die Zwischenbesteuerung, sondern stellen Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 27 Abs. 1 Z 7…