…tatsächlich spendenbegünstigt ist, dh. unmittelbar auf Grund des § 4a EStG 1988 begünstigt ist oder ihr die Spendenbegünstigung durch das Finanzamt Wien 1/23Österreich bescheidmäßig zuerkannt wurde (ersichtlich durch Eintragung in der Liste begünstigter Spendenempfänger; siehe EStR 2000 Rz 13431327). Es ist nicht ausreichend, wenn die…
…beim Finanzamt Österreich eingebracht wird, ist von diesem fristwahrend entgegen zu nehmen, auch wenn es fälschlicherweise an das Finanzamt Waldviertel adressiert ist. Das gilt selbst dann, wenn bis zum 31. Dezember 2020 das Wohnsitzfinanzamt des Einbringenden das Finanzamt Wien 1/23 und nicht das Finanzamt…
…Abs. 5 EStG 1988 erfolgt die Feststellung der Voraussetzungen gemäß § 4a Abs. 4 EStG 1988 durch einen Bescheid des für das gesamte Bundesgebiet zuständigen Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 Finanzamt Wien 1/23). Sämtliche Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid festgestellt wurde…
…setzt darüber hinaus voraus, dass der Empfänger zum Zeitpunkt der Spende in die Liste der begünstigten Spendenempfänger eingetragen ist. Diese Eintragung erfolgt auf Grund eines Bescheides des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23), in dem bestätigt wird, dass die betreffende Einrichtung…
…sowie die Beendigung ihrer begünstigten Tätigkeit dem Finanzamt Österreich (bis 31.12.2020: Finanzamt Wien 1/23) unverzüglich bekannt gegeben werden. Die Körperschaft oder deren Vorgängerorganisation (Organisationsfeld mit eigenem Rechnungskreis) dient seit mindestens drei Jahren ununterbrochen der Erfüllung der in der Rechtsgrundlage angeführten begünstigten Zwecke…
…Sachverhalt zuerst Kenntnis erlangtÖsterreich. Kommen diesbezüglich mehrere Finanzämter in Betracht, richtet sich die Zuständigkeit nach dem ersten Anlass zum Einschreiten (§ 25 Z 3 AVOG 2010). Für beschränkt Steuerpflichtige im Bereich der Finanzämter mit Sitz in Wien ist das Finanzamt Wien 1/23 zuständig (§ 15 Abs…
…Die pauschale Erstattung erfolgt durch den Rechtsträger, bei dem die Abgabenerklärung abgegeben wurde. Dieser Rechtsträger fordert den auf Grund der vorgelegten Abgabenerklärungen zu erstattenden Steuerbetrag einmal jährlich (bis Ende Februar des Folgejahres) beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe an (§ 3 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß…
…des der Rückforderung folgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen. Rz 1337: Als zu Unrecht erstattet gelten Erstattungsbeträge auch: Im Fall der Kapitalabfindung bei prämienbegünstigten Beiträgen zu Pensionskassen Im Fall der Kapitalabfindung bei prämienbegünstigten Beiträgen zu einer betrieblichen Kollektivversicherung im Sinne des…
…bei der der Steuerpflichtige den Bausparvertrag abgeschlossen hat. Der Antrag auf Erstattung ist beim Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe einzubringen. Die Prämie wird dem Bausparkonto des Bausparers gutgeschrieben. Für die Prämienerstattung hat die Meldung der Daten durch die Bausparkasse im Wege des Datenträgeraustausches oder der…
…bestanden haben. Rz 1312: Sind die Voraussetzungen für die Gewährung von Erhöhungsbeträgen nicht mehr gegeben, hat dies der Steuerpflichtige innerhalb eines Monats dem Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe im Wege der Bausparkasse mitzuteilen. Die Änderung der Voraussetzungen für Erhöhungsbeträge wird erst nach Ablauf des Kalenderjahres…
…im Prämienerstattungsantrag berücksichtigt wurden (§ 3 der V des Bundesministers für Finanzen betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988). Rz 1389: Werden beantragte Prämienerstattungen durch das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe gekürzt, hat dies das Finanzamt dem Rechtsträger durch eine Rückmeldung mitzuteilen (§§ 7 VO betreffend prämienbegünstigte…
…der Besucherinnen und Besucher stammt auch aus anderen Regionen. 3.Das Medieninteresse ist nicht bloß der betreffenden Region zuzuordnen. Das Finanzamt Wien 1/23 hat zur sachverständigen Beurteilung des Vorliegens dieser Voraussetzungen die in Angelegenheiten der Bundesmuseen zuständige Bundesministerin oder den dafür zuständigen Bundesminister beizuziehen. …
…II Nr. 296/2005). Rz 1306: Die Bausparkasse hat einmal jährlich bis 15. Jänner des Folgejahres den Antrag auf Prämienerstattung an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe zu stellen. Die Anweisung der Bausparprämie an die Bausparkasse hat so zeitgerecht zu erfolgen, dass sie mit 31…
…5 EStG 1988 ein. Die zu Unrecht erstattete Einkommensteuer (Lohnsteuer) ist vom Steuerpflichtigen zurückzufordern. Die zurückzufordernden Beträge sind vom Rechtsträger einzubehalten und spätestens am 15. Tag nach Ablauf des Kalendermonats, in dem die Rückforderung zu erfolgen hat, an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen.
…aus § 108a EStG 1988 Beiträgen vorzugehen. Auch die Ansprüche auf Kapitalgarantie entfallen (siehe § 108h Abs. 1 Z 3 EStG 1988). Rz 1392: Die zurückzufordernden Erstattungsbeträge sind durch den Rechtsträger einzubehalten und bis zum 15. des zweitfolgenden Kalendermonats an das Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe abzuführen.
…Verwendung vor, dann ist die Prämie von der Bausparkasse einzubehalten. Erklärungen zur widmungsgemäßen Verwendung von Bausparguthaben sowie die Höhe der rückgezahlten Steuererstattung sind von der Bausparkasse bis zum 30. April des Folgejahres dem Finanzamt Wien 1/23für Großbetriebe mitzuteilen (§ 9 VO betreffend Bausparen gemäß § 108…
…Wien 1/23 für den örtlichen Wirkungsbereich der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Finanzämter Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch für den örtlichen Wirkungsbereich jenes Landes, in dem sie ihren Sitz haben). Rz 212: Geschäfte außerhalb des § 7 Abs. 1…
…setzen die bescheidmäßige Zustimmung der Landesregierung voraus. Im Verfahren gemäß § 7 Abs. 4 WGG hat die Zuständige Abgabenbehörde (FA Wien 1/23seit 1.1.2021: Finanzamt für den örtlichen Wirkungsbereich der Länder Wien, Niederösterreich und Burgenland, sowie die Finanzämter Linz, Salzburg-Stadt, Graz-Stadt, Klagenfurt…
…feste örtliche Einrichtung im Inland haben: Organisationen, die durch Bescheid des Finanzamtes Österreich (bis 31.12.2020 des Finanzamtes Wien 1/23) begünstigte Spendenempfänger sind und auf der BMF-Homepage in der "Liste spendenbegünstigter Einrichtungen" ausgewiesen sind; die für die Erfüllung der Übermittlungspflicht anfallenden Kosten…
…vorschriftsmäßig gekürzt hat und die Haftung nach Abs. 2 nicht oder nur erschwert durchsetzbar wäre (Z 1) oder wenn er weiß, dass der Schuldner der Einkünfte die einbehaltene Abzugsteuer nicht vorschriftsmäßig abgeführt hat und der beschränkt Steuerpflichtige dies dem Finanzamt nicht unverzüglich mitteilt (Z 2).