…Bei Marktordnungswaren, die einer Einfuhrlizenzregelung unterliegen, sind zusätzlich folgende Vorschriften zu beachten. (2) Bei Beantragung auf Erstattung/Erlass von Eingangsabgaben ist Folgendes vorzulegen: die Einfuhrlizenz und eine Bescheinigung der Lizenz erteilenden Stelle über Maßnahmen, die ergriffen wurden, um die Freigabe der Sicherheit zu verhindern oder…
…der Union nicht verlassen haben. Für die Waren, die Ausfuhrabgaben unterliegen oder für die eine Erstattung von Eingangsabgaben beantragt wurde oder für die Ausfuhrerstattungen oder sonstige Beträge oder anderer besonderer Maßnahmen bei der Ausfuhr gewährt werden, kann die Zollanmeldung nur dann für ungültig erklärt werden…
…eine Korrektur von Bescheiden ermöglichenden Rechtsinstrumente (§ 293 BAO, § 293a BAO, § 293b BAO, § 295 BAO, § 299 BAO und § 303 BAO) auf Abgabenbescheide nicht mehr anwendbar. Allfällige Anträge sind sinngemäß als Anträge auf Nacherhebung bzw. Erstattung/Erlass zu behandeln. Bei anderen als Abgabenbescheiden sind diese Rechtsinstrumente weiterhin…
…Kommission zu derartigen besonderen Fällen sind im Internet unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/customs/procedural_aspects/general/debt/rem-rec_1168_de.htm zu finden. (4) Die Zuständigkeit der Kommission erstreckt sich lediglich auf die Erstattung oder den Erlass von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben…
…2 FinStrG ("grob" fahrlässige Verkürzung von Eingangsabgaben) und im Vorsatzfall im Hinblick auf § 35 Abs. 2 FinStrG (Hinterziehung von Eingangsabgaben) an die Finanzstrafbehörde zu erstatten. ii.vom Anmelder erkannt und der Anmelder teilt dem Zollamt die richtige Zolltarifnummer mit. In diesem Fall ist die Zollschuld…
…soll. Daher ist die Zollschuld zu Recht vorgeschrieben worden. Fazit: Für die reine Durchfuhr ist das Versandverfahren anzuwenden. Für die Anwendung der vorübergehenden Verwendung unter gänzlicher Befreiung von den Eingangsabgaben muss einer der in der UZK-DA (Art. 207 bis 236) definierten Verwendungsfälle vorliegen. 3…
…der Ausfuhr in das Zolllagerverfahren übergeführtes entbeintes Fleisch von ausgewachsenen männlichen Rindern [1] (ABl. L 329 vom 25.11.2006, S. 7)). Nach der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr folgt der Antrag auf die Erstattung oder den Erlass der Einfuhrabgaben aufgrund der Schadhaftigkeit der Waren…
…Überwachungszollstelle. 7.2. ZollaufsichtZollamtliche Überwachung Im Hinblick auf die Einhaltung der jeweils unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedingungen zwischen vollständiger und teilweiser Befreiung von den Eingangsabgaben ist der gesamte Verlauf des Verfahrens der vorübergehenden Verwendung zollamtlich zu überwachen. Die Bewilligungs-/Verfahrensinhaber treffen nach § 23 ZollR-DG gegebenenfalls…
…Absatz 1 VO (EG) Nr. 1186/2009 von den Eingangsabgaben befreit [siehe Abschnitt 3.5.1.3.1. Bst. a) und b)]; c)die Waren sind von der Einfuhrumsatzsteuer befreit; d)es wurde kein Antrag auf Erstattung oder Erlass gestellt; d)die Waren unterliegen keinen…
…Erstattung oder Erlass nach Art. 116 UZK verzichtet. Dies gilt nicht, wenn die Überlassung der Waren wegen Fehlens der gesetzlichen Voraussetzungen nicht zulässig ist. Die Regelung ist auch anwendbar, wenn keine Eingangs- oder Ausgangsabgaben zu entrichten sind (§ 108 Abs. 2 ZollR-DG). Von der Möglichkeit…
…der korrekten automatisationsunterstützten Berechnung der Eingangsabgaben ist in diesen Fällen der Verfahrenscode 6122 (nicht: 4010) zu verwenden. Wird die Anwendung des § 5 Abs. 2 UStG 1994 erst nachträglich geltend gemacht, gilt § 26 Abs. 1 UStG 1994, wonach eine Erstattung oder Erlass der Einfuhrumsatzsteuer auf ausdrücklichen…
…in Anspruch genommen werden können, aber dem Grunde und der Höhe nach feststehen, können bei der Ermittlung des Zollwerts nach der Transaktionswertmethode nur im Rahmen von Erstattung und Erlass geltend gemacht werden. 1.3.6.1. Skonto (siehe auch Kommentar Nr. 8 des Kompendiums der…
…das Leben oder die Gesundheit von Menschen, Tieren oder Pflanzen nachteilig beeinflusst würde. Waren, die nicht verwertet werden können, sind zu vernichten oder zu zerstören (§ 77 Abs. 1 vorletzter und letzter Satz ZollR-DG). (3) Sofern im Einzelfall nur sonstige Eingangsabgaben sowie andere Geldleistungen zu…
…22 Abs. 6 UZK, dass vor Erlass einer für den Antragsteller belastenden Entscheidung diesem die Gründe für diese Entscheidung von der Zollbehörde mitzuteilen sind (Grundsatz des Parteiengehörs). In der Mitteilung ist darauf hinzuweisen, dass innerhalb der darin festgesetzten Frist dazu Stellung genommen werden kann (Mitteilung…
…Mitgliedstaaten erlässt (Art. 76 ZBefrVO). 7.3.3.2. Vorläufige Feststellung Die Feststellung der Abgabenfreiheit erfolgt durch Annahme der Zollanmeldung (siehe Abschnitt 0.3.3.1.) in vorläufiger Form. Die begünstigte Organisation muss sich schriftlich verpflichten, die Eingangsabgaben nachträglich zu entrichten, falls die Befreiung von…
6.1. Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7…
…sollen, von den zuständigen Behörden anerkannt wurde und ähnliche Tätigkeiten ausübt, zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr eingeführt werden. Voraussetzung dafür ist, dass eine anerkannte Organisation der Wohlfahrtspflege die zuständigen Behörden des Mitgliedstaats, der die Befreiung von den Eingangsabgaben und der Mehrwertsteuer gewährt, vorher…
1. Förderung der Neugründung (§ 1 NeuFöG) 1.1. Befreite Abgaben Rz 1: Zur Förderung der Neugründung von Betrieben werden nach Maßgabe der §§ 2 bis 5 und 6 NeuFöG nicht erhoben: | § 1 Z 1 NeuFöG | Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben für die durch die Neugründung unmittelbar…
…der in § 14 TP 11 Abs. 1 und 2 genannten Waffendokumente und für die darin angeführten Amtshandlungen. | § 14 TP 12 Abs. 6 | Befreiung für Ausstellungen von Schriften gemäß § 14 TP 12 Abs. 2 und für die in § 14 TP 12 Abs. 2 angeführten…
5. Zollrechtliche Behandlung von Verbrauchsteuerwaren Wie bereits unter Abschnitt 2.7.4. ausgeführt, bedarf es hinsichtlich der vstW, die im Handelsverkehr mit Drittländern transferiert werden, einer Abgrenzung betreffend die Anwendung der Verbrauchsteuer- oder der Zollbestimmungen. Um Doppelgleisigkeiten zu vermeiden, sollen sich vstW grundsätzlich entweder in…