1.1.3. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Firmenbuch (§ 1 Z 3 NeuFöG) Rz 27: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Firmenbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
1.1.4. Gerichtsgebühren für Eintragungen in das Grundbuch (§ 1 Z 4 NeuFöG) Rz 29: Für die Befreiung von den Gerichtsgebühren bezüglich Eingaben und Eintragungen ins Grundbuch gelten die Ausführungen zu den Stempelgebühren nach dem Gebührengesetz bzw. zur Grunderwerbsteuer sinngemäß (vgl. Rz 5 ff und…
6.1.2. Gerichtsgebühr für die Eintragung ins Firmenbuch (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG) Rz 152: Die Ausführungen unter Rz 27 f gelten sinngemäß. Rz 153: Die Gerichtgebühren für die Eintragungen in das Firmenbuch (TP 10 Z 1 des GGG), die unmittelbar im Zusammenhang…
Anlage B5 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B1 und B3 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. Felder für die Beteiligten…
Anlage B6 Angabe der Exemplare gemäß den Anlagen B2 und B4 auf denen die Eintragungen in Durchschrift erscheinen müssen (einschließlich Exemplar Nr. 1/6) | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | Nummer des Feldes | Nummer der Exemplare | I. Felder für die…
C.5.3. Werte laut Zulassungsbescheinigung und Einstufung, Umrechnung von PS in Kilowatt und Fehlen von Eintragungen Rz 1526: Für die Steuerberechnung sind nicht die tatsächlichen Werte, sondern die in der Zulassungsbescheinigung eingetragenen Werte maßgeblich. Die Steuer kann nicht rückerstattet werden, wenn sich nachträglich herausstellt…
…Rz 465: § 8 UmgrStG regelt die ertragsteuerliche Behandlung der übertragenden Körperschaft und legt fest, dass die persönliche und sachliche Körperschaftsteuerpflicht nicht am Tag der Eintragung des Umwandlungsbeschlusses in das Firmenbuch sondern bereits mit Ablauf des Umwandlungsstichtages endet. Rz 466: Nach § 8 Abs. 5 UmgrStG ist…
…zur Sicherung des Steueranspruchs (Art. 27 UStG 1994) 127.1. Bescheinigungsverfahren Rz 4301: Die Zulassung von motorbetriebenen Landfahrzeugen und Schiffen bzw. die Eintragung in das Luftfahrzeugregister von aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet stammenden neuen Fahrzeugen wird nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften (§ 30a Abs. 9a KFG 1967, …
…Kredit-, Darlehens-, Eintragungsgebühren usw. sind - soweit sie nicht verdeckte Zinsenzahlungen sind - keine zu verteilenden Vorauszahlungen. Garantiekosten Rz 1386: Dies sind die mit Bankgarantien verbundenen Kosten. Mietkosten Rz 1387: Darunter sind Kosten für die entgeltliche Überlassung beweglicher und unbeweglicher Wirtschaftsgüter samt Betriebskosten zu verstehen. Dabei kommt…
…VwGG) löst jedoch gemäß § 238 Abs. 3 lit. c BAO Hemmungswirkung aus. 21.8. Sicherung von Abgabenforderungen durch Handpfand oder bücherliche Eintragung (§ 238 Abs. 4 BAO) Rz 1858: Trotz Eintritts der Einhebungsverjährung kann in den Fällen des § 238 Abs. 4 BAO die Verjährung nicht eingewendet…
…den Kaufpreis und sind sie zu aktivieren. 6.4.1.5.2 Anschaffungsnebenkosten Rz 2186: Dazu zählen zB: Abgaben auf Grund des Abschlusses des Rechtsgeschäftes beispielsweise: Grunderwerbsteuer, NoVA, nicht als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, gerichtliche Eintragungsgebühren (VwGH 17.3.1961, 0207/58), Zölle, Anmeldekosten für Kraftfahrzeuge…
…0179, betr. Erwerb einer ausgearbeiteten Schottergrube, an der noch kein Deponierecht bestanden hat). 6.21.2 Anschaffungsnebenkosten 6.21.2.1 Nebenkosten Rz 2617: Zu den Nebenkosten gehören ua. Vertragserrichtungskosten, gerichtliche Eintragungsgebühren, Grunderwerbsteuer (VwGH 22.9.1971, 0406/71; VwGH 24.10.1978, 1006/76)…
…oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht unter diese Bestimmung. Rz 299: Höhe der Gebühr Amtliche Ausfertigungen § 14 TP 2 Abs. 1 GebG | Z 2 | Ernennung oder Zulassung oder Eintragung | 285,90 Euro vom…
…3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG…
…Eintragung der Nummer des Verschlussanerkenntnisses im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Zulassungstafel (auf dem Behälter angebracht): Übereinstimmung mit dem vorgeführten Behälter, Eintragung der Zulassungsnummer laut Zulassungstafel im Feld 9 des Carnet-Umschlages. Falls keine Mängel (siehe unten) festgestellt werden: Anlegung des Zollverschlusses (bei Schutzdecken Zollverschluss…
Anhang 11 Ladeliste | Laufende Nr. | Zeichen, Nummern, Zahl und Art der Packstücke, Warenbezeichnung | Versendungsland/Ausfuhrland | Rohmasse (kg) | Raum für amtliche Eintragungen | | | | | | | | | |…
…Befreite Abgaben Rz 147: Grundsätzlich gelten für Betriebsübertragungen dieselben Befreiungen von Abgaben, Gebühren und Beiträgen wie für Neugründungen, ausgenommen die Befreiungen von den Gerichtsgebühren für die Eintragung in das Grundbuch gemäß § 1 Z 4 NeuFöG und den lohnabhängigen Abgaben gemäß § 1 Z 7 NeuFöG (siehe …
3.3.4. Einbringungsbilanz (§ 15 UmgrStG) 3.3.4.1. Bedeutung der Einbringungsbilanz Rz 837: Einbringungsbilanzen sind unternehmensrechtlich als Geschäftseröffnungsbilanzen im Sinne des § 193 UGB Grundlage der Eintragung einer Einbringung im Hauptbuch gemäß § 2 Firmenbuchgesetz (FBG), BGBl Nr. 10/1991. Sie sind nach den Grundsätzen…
7.2.2.3. Aufzeichnungspflichten Die VSt-Ges beinhalten jeweils eigene Aufzeichnungsvorschriften für die unterschiedlichen Verfahrensbeteiligten. Die Eintragungen in die Aufzeichnungen sind in der Regel am Tag des aufzuzeichnenden Ereignisses vorzunehmen, spätestens jedoch am zweiten darauffolgenden Werktag (Abschnitt 6.1.2.1.). Die Aufzeichnungen sind…
…Exemplaren, die für die Anwendung des Unionsversandverfahrens benötigt werden. Die Vordrucke dürfen weder Rasuren noch Übermalungen aufweisen. Etwaige Änderungen sind so vorzunehmen, dass die unzutreffenden Daten gestrichen und gegebenenfalls die gewünschten Eintragungen hinzugefügt werden. Jede derartige Änderung muss von dem, der sie vorgenommen hat, bestätigt…