…auch im Inland steuerfrei wäre; deren Einfuhr nach den für die Einfuhrumsatzsteuer geltenden Vorschriften steuerfrei wäre (Art 6 Abs. 2 Z 3 UStG 1994, siehe auch Rz 1023 ff); darüber hinaus ist auch die Einfuhr von Zahnersatz steuerfrei (VwGH 28.9.2000, 99/16/0302)…
…Weiterverarbeitung und zur Erzeugung von Arzneispezialitäten verwendet wird, fällt nicht unter menschliches Blut im Sinne der genannten Befreiungen (EuGH 5.10.2016, Rs C-412/15, TMD Gesellschaft für transfusionsmedizinische Dienste mbH). Dieses Produkt muss bei der Lieferung bzw. bei der Einfuhr durch den Einführer…
…1994; Zahnersatz iSd § 6 Abs. 1 Z 20 UStG 1994; Menschliche Organe (keine Prothesen), menschliches Blut und Frauenmilch iSd § 6 Abs. 1 Z 21 UStG 1994. Ebenfalls von der Steuer befreit ist nach § 6 Abs. 4 Z 2 UStG 1994 die Einfuhr folgender Gegenstände, sofern…
2. Ausnahmen (1) Das Einfuhrverbot für preislich gestaffelte Arzneimittel gilt nicht, wenn die in der Anlage 1 angeführten Waren zum Zwecke der Wiederausfuhr in ein in dieser Anlage genanntes Bestimmungsland a)durchgeführt, b)in ein Zolllager eingelagert oder c)in eine Freizone oder in ein…
Artikel 222 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung gewährt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer…
Artikel 262 Vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen (1) Die Zollbehörden bewilligen unter von ihnen festgelegten Voraussetzungen und auf Antrag des Beteiligten die Einfuhr der Ersatzerzeugnisse vor der Ausfuhr der schadhaften Waren. Bei der vorzeitigen Einfuhr der Ersatzerzeugnisse ist eine Sicherheit in Höhe des Einfuhrabgabenbetrags zu leisten…
…in § 6 Abs. 5 UStG 1994 explizit angeführt. Für Reisende unter 17 Jahren gelten die Bestimmungen über die steuerfreie Einfuhr von Tabakwaren und Alkoholika nicht, somit kommen für sie nur die Einfuhrbefreiungen für Kraftstoffe und andere Waren zur Anwendung. Randzahlen 1038 bis 1044: derzeit frei
…dh. wieder zu streichen (siehe MO-8501). (4) Eine Bescheinigung der Lizenzstelle und eine Annullierung der Lizenzabschreibung ist nicht erforderlich, wenn die Rückwaren aufgrund von Fällen höherer Gewalt wiedereingeführt werden oder es sich um Waren handelt, die ursprünglich zum Verbrauch oder Verkauf auf einer Messe…
…1400). Leere Särge und Urnen sind von der Befreiung nicht umfasst. 4.2.2. Grabschmuck 4.2.2.1. Begleitung von Verstorbenen Abgabenfrei sind darüber hinaus Blumen, Kränze und andere übliche Ausschmückungsgegenstände, die im Zuge der Einfuhr von Särgen oder Urnen eingeführt werden (Art. 113…
Artikel 243 Reparatur im Rahmen der passiven Veredelung (Artikel 211 Absatz 1 des Zollkodex) Wird die passive Veredelung für Reparaturzwecke beantragt, müssen die Waren der vorübergehenden Ausfuhr zur Reparatur geeignet sein und darf das Verfahren nicht in Anspruch genommen werden, um die Leistungsfähigkeit der Waren…
…sein und für die Zollbehörden bereitgehalten werden. (2) Die Daten der Urkunde sind in der Zollanmeldung festzuhalten (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "7040"im elektronischen Abfertigungssystem "7040"). (3) Die Einfuhrbewilligung ist nicht übertragbar und gilt für die Dauer von sechs Monaten…
…Klischees, Zeichnungen, Modelle und ähnliche Gegenstände wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Sie gehören einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen Person; b)sie werden zu Herstellungszwecken durch eine im Zollgebiet der Union ansässige Person verwendet…
Artikel 268 Förmlichkeiten für die Verwendung von Ersatzwaren (Artikel 223 des Zollkodex) (1) Der Einsatz von Ersatzwaren erfordert nicht deren Überführung in ein besonderes Verfahren. (2) Ersatzwaren können zusammen mit anderen Unionswaren oder Nicht-Unionswaren gelagert werden. In solchen Fällen können die Zollbehörden bestimmte Methoden…
…Verwendung von Ersatzwaren im Rahmen eines Zolllagers, einer Freizone, einer Endverwendung und einer Veredelung, b)in bestimmten Fällen die Verwendung von Ersatzwaren im Rahmen der vorübergehenden Verwendung, c)im Falle der aktiven Veredelung die Ausfuhr der aus den Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse vor der Einfuhr der…
Kapitel 2 Befreiung von den Einfuhrabgaben Abschnitt 1 Rückwaren Artikel 158 Waren, die bei der Wiedereinfuhr als im denselben Zustand wie bei der Ausfuhr befindlich gelten (Artikel 203 Absatz 5 des Zollkodex) (1) Waren gelten bei der Wiedereinfuhr als in demselben Zustand, in dem sie…
…IM Die Einfuhr der aus Ersatzwaren hergestellten Veredelungserzeugnisse vor der Ausfuhr der Waren, die sie ersetzen - pV IM/EX Ersatzerzeugnisse treten an die Stelle von Veredelungserzeugnissen - Standardaustausch Die vorzeitige Einfuhr von Ersatzerzeugnissen vor der Ausfuhr der Waren der vorübergehenden Ausfuhr - Standardaustausch mit vorzeitiger Einfuhr. 2…
…magnetoresistiver Elemente, auch mit einer zusätzlichen Komponente für die Signalkonditionierung | CTH, außer von Position 9033 oder Montage von Halbleitererzeugnissen Kapitel 91 Uhrmacherwaren Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in…
1.2. Einfuhr Einfuhr ist die Verbringung einer den Beschränkungen unterliegenden Ware aus dem Ausland nach Österreich und nicht nur die Einfuhr in das Zollgebiet der Union. Als Einfuhr ist auch die Entnahme von Suchtmitteln aus Zolllagern oder Freizonen zu behandeln, wenn die Suchtmittel nicht…
…kann daher davon ausgegangen werden, dass für alle Bau- und Ersatzteile von Luftfahrzeugen eine derartige Bescheinigung existiert. In der Zollanmeldung zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr ist die Kennnummer der Freigabebescheinigung oder, im Falle der Instandsetzung oder der Instandhaltung von Waren, die ihren Lufttüchtigkeitsstatus verloren…
…und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von Beförderungsmitteln wiederausgeführt zu werden.