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GK-04000.2. EU/EWR-Bereich
geltende FassungRichtlinien23.06.2009

…die von im EU/EWR-Raum niedergelassenen Personenverkehrsunternehmern durchgeführt werden, gelten für Verkehrsdienste zwischen folgenden Ländern (im Folgenden Mitgliedstaaten) bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf dem Gebiet der EU/EWR: Belgien Bulgarien Deutschland Dänemark Estland Finnland…

LStR 2002 Rz 79211.7.2 Kinder, die sich im EU/EWR-Raum und Schweiz aufhalten
geltende FassungRichtlinien19.12.2022

…den EWR und die Schweiz) und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH gilt der Kinderabsetzbetrag als "Familienleistung". In Österreich beschäftigte EU-Bürger, Bürger der EWR-Mitgliedstaaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) und Bürger aus der Schweiz, deren Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR…

GK-04001.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf dem Gebiet der EU/EWR folgende Fahrtenblätter zu verwenden, die jeweils in…

GK-04002.2. Gemeinschaftslizenz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…werden jeweils für einen Zeitraum von fünf Jahren ausgestellt und können verlängert werden. (6) Verkehrsunternehmer mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten oder in EWR-Mitgliedstaaten dürfen grenzüberschreitende Personenverkehre aus einem anderen Land als dem Niederlassungsstaat in ein Drittland oder umgekehrt (Drittlandverkehre oder Dreiländerverkehre) nicht mit einer…

GK-05000. Einführung
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung gültig. Unter den Geltungsbereich dieser Verordnung fallen auch die EWR-Mitgliedstaaten Liechtenstein, Norwegen und Island. (2) Mit der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 werden auch die Bedingungen für die Zulassung von Verkehrsunternehmen zum Güterkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaats, in dem sie nicht…

GK-05001. Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…wenn der Fahrer selbst keine solche Bescheinigung benötigt, weil es sich um einen Angehörigen eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates handelt. Als zweiter Lenker wird eine im Fahrzeug mitfahrende Person jedenfalls immer dann anzusehen sein, wenn sie ein Schaublatt oder eine Fahrerkarte im Sinne der Verordnung…

KStR 2013 Rz 1486–149127.1.3 Beteiligungsertragsbefreiung und KESt-Rückerstattung
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…vor. Die Regelung gilt für ab dem 1.1.2019 zu erfassende Beteiligungserträge. Davor konnte die Beteiligungsertragsbefreiung nur für Beteiligungserträge von in EU- oder EWR-Mitgliedstaaten ansässigen beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften in Anspruch genommen werden. Auf Beteiligungen an ausländischen Körperschaften, die einer inländischen Betriebsstätte zuzurechnen sind…

GK-04201.2.2. Gemeinschaftslizenz
geltende FassungRichtlinien01.03.2007

…sein. Diese Lizenz wird von der zuständigen Behörde des EU- bzw. EWR Mitgliedstaates jedem gewerblichen Personenkraftverkehrsunternehmer erteilt, der a)in einem EU-Mitgliedstaat oder in einem EWR-Mitgliedstaat niedergelassen ist und dort die Genehmigung für Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen im Linienverkehr, einschließlich der Sonderformen des Linienverkehrs…

GK-0500Island
geltende FassungRichtlinien21.05.2022

…| 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates ist - und (bei Kabotagefahrten) ein Kontrollblatt (siehe Abschnitt 1.1.) oder Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.)…

GK-0500Liechtenstein
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…| 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates ist - und (bei Kabotagefahrten) ein Kontrollblatt (siehe Abschnitt 1.1.) oder Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.)…

GK-0500Norwegen
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…| 1.Gemeinschaftslizenz - in Verbindung mit einer Fahrerbescheinigung sofern der Fahrer kein Angehöriger eines EU- bzw. EWR-Mitgliedstaates ist - und (bei Kabotagefahrten) ein Kontrollblatt (siehe Abschnitt 1.1.) oder Genehmigungen für den Drittlandverkehr (siehe Abschnitt 1.2.); 2.Genehmigungspflichtig sind Drittlandverkehre (siehe Abschnitt 1.2.)…

UmgrStR 2002 Rz 866–8723.4.2.4. Bewertungsübersicht
geltende FassungRichtlinien27.10.2022

…Buchwerten hat eine Aufwertung für jene Mitunternehmer zu erfolgen, hinsichtlich der das Besteuerungsrecht Österreichs durch die Einbringung eingeschränkt wird (Aufwertung auf den Fremdvergleichswert und somit Festsetzung der Steuerschuld mit allfälliger Ratenzahlung bei Mitunternehmern aus EU/EWR-Mitgliedstaaten); jedoch hat ein eingeschränktes Besteuerungsrecht hinsichtlich einzelner Mitunternehmer…

EStR 2000 Rz 7909–791030.1.2 Einfluss des zwischenstaatlichen Rechtes (DBA) auf § 98 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…niedrigeren, Betrag an. Der in einemZudem sind im Verhältnis zu EU-Mitgliedstaat ansässige A unterhält bzw. EWR-Mitgliedstaaten die grundfreiheitsrechtlichen Diskriminierungsverbote anwendbar. Hinsichtlich der Steueranrechnung bei Drittstaatseinkünften eine österreichischer inländischen Betriebsstätte (siehe Beispiel) ergibt sich auch aus grundfreiheitsrechtlicher Sicht ein Anrechnungsgebot (EuGH 21.9.1999…

NeuFöR Rz 148–1516.1.1. Stempelgebühren und Bundesverwaltungsabgaben (§ 5a Abs. 2 Z 1 NeuFöG)
geltende FassungRichtlinien23.04.2019

…des Nachfolgeunternehmers die Anerkennung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit gemäß § 373c GewO 1994 von Tätigkeiten in einem anderen EU/EWR Mitgliedstaat als Befähigungsnachweis die Erteilung von entsprechenden Aufenthaltsbewilligungen im Sinne von § 14 GewO 1994 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit die Beilagen im Zusammenhang mit…

InvFR 2018 Rz 27–382.1.2. Organismus zur gemeinsamen Anlage in Wertpapieren (OGAW)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 5 Abs. 1 InvFG 2011 einer Konzession. Aber auch Verwaltungsgesellschaften eines EWR-Mitgliedstaates können in Österreich tätig werden. Zur Unterscheidung inländischer und ausländischer Dachfonds bzw. Subfonds siehe Rz 44. Beispiel: Eine inländische Verwaltungsgesellschaft verwaltet einen in Deutschland von der deutschen Aufsichtsbehörde bewilligten OGAW. Es…

GK-05002. Güterbeförderungsgesetz 1995 (einschließlich CEMT)
geltende FassungRichtlinien08.01.2026

…den besonderen Bedingungen, Auflagen und Vorschriften) auf der Genehmigung angegeben ist. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass der Begriff "Drittlandverkehr" auch im Verkehr mit den EU-Mitgliedstaaten, mit den EWR-Mitgliedstaaten, mit der Schweiz und mit dem Vereinigten Königreich einschließlich Nordirland verwendet wird, dort aber…

KStR 2013 Rz 1502–150627.2.2 Befreiungstatbestände
geltende FassungRichtlinien05.11.2021

…Verwendung und Erfolg der Finanzmittel müssen jederzeit abgrenzbar und nachvollziehbar sein. Die Befreiung gilt auch für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen eines anderen EU/EWR-Mitgliedstaates, wenn sie mit Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen von inländischen Körperschaften des öffentlichen Rechts vergleichbar sind. Beispiele für Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtungen einer Körperschaft…

KfzBStR 2021 Rz 930–935B.6.1.8. Import von Gebrauchtfahrzeugen aus dem Unionsgebiet (§ 6 Abs. 8 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der Rechtslage im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung (Dezember 2022) zu berechnen. Ein Kraftfahrzeug wird unmittelbar aus dem übrigen Unionsgebiet oder einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) in das Inland gebracht, wenn das Kraftfahrzeug direkt von einem EU-Mitgliedstaat oder EWR-Staat nach Österreich verbracht wird…

UmgrStR 2002 Rz 7603.1.10. Ausgliederungen im Sinne des EU-UmgrG
geltende FassungRichtlinien20.06.2024

…an der ausschließlich inländische Kapitalgesellschaften teilnehmen, ist daher nicht möglich. Im Zuge einer Ausgliederung kann Vermögen aber auch gleichzeitig auf mehrere Kapitalgesellschaften übertragen werden. Dabei müssen zumindest zwei an der Spaltung beteiligte Kapitalgesellschaften in verschiedenen Mitgliedstaaten (EU/EWR) ansässig sein (vgl. § 47 Z 1 iVm…

UmgrStR 2002 Rz 1644–16576. Spaltungen (Art. VI UmgrStG)
geltende FassungRichtlinien16.12.2025

…ist auf diese Spaltung Art. VI UmgrStG aufgrund der Maßgeblichkeit des Gesellschaftsrechtes (siehe Rz 1654a) ebenfalls anwendbar. Grenzüberschreitende Spaltungen nach dem EU-UmgrG sind Spaltungen von Kapitalgesellschaften, wobei mindestens zwei der beteiligten Gesellschaften dem Recht unterschiedlicher Mitgliedstaaten (einschließlich EWR; § 2 Z 2 EU-UmgrG) unterliegen…