Findok · Richtlinien
GK-0400
1.6. Fahrtenblatt
geltende FassungRichtlinieBMF-010304/0011-IV/8/2009gilt ab 01.03.2007
Inhaltsverzeichnis der GK-0400
Wortlaut laut Findok
1.6. Fahrtenblatt
Das Fahrtenblatt ist, sofern es als Kontrolldokument erforderlich ist, vollständig ausgefüllt mitzuführen. Im grenzüberschreitenden Personengelegenheitsverkehr und im Kabotageverkehr, der von Unternehmern durchgeführt wird, die im EU/ EWR-Bereich ihre Niederlassung haben, sind für Verkehrsdienste zwischen den Mitgliedstaaten bzw. für Verkehrsdienste zwischen dem Niederlassungsstaat des Personenverkehrsunternehmens und einem Nicht-EU/EWR-Mitgliedstaat auf dem Gebiet der EU/EWR folgende Fahrtenblätter zu verwenden, die jeweils in Heften zu 25 abtrennbaren Exemplaren in doppelter Ausfertigung zusammengefasst sind:
Fahrtenblätter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2121/98 siehe Anlage 5.
Herkunft
Herkunft dieses Textes
- Bestand
- Richtlinien
- Dokumenttyp
- Richtlinie
- Geschäftszahl
- BMF-010304/0011-IV/8/2009
- GZ der Erstfassung
- BMF-010304/0008-IV/8/2007
- Stammnummer
- 26599
- Enthalten in Fassung
- 1, 2 (geltend: 2)
- Gültig
- 01.03.2007 bis auf Weiteres
- Stand Bestandsliste
- 25.09.2026 06:11
- Von uns abgerufen
- 26.09.2026
- Quelle
- Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
- Lizenz
- CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF