…1 Z 1a KStG 1988 auch für Pensionskassen des EWR-Raumes, wenn eine umfassende Amts- und Vollstreckungshilfe besteht (derzeit somit für norwegische Pensionskassen). Beziehen Pensionskassen außerhalb des begünstigten EU/EWR-Raumes Dividenden aus Österreich, kann eine Kapitalertragsteuerrückerstattung auf der Grundlage der bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen unter Beachtung…
…fallen bei inländischen Gesellschaften Kapitalertragsteuerabzug (bei der ausschüttenden Körperschaft) und Auszahlung der Dividende (über den Zentralverwahrer an die einzelnen Banken bzw. weiter an deren Kunden) auseinander. Zentralverwahrer sind definiert als juristische Personen gemäß Art. 2 Abs. 1 Z 1 und 2 der Verordnung (EU) Nr…
…Die CFC erzielt Dividenden aus folgenden Beteiligungen: a) 5-prozentige Beteiligung an der inländischen B-GmbH, b) 2-prozentige Beteiligung an einer in einem EU-Mitgliedstaat ansässigen Körperschaft C-Co, c) 20-prozentige Beteiligung an einer in einem Drittstaat ansässigen Körperschaft D-Co (Behaltedauer: mehr…
…inländische Körperschaften wurde aus unionsrechtlichen Gründen aufgegeben, die Befreiung umfasst nunmehr Erträge aus Beteiligungen an: inländischen Körperschaften (§ 10 Abs. 1 Z 1 bis 4 KStG 1988) sowie "EU-Körperschaften" (§ 10 Abs. 1 Z 5 KStG 1988) und ausländischen Körperschaften, mit deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe…
…Ist dies der Fall, ist die Kapitalertragsteuer grundsätzlich der depotführenden Bank vorzuschreiben. Dies gilt sinngemäß auch für die EU-Quellensteuer. Wenn Umstände nach dem Gesamtbild der Verhältnisse (zB Vorliegen vieler Einzeldepots, Einmalerläge) darauf schließen lassen, dass die Wertpapiere nicht der ausländischen Versicherung zuzurechnen sind (vgl…
…gehaltenen Stück. 3.2.4.1.2.1.1.2. Ausländische Dividenden Rz 337: Bei ausländischen Dividenden ist zu unterscheiden: Dividenden aus internationalen Schachtelbeteiligungen, Beteiligungen an "EU-Körperschaften" sowie aus bestimmten Beteiligungen, deren Ansässigkeitsstaat eine umfassende Amtshilfe mit Österreich vereinbart hat sind grundsätzlich steuerfrei. Liegt…
…der Veräußerung oder Zuschreibung einer Beteiligung). Nicht unter den Erträgen erfasst werden von anderen Geschäftseinheiten bezogene Zahlungen, die im Staat oder Gebiet des Zahlungsleistenden in der für die Anlage 1 verwendeten Datenquelle als Gewinnanteile (zB Dividenden) behandelt werden (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt III…
…gelten die Ausführungen in Rz 462 sinngemäß. 3.2.3.4.7. Ertragsteuern (Anlage 1 zum VPDG, Spalten 6 und 7) Rz 466: Gemäß der EU-Amtshilferichtlinie (Anhang III, Abschnitt III, C.1.5.) handelt es sich bei der Spalte "Noch zu zahlende Ertragsteuer (laufendes…
…irrelevant. Sofern jedoch deshalb kein AIF vorliegt, weil eine in Art. 2 Abs. 3 der RL 2011/61/EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind die einschlägigen Gebilde dennoch im Anwendungsbereich des …
…und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (§ 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988, Inländische Beteiligungserträge und Zuwendungen an Privatstiftungen, siehe Rz 7966), es sich um Zinsen im Sinne des EU-Quellensteuergesetzes, BGBl. I Nr. 33/2004, handelt und Kapitalertragsteuer einzubehalten war (bis 31.12.2016; …
…und § 21 Abs. 1 Z 1a KStG 1988 Rz 7756: Österreich hat mit EU-Mitgliedstaaten Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen, die bei Dividendenzahlungen österreichischer Kapitalgesellschaften an im DBA-Staat ansässige Steuerpflichtige eine Reduktion der KESt vorsehen. Wie und unter welchen Voraussetzungen die (teilweise) Entlastung verfahrensrechtlich zu erfolgen hat…
…privat gehandelte Wertpapiere und Schuldtitel einschließlich Aktien und Anteilen, Wertpapierzertifikate, Obligationen, Schuldscheine, Optionsscheine, Pfandbriefe und Derivate, -Zinserträge, Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, -Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, -Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, und -Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an…
…den Verkauf, das Vermieten oder das Verpfänden dieser Ressourcen einschließt, sich aber nicht darauf beschränkt; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe h der Verordnung (EU) Nr. 224/2014 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks…
…Geldern, Gütern oder Dienstleistungen, auch - aber nicht ausschließlich - Verkauf, Vermietung oder Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/386 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…
…Geldern, Gütern oder Dienstleistungen, auch - aber nicht ausschließlich - Verkauf, Vermietung oder Verpfändung dieser Ressourcen; 3."Gelder" - sind gemäß Art. 1 Buchstabe g der Verordnung (EU) 2024/287 finanzielle Vermögenswerte und Vorteile jeder Art, die Folgendes einschließen, aber nicht darauf beschränkt sind: Bargeld, Schecks, Geldforderungen, Wechsel…
…Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 1.2. Begriffsbestimmung Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff: 1."Wirtschaftliche Ressourcen" sind gemäß Art. 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/2406 Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich…
…Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Union getätigt werden. 1.2. Begriffsbestimmung Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff: 1."Wirtschaftliche Ressourcen" sind gemäß Art. 1 Buchstabe d der Verordnung (EU) 2023/888 Vermögenswerte jeder Art, unabhängig davon, ob sie materiell oder immateriell, beweglich…
…Dividenden und andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen. (2) Gemäß Art. 9 der Verordnung (EU) 2021/1275 ist die wissentliche und vorsätzliche…
…und Anteilen, Wertpapierzertifikaten, Obligationen, Schuldscheinen, Optionsscheinen, Pfandbriefen und Derivaten, iv)Zinserträge, Dividenden oder andere Einkünfte oder Wertzuwächse aus Vermögenswerten, v)Kredite, Rechte auf Verrechnung, Bürgschaften, Vertragserfüllungsgarantien und andere finanzielle Ansprüche, vi)Akkreditive, Konnossemente, Übereignungsurkunden, vii)Dokumente zur Verbriefung von Anteilen an Fondsvermögen oder anderen Finanzressourcen;…
1. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmung 1.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen für die vom Zollamt Österreich und den Zollorganen anzuwendende Beschränkung sind die Verordnung (EU) 2019/796 des Rates vom 17. Mai 2019 über restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen; das…