…auf alle für die abgabenfreie Einfuhr relevanten Umstände, wie beispielsweise auf die Anzahl der abgabenfreien Beförderungsmittel, auf die Dauer der Übertragungssperrfrist, oder auf die Möglichkeit der Einfuhr von Ersatzfahrzeugen. Für diplomatisches Personal von Vertretungsbehörden anderer Mitgliedstaaten, das Nichtgemeinschaftswaren einführt, gilt: Führt beispielsweise der deutsche Botschafter…
A.3.7. Botschaften, Konsulate, Internationale Organisationen, Diplomaten usw. Rz 350: Für völkerrechtlich privilegierte Personen ist in § 3 Abs. 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. in § 3 Z 4 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24…
3.8 Anhang Rz 137b: Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für Steuerbefreiungen auf Grund völkerrechtlicher Privilegien: Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen, BGBl. Nr. 66/1966, Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen, BGBl. Nr. 318/1969, Protokoll über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Gemeinschaften, BGBl. III Nr. 24…
…internationalen Organisationen (Art. 34 der Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966, und Art. 49 Abs. 1 der Wiener Konsularkonvention, BGBl. Nr. 318/1969), sondern auch das nach Österreich entsandte administrative und technische Personal der Botschaften (Art. 37 Abs. 2 der Wiener Diplomatenkonvention), der Berufskonsulate sowie…
… 98 EStG 1988 mit Ausnahme der Dienstbezüge vom Entsendestaat). Das Gleiche gilt für die Familienangehörigen eines Diplomaten, wenn sie zu seinem Haushalt gehören und nicht österreichische Staatsbürger sind. 3.4.2.1.2 Verwaltungs- und technisches Personal Rz 316: Mitglieder des Verwaltungs- und technischen Personals…
6.1.6.3. Leistungen an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen und berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder sowie an NATO-bestimmte Streitkräfte Rz 736: § 6 Abs. 1 Z 6 lit. c UStG 1994 befreit unter bestimmten Voraussetzungen Lieferungen und sonstige Leistungen (ausgenommen die Lieferung neuer…
A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…
…zu können. Rz 379: Rechtsgrundlagen neben den in den jeweiligen Materiengesetzen genannten sind: für die Ausstellung der Legitimationskarten: Legitimationskartenverordnung (LKVO), BGBl. II Nr. 208/2021; für diplomatische Privilegien und Immunitäten: Wiener Diplomatenkonvention (WDK), BGBl. Nr. 66/1966; für konsularische Privilegien und Immunitäten: Wiener Konsularrechtskonvention (WKK)…
…die sich auf Rechtsgeschäfte über unbewegliche, im Inland gelegene Sachen oder auf diesen haftende Forderungen beziehen. Darüber hinaus finden sich Befreiungen von Abgaben für bestimmte Gesandte ausländischer Staaten in Artikel 34 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966) sowie in Artikel 49…
…1. genannten Vertretungen sowie der in ihrem Haushalt lebenden Familienmitglieder im Zeitpunkt des ersten Dienstantritts eingeführt werden (§ 89 Abs. 1 lit. c ZollR-DG in Verbindung mit Art. 37 Abs. 2 Wiener Diplomatenkonvention, BGBl. Nr. 66/1966 und Art. 50 Abs. 2 Wiener Konsularrechtskonvention, BGBl…
…Nr. 257/1976 über die Umsatzsteuervergütung an ausländische Vertretungsbehörden und ihre im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehenden Mitglieder oder nach anderen vergleichbaren gesetzlichen Vorschriften (IStVG) zur Entlastung von der Umsatzsteuer berechtigt sind. Hinsichtlich des Verfahrens und der Bedingungen für die Entlastung gelten die Bestimmungen des…
…50 Abs. 2 Bundesbahngesetz). Betreffend Diplomaten siehe Rz 372 bis 375. Rz 1631: Zur ausschließlichen oder vorwiegenden Verwendung eines Kraftfahrzeuges siehe Rz 1400. D.2.1.1. Nachträglicher Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen Rz 1632: Bei nachträglichem Wegfall einer Befreiungsvoraussetzung beginnt die Steuerpflicht mit dem Tag, an…
…auch im Zusammenhang mit solchen Einrichtungen ergeben, die außerhalb Österreichs errichtet sind. 3.6.1.2 Natürliche Personen Rz 121: Zu den völkerrechtlich privilegierten Personen gehören die in Österreich akkreditierten Diplomaten (ausgewiesen durch einen roten Lichtbildausweis des BMaABMeiA - "rote Legitimationskarte"), Berufskonsuln (ausgewiesen durch einen gelbenorangen…
…wenn dieser der Wahrung kultureller, außenpolitischer, entwicklungspolitischer, humanitärer oder sonstiger erheblicher öffentlicher Interessen dient oder dafür eine völkerrechtliche Verpflichtung besteht sowie Diplomatenvisa und Dienstvisa, sofern Gegenseitigkeit besteht. Nach § 14 TP 8 Abs. 5 GebG sind von den Verwaltungsabgaben des Bundes die Erteilung und Neuausstellung von…
…für die Einkünfte der im gemeinsamen Haushalt lebenden Familienangehörigen (Abschnitt 37 und 39 UNIDO-Abkommen). 3.4.3.1.5 Höhere Angestellte Rz 332: Bestimmte höhere Angestellte der Organisation (zB Generaldirektor) genießen Privilegien wie die in Österreich akkreditierten Diplomaten vergleichbaren Ranges (Abschnitt 38 UNIDO-Abkommen…
…Position 8703 der Kombinierten Nomenklatur, Rechtslage ab 1. Juli 2021: Einordnung in Klasse M1); die Zulassung von Kraftfahrzeugen, die bisher als Kraftfahrzeuge von völkerrechtlich privilegierten Personen (Diplomaten) steuerfrei waren; Reimporte nach einer Vergütung gemäß § 12a NoVAG 1991; ein seinerzeit abgabenpflichtiges Kraftfahrzeug, welches entweder aus rechtlichen…
…Fahrzeughändler kauft im Juni 2021 von einem Diplomaten (Erstzulassung auf den Diplomaten im Mai 2019) ein Gebrauchtfahrzeug. Nach Abmeldung im Juni 2021 wird das Kraftfahrzeug im Oktober 2021 nach Deutschland geliefert. Da das Kraftfahrzeug bisher nicht mit Normverbrauchsabgabe belastet ist (Diplomat nahm ursprünglich Steuerbefreiung nach …
…Normverbrauchsabgabe zu entrichten. Rz 1304: Wird das Kraftfahrzeug im Inland nicht zum Verkehr zugelassen, so ist grundsätzlich die entrichtete Normverbrauchsabgabe auf Antrag zu vergüten (siehe Rz 1200 bis 1221). Rz 1305: Für Diplomaten gilt als Nachweis für die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe nach § 3 Abs…
…VV' und einschlägige Bewilligungsnummer | 01000 | Artikel 36 Absatz 2 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen von 1961 | Das persönliche Gepäck eines Diplomaten ist von der Überprüfung ausgenommen | ,Diplomatengut - von der Überprüfung befreit' | 10600 | Anhang B Titel II der Delegierten…
…die in Österreich mit diplomatischen oder konsularischen Zollprivilegien ausgestattet sind. Zu diesem Personenkreis zählen ausländische Diplomaten und Berufskonsuln sowie deren haushaltsangehörige Familienmitglieder (siehe Abschnitt 11.2.) und Angestellte internationaler Organisationen mit Sitz im Anwendungsgebiet, die Diplomaten gleich gestellt worden (siehe Abschnitt 11.5.) sind. Daneben…