11.8. Waren für andere ausländische Dienststellen in Österreich (330) 11.8.1. Warenkreis Abgabenfrei sind Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf (siehe Abschnitt 0.2.6., Kurznummer 9930 1600), und die für die inländischen Anschlussstrecken, Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90…
…wird einem solchen Vorschlag Rechnung zu tragen sein. Eine allfällige Ablehnung desselben kann nur als unverbindliche privatrechtliche Mitteilung, nicht jedoch als Bescheid ergehen. Rz 131: Die Geltendmachung der Aufrechnung obliegt der Dienststelle, welche die Auszahlung vorzunehmen hat. Daher hat die Abgabenbehörde diese Stelle um die…
…Gebühren für öffentliche Leistungen sind, sowie von allen wirtschaftlichen Verboten und Beschränkungen der Ein- oder Ausfuhr ausgenommen. 2.10. Europäisches Patentamt (1) Rechtsgrundlage ist das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Patentorganisation über den Sitz der Dienststelle Wien des Europäischen Patentamts, BGBl. Nr…
27.2.2.4 Einkünfte einer Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft Rz 1507: Siehe Rz 291. Abschnitt 27.2.2.5 und Randzahl 1508: entfallen 27.2.2.6 Bestimmte Kapitalerträge im Sinne des § 27 Abs. 5 Z 7 EStG 1988 Rz 1509: Durch § 94 Z 6 lit. e…
Anlage 4 Liste der Chemikalieninspektorinnen und -inspektoren Burgenland: | Name | Dienststelle | Tel.Nr. | Ing. Gerhard Gross | Amt der Burgenländischen Landesregierung Abt. 5 - Gewässeraufsicht Wulkawiesen 11 7401 Wulkaprodersdorf | Tel: 057 / 600 - 5116 Fax: 057 / 600 - 5177 E-Mail: gerhard.gross@bgld…
Die Arbeitsrichtlinie Hamas - Netzwerk (AH-4606) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Guatemala - Embargo (AH-2416) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Niger - Embargo (AH-2240) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
Die Arbeitsrichtlinie Republik Moldau - Embargo (AH-2074) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie…
Die Arbeitsrichtlinie Libanon Embargo (AH-2604) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Dienststellen des Zollamtes Österreich und den Zollorganen zu vollziehenden Regelungen dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dieser Arbeitsrichtlinie nicht…
… 3 Abs. 4 GebG Rz 80: Ein Gebührenschuldner, der in seinem Betrieb laufend eine Vielzahl gleichartiger Rechtsgeschäfte abschließt, kann beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6), die Selbstberechnung der Hundertsatzgebühren für diese Rechtsgeschäfte beantragen. Die Selbstberechnung ist zu bewilligen, wenn die Einhaltung der Gebührenvorschriften…
…2.4.5. Sonstige Bestimmungen 3.2.4.5.1. Unrichtige Selbstberechnung Rz 96: Erweist sich die von einem Parteienvertreter durchgeführte Selbstberechnung als unrichtig, so hat das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten gemäß § 201 BAO die Gebühr mit Bescheid festzusetzen. Dieser Bescheid ist, da die Selbstberechnung…
…| Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienstsstelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST…
…| Kundenteam: | Fax: | E-Mail: hier ist die entsprechende e-mail Adresse der zuständigen Dienststelle *) einzutragen *) Fallback e-mail Adressen der Dienststellen des Zollamts Österreich | Dienststelle | Fallback - e-mail Adressen | NORD | post.fallback-zanord@bmf.gv.at | OST…
…Verschiedene Dokumente und Gegenstände (C36) 10.1.1. Warenkreis Abgabenfrei sind (Art. 104 ZBefrVO): unentgeltlich an öffentliche Dienststellen der Mitgliedstaaten gerichtete Dokumente; zur unentgeltlichen Weitergabe bestimmte Veröffentlichungen ausländischer Regierungen und offizieller internationaler Organisationen (internationale Regierungsorganisationen); nicht darunter fallen beispielsweise private internationale Vereinigungen (so genannte NGOs…
…Bestimmungen der EU-Verordnungen durch die Mitgliedstaaten und die Kommission ab, sondern auch von einer engen Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Verwaltungen. Bei der Anwendung dieser Rechtsvorschriften sollten die betroffenen Verwaltungen und Dienststellen insbesondere darauf achten, dass alle Einführer in der gesamten EU eine einheitliche und…
…15. April, 15. Juli, 15. Oktober und 15. Jänner) an das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten abzuführen (siehe Rz 6). Rz 67: Von den entrichteten Gebühren sind die im § 14 TP 6 Abs. 3 lit. a, c und d (siehe Rz 441), TP 8 Abs. 6…
…Haftenden selbst zu berechnen. 3.2.4.1. Aufschreibungen (Gebührenjournal) Rz 89: Beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6) ist eine Steuernummer zu beantragen. Rz 90: Über die selbstberechneten Gebühren sind Aufschreibungen zu führen. Geordnet nach dem Datum der Selbstberechnung haben diese für jedes…
…Ausfertigungen zur Gänze zu entrichten. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt nur dann, wenn Zweitausfertigungen von der ausstellenden Behörde einer anderen Dienststelle (Krankenkasse, Kammer usw.) übersendet und daher nicht dem Berechtigten zum Nachweis der verliehenen Berechtigung übergeben werden. 10.2.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner 10…
…Rückzahlung der Vorauszahlung der Erledigungsgebühr Rz 539: Entsteht keine Gebührenschuld für die Gebühr, ist die Vorauszahlung durch das Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten zu erstatten. Eine Rückerstattung der Gebühr durch die für die Ausstellung der Reisedokumente zuständige Behörde darf mangels Zuständigkeit nicht erfolgen. Rz 540: Wird…