…der Waren, zusätzliche Rechtsvorschriften, die im vorliegenden Fall zu beachten sind (zB Präferenzabkommen, Zollkontingente usw.), das Datum der Entscheidung gemäß Art. 119 UZK und Art. 120 UZK bzw. das Datum ihrer buchmäßigen Erfassung, im Falle eines Irrtums oder einer Pflichtverletzung einer Behörde die Bezeichnung der…
…ist so klar zu formulieren, dass die Nämlichkeit der Waren festgestellt werden kann; b)den Rechnungsbetrag oder, wenn dieser nicht verfügbar ist, die Warenmenge; c)die Beträge der erhobenen Zölle und anderen Abgaben; d)das Ausstellungsdatum; e)die Bezeichnung der Behörde, die die Quittung ausgestellt…
…in Bezug auf die Verwendung eines elektronischen Beförderungsdokuments als Zollanmeldung. 6. Beschließt ein Mitgliedstaat gemäß Absatz 5, dass alternative Datenanforderungen gelten, so trägt er dafür Sorge, dass diese Datenanforderungen es ihm erlauben zu überprüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der betreffenden Bewilligung erfüllt sind…
…an die Entrichtung der Steuer gebunden. Rz 4306: Durch § 40a KFG 1967 idgF wurden die gesetzlichen Grundlagen für die Beleihung von Versicherern als Zulassungsstellen zum Zwecke der Zulassung geschaffen. Demnach treten gemäß § 40b KFG 1967 die beliehenen Zulassungsstellen an die Stelle der Behörde und haben…
…Diese Bestätigung hat insbesondere zu enthalten: Beschreibung der gebührenpflichtigen Schrift Bezeichnung der Behörde samt verwendeter Aktenzahl Gebührenschuldner Höhe der entrichteten oder zu entrichtenden Gebühr Datum, an dem die Bestätigung ausgestellt wurde 3.1.2.2. Befreiungsvermerk Rz 64: Das Gebührengesetz sieht in den Fällen der …
…anzubringen. Der Sichtvermerk kann automationsunterstützt auf den Schriften angebracht oder bei händischer Aufzeichnung der Bundesverwaltungsabgaben mittels gesondertem Stempelabdruck nachvollziehbar gemacht werden. Verbleibt die Schrift nicht im Verwaltungsakt, hat der Vermerk außerdem die Bezeichnung der Behörde sowie das Datum, an dem der Vermerk angebracht wurde, zu…
…147 BAO) beabsichtigt ist. Rz 189: Die Erlassung eines endgültigen Bescheides (nach einem vorläufigen) ist nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes auch dann zulässig, wenn die Erlassung des vorläufigen Bescheides zu Unrecht erfolgt sein sollte, weil im vorläufigen Bescheid die Bezeichnung der Ungewissheit fehlte (vgl…
…zu bezeichnen. Rz 1413: Besteht kein Gesamtschuldverhältnis, sondern lediglich eine Mitschuldnerschaft aufgrund eines anteiligen Schuldverhältnisses, wie etwa bei einer bedingten Erbserklärung, so dürfen diese mehreren Mitschuldner nicht in einem Rückstandsausweis genannt werden. 15.5. Angabe des Betrages der Abgabenschuld Rz 1414: Der Betrag der Abgabenschuld…
…Referenznummer | | 12 03 002 000 | Unterlage | Art | | 12 03 010 000 | Unterlage | Name der ausstellenden Behörde | | 12 04 001 000 | Sonstiger Verweis | Referenznummer | | 12 04 002 000 | Sonstiger Verweis |…
…nbsp; | A [58] | | GS SI | | 12 03 010 000 | | | Name der ausstellenden Behörde | | A | | GS SI | | 12 03 005 000 | |  …
…den Behörden der Einfuhrvertragspartei erhaltenen Informationen dürfen nur für die Zwecke die in diesem Ursprungsprotokoll genannt wurden, verwendet werden. Eine Vertragspartei darf die in diesem Ursprungsprotokoll eingeholten Informationen wie in dem Artikel 3.23 (Prüfung siehe Abschnitt 9.1.) und Artikel 3.24 (Zusammenarbeit der…
…versetzt werden, der für eine Zulassung maßgebend war, damit er den technischen Bedingungen wieder entspricht. Werden wesentliche Merkmale des Behälters geändert, so erlischt seine Zulassung; er muss, bevor er zum Warentransport unter Zollverschluss verwendet werden kann, von der zuständigen Behörde zugelassen werden. 2.22. Antrag…
…Diese Instanzen sind unparteiisch, von der mit der Durchführung von Verwaltungsmaßnahmen betrauten Behörde unabhängig und dürfen kein Interesse am Ausgang der Angelegenheit haben. 3.In Bezug auf die in Absatz 1 genannten Instanzen oder Verfahren stellt jede Vertragspartei sicher, dass die Verfahrensparteien vor solchen Instanzen…
…oder den Einschreiter an diese zu verweisen (§ 53 BAO). Rz 12: Die richtige Bezeichnung der korrekten Behörde ist grundsätzlich ein wesentliches Erfordernis für jedes Anbringen. Um Probleme zu vermeiden, die mit der Umstellung auf die neue Organisationsstruktur der Bundesfinanzverwaltung einhergehen könnten, vereinfachen folgende befristete Sonderregelungen (…
…findet 4.Feld C: Bezeichnung der Abgangszollstelle Kennnummer der Abgangszollstelle Datum der Annahme der Versandanmeldung gegebenenfalls Name und Bewilligungsnummer des zugelassenen Versenders 5.Feld D: Kontrollergebnisse die angelegten Verschlüsse oder die Angabe "- -" für den Vermerk "Befreiung - 99201" gegebenenfalls der Vermerk "verbindliche Beförderungsroute" Sofern in dieser…
…Datum des Beginns des von den Behörden für die Zwecke der Berechnung der Frist für den Zahlungsaufschub festgelegten ersten operativen Zeitraums. 34 07 … Ende der Geltungsdauer der Entscheidung Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Datum, an dem die Gültigkeit der Bewilligung oder Entscheidung in Bezug auf…
…zuständigen Behörde vorgegeben oder genehmigt werden.Metall enthält; 1.13. Ungebrauchte Stoffe 19. "Ungebrauchte StoffeBeschichtete Platte" sind Stoffebezeichnet ein Schaumstoffelement, die nochdas mit einer dünnen Schicht aus einem nicht verwendet worden sindstarren Material wie Kunststoff überzogen ist. 1.141.3. ODS-Lizenzierungssystem (1) In der…
…einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z. B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt…
…für die von der Kommission erteilte Zulassung beschrieben sind. Nur auszufüllen, wenn die Genehmigung nach einer Zulassung durch die Kommission gemäß Artikel 9 der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 erteilt wird. Feld 13. Den Namen des weisungsbefugten Beamten der zuständigen Behörde angeben, der dieses Dokument…
…zuständigen Behörden vorbehalten. Feld 3: Empfänger: Name und vollständige Anschrift des Empfängers und Drittland, in das das Kulturgut endgültig oder vorübergehend ausgeführt wird. Feld 4: Angabe, ob endgültige oder vorübergehende Ausfuhr. Feld 5: Ausstellende Behörde: Bezeichnung der zuständigen Behörde und Angabe des Mitgliedstaats, der die…