…3 KfzStG 1992) Rz 1433: Für ein im Inland zugelassenes, leer oder beladen im inländischen Huckepackverkehr mit der Eisenbahn befördertes Kraftfahrzeug mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, wird auf Antrag für jede Bahnbeförderung eine Steuerermäßigung in Höhe von 15% der…
Ukraine | Genehmigungspflicht auf Grund | gewerbl. Verkehr | Werk- verkehr | Anmerkungen | Vereinbarung am 13. November 1997 unterzeichnet | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe Abschnitt 2.1.1. Abs. 2), ausgestellt vom…
…| Anmerkungen | Art. 5 des Abkommens vom 3. Juli 1971, BGBl. Nr. 453/1971 | ja | ja | 1.Einzelgenehmigungen (gelten nur für eine beladene Fahrt in eine Richtung - siehe Abschnitt 2.1.1. Abs. 2), ausgestellt vom BM für KlimaschutzInnovation, Umwelt, Energie…
…Artikel 329 Absätze 3 und 4 genannten Fällen spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Tag, an dem das mit den Waren beladene Schiff oder Luftfahrzeug den Hafen oder Flughafen der Beladung verlassen hat; b)in den in Artikel 329 Absatz 5 genannten Fällen spätestens am…
…Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren | 8427 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren | 8428 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen…
…Eintragungen nicht mehr im FahrtenberichtsheftFahrtenberichtsheft ausgegeben, sondern in demder digitalen CEMT-Plattform durchzuführen. Auf der CEMT-Plattform sind chronologisch und lückenlos alle Fahrten eines Jahres, und zwar sowohl Leerfahrten als auch beladene Fahrten, einzutragen sindzu dokumentieren, und zwar auch dann, wenn eine Teilstrecke ohne Verwendung…
…gewechselt wird und die intermodale Beförderungseinheit eine eindeutige Kennnummer trägt. Für die Zwecke von Unterabsatz 2 gelten als intermodale Beförderungseinheiten beispielsweise Container, Wechselbehälter oder Sattelanhänger. Unterabsatz 2 gilt auch für ein beladenes Fahrzeug, das seinerseits auf einem aktiven Beförderungsmittel befördert wird. (*) (2) Ist die Zollbehörde…
…abzugsfähige Aufwendungen, zu Garagierungskosten am Wohnort siehe Rz 509. Privatnutzung des Fahrzeuges einer GmbH & Co KG durch einen Kommanditisten: siehe Rz 5864 ff. Nutzung privat erzeugten Stroms in einem betrieblich genutzten E-Fahrzeug: Wird ein betrieblich verwendetes E-Fahrzeug mit privat erzeugtem Strom beladen, liegt…
…der Risikoanalyse für die Sicherheit und Gefahrenabwehr im Luftverkehr sowie bei Containerfracht im Seeverkehr zu ermöglichen, sollten die erforderlichen Daten vor dem Beladen des Flugzeugs oder des Schiffs übermittelt werden, während in den übrigen Fällen der Warenbeförderung die Risikoanalyse auch dann wirksam durchgeführt werden kann…
…25 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet | 8425 bis 8428 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern | Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 vH des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht…
…insbesondere bei der Umladung von einem Verkehrsträger auf einen anderen; so gebaut ist, dass es leicht beladen und entladen werden kann, und einen Rauminhalt von mindestens einem Kubikmeter hat; wobei im Luftverkehr verwendete Behälter einen Rauminhalt von weniger als einem Kubikmeter haben können. Ein Behälter…
…auf ein anderes, so gebaut ist, dass es leicht beladen und entladen werden kann und einen Rauminhalt von mindestens einem Kubikmeter hat. Beladbare Plattformen (Flats) sind den Containern (Behältern) gleichgestellt. Der Begriff Container (Behälter) umfasst Zubehör- und Ausrüstungsteile, die für die jeweilige Behälterart üblich sind…
…andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren | 8427 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren (ausg. Portalhubkraftkarren sowie Krankraftkarren) | 8428 | Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern, z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und…
…Verladebrücken und andere Krane; fahrbare Hubportale, Portalhubkraftkarren und Krankraftkarren | 8427 | Gabelstapler; andere mit Hebevorrichtung ausgerüstete Karren zum Fördern und für das Hantieren | 8428 | Andere Maschinen, Apparate und Geräte zum Heben, Beladen, Entladen oder Fördern (z. B. Aufzüge, Rolltreppen, Stetigförderer und Seilschwebebahnen…
…die den Kindergarten besuchen, befördert werden, ist einen Nebenleistung zur Hauptleistung "Kindergartenbetrieb" (VwGH 17.9.1996, 93/14/0055). Rafting - Personenbeförderung tritt in den Hintergrund (siehe Rz 1313). Sommerrodelbahn siehe Rz 1313. Beförderungsnebenleistungen: Werden das Beladen, Entladen, Inkasso (EuGH 12.6.1979, Rs C-126…
…ist nicht steuerbar. Steuerbar ist nur die tatsächliche Lieferung, und zwar am Abgangsort. Beispiel: In Deutschland wird ein Donauschiff vor der Fahrt nach Budapest mit Souvenirartikeln für den Verkauf an Bord beladen. Sowohl in Deutschland wie auch in Österreich gibt es mehrere Zustiegs- bzw. Ausstiegsorte…
…so ist sie in Österreich gemäß Art. 3a Abs. 1 UStG 1994 steuerbar und steuerpflichtig (20%). 103a.1.6. Leistungen im Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Güterbeförderungen für Nichtunternehmer Rz 3912i: Werden das Beladen, Entladen, Umschlagen, Lagern und ähnliche mit der Beförderung eines Gegenstandes im Zusammenhang stehende…
…1) Gemäß Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 gelten folgende Fahrten als "grenzüberschreitender Verkehr": Beladene Fahrten eines Fahrzeuges mit oder ohne Transit durch einen oder mehrere Mitgliedstaaten oder ein oder mehrere Drittländer, bei denen sich der Ausgangspunkt und der Bestimmungort in zwei verschiedenen…
…beladene Fahrten mit einem Fahrzeug aus dem Gebiet der Vertragspartei der Niederlassung des Güterkraftverkehrsunternehmers in das Gebiet der anderen Vertragspartei und umgekehrt, mit oder ohne Transit durch das Gebiet eines Drittlands. Güterkraftverkehrsunternehmer sind berechtigt, folgende Beförderungen von Gütern auf der Straße genehmigungsfrei durchzuführen: a)beladene…
…ein Schiff oder Flugzeug (Abschnitt 6.1.2.) spätestens am ersten Arbeitstag nach dem Tag, an dem das mit den Waren beladene Schiff oder Flugzeug den Hafen oder Flughafen der Beladung verlassen hat; b) bei Übernahme in ein externes Versandverfahren (Abschnitt 6.1.3.) spätestens…