Anlage 3 Begleitpapier zurfür die Beförderung von Erzeugnissen des WeinbausWeinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz und in Liechtenstein [Grafik]
…Lieferscheinnummer) zur Feststellung der Nämlichkeit der Sendung; d)Datum der Ausstellung sowie das Datum des Versandes, sofern es nicht mit dem Datum der Ausstellung zusammenfällt; e)Bezeichnung des beförderten Erzeugnisses; f)Gesamtmenge des beförderten Erzeugnisses. Bei der Ausfuhr von Weinbauerzeugnissen, deren Beförderung in Österreich beginnt…
…Bescheinigung im Weinbaubetrieb/am Erzeugungsort zuständig ist. Zollstempel: Zollstempel (freilassen, nur für Gebrauch der EU) Datum der Abfertigung des Weins durch die Zollstelle der EU: Versanddatum (freilassen, nur für Gebrauch der EU) Beförderungsmittel und Angaben zur Beförderung: Bezieht sich nur auf die Beförderung bis zum…
…in Liechtenstein abweichend von Abschnitt 2.1. die sonst erforderliche Analyse. Für die Einfuhr ist lediglich ein "Begleitpapier für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus" erforderlich. Als "Begleitpapier" kann verwendet werden: das Formular gemäß Anhang 7 Anlage 1 Buchstabe B Nummer 9 des Abkommens vom…
…273 (Begleitpapier für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus) erstellt werden. Für solche Beförderungen bleibt es daher auch nach dem 13. Februar 2023 bei der papiermäßigen Abwicklung mit dem Weindokument. Kleine Schaumwein-/Weinerzeuger benötigen somit auch keine zwingende Zulassung als zertifizierter Versender. Eine Nutzung des…
…Weinerzeuger (Abschnitt 4.4.9.3.), die nicht am EMCS teilnehmen und ihre Beförderungen mit dem Dokument nach der delegierten VO (EU) 2018/273 (Begleitpapier für die Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus) durchführen. 8.1.1.4.1. Zweck der VID Die VID dient neben…
6. Unterlagen für die Einfuhr von Wein Die Inanspruchnahme der Zollkontingente mit den laufenden Nummern 09.1001 und 09.1205 (Qualitätswein aus Algerien und Tunesien) ist laut Verordnung (EG) Nr. 747/2001 (für Kontingent Nr. 09.1001 idF der Verordnung (EG) Nr. 1460/2005) an…
…des vollständigen Namens, der Anschrift und der Kontaktdaten der zuständigen Behörde in einem der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder im Vereinigten Königreich, von wo die Sendung ausgeführt wird, die für die Überprüfung der Angaben gemäß dieser Bescheinigung zuständig ist. (4) Angabe der für die Beförderung…
…0.1. Rechtsgrundlagen (1) Die Rechtsgrundlagen zur Festlegung allgemeiner Einfuhrbestimmungen für Wein, Traubensaft und Traubenmost sind: 1.die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Marktorganisation für landwirtschaftliche Erzeugnisse und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 922/72…
…die von der Zollstelle, die ihn unterzeichnet, zugeteilt wird. Hinsichtlich der Formerfordernisse siehe Abschnitt 2.5.1. Abs. 2. Hinweis: Für die Erklärung des Teildokument V I 2 in Feld 44 der Zollanmeldung stehen bei e-zoll folgende Dokumentenartencodes zur Verfügung: C018C018 => versehen mit…
Anlage 1 Dokument V I 1 [Grafik] [Grafik]
Anlage 2 Teildokument V I 2 [Grafik] [Grafik]
…Zollanmeldung Abgabenfreie Sendungen sind grundsätzlich ausdrücklich zur Überlassung in den zollrechtlich freien Verkehr anzumelden. Die Verfahrenszusatzcodes lauten C07Der Verfahrenszusatzcode für Sendungen mit geringem Wert und C08 für Sendungen von Privatperson an Privatperson lautet C08 (zu VZC und Form des Antrags siehe Abschnitt 0.3.2…
…die Nummer eines allenfalls vorhergehenden, von einer Interventionsstelle ausgestellten Kontrollexemplars T5 bzw. Abholscheines anzugeben. (4) In jedem Fall ist die vollständige Bezeichnung und Anschrift der Interventionsstelle, bei der die Sicherheit geleistet worden ist, im Feld B des Kontrollexemplars T5 einzutragen. Weiters werden im Kontrollexemplar T5…
…sind von der Zollstelle festzulegen; b)das Zollgebiet der Union verlassen; c)ausgeführt werden; d)wiederausgeführt werden; e)in ein besonderes Verfahren übergeführt werden. Die Zollstelle kann die Beförderung von zur Vernichtung bestimmten Waren zwischen verschiedenen Orten des Zollgebiets der Union unter zollamtlicher Überwachung zum…
…des Grenztierarztes - Ware zur überwachten Beförderung (Feld II.13 GGED-P / Feld II.13 GGED-A) zugelassen | siehe Abschnitt 3.2., Abschnitt 3.3. und Abschnitt 3.6.; dieser Code ist nur in Verbindung mit dem Code N853 zulässig | 7284 | Entscheidung des…
…die Bestimmung innerhalb eines Mitgliedstaates geändert wird) der Erzeugnisse, die von Ersatzwarenverkehrsbescheinigungen erfasst sind, wird in Feld 5 der Ersatzwarenverkehrsbescheinigungen EUR.1 oder EUR-MED oder in Feld 6 der Ersatzwarenverkehrsbescheinigung A.TR angegeben. 7.Unbeschadet des Absatzes 1 sind eingetragene Bemerkungen in Feld 7…
…Nr. ausgestellt von | CRN | | Einfuhr Ausfuhr | Getroffene Feststellungen | Das Verschlussanerkenntnis wurde | für ungültig erklärt, Kopie liegt bei | Der Fahrzeuglenker wurde aufgefordert, die festgestellten Mängel vor weiterer Verwendung des Fahrzeuges zur Warenbeförderung von Zollgütern unter Raumverschluss beheben zu…
…gemäß § 5 EStG 1988) angesetzt werden. Der Teilwert ist durch retrograde (verlustfreie) Bewertung zu ermitteln. Rz 5102: Zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 884/2001 mit Durchführungsbestimmungen zu den Begleitdokumenten für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und zu den Ein- und Ausgangsbüchern im Weinsektor, ABl. Nr…
Die Arbeitsrichtlinie Wein (VB-0210) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 und des Weingesetzes 2009 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die…