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Findok · Richtlinien

VB-0210

Anlage 3

geltende FassungRichtlinie2022-0.126.125gilt ab 01.05.2016

Inhaltsverzeichnis der VB-0210

Wortlaut laut Findok

Anlage 3 Begleitpapier zurfür die Beförderung von Erzeugnissen des WeinbausWeinbauerzeugnissen mit Ursprung in der Schweiz und in Liechtenstein [Grafik]  

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Normen und Schlagworte

Begleitpapier zur Beförderung von Erzeugnissen des Weinbaus

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2022-0.126.125
GZ der Erstfassung
BMF-010311/0019-IV/8/2007
Stammnummer
26995
Enthalten in Fassung
14, 15, 16, 17, 18 (geltend: 18)
Gültig
01.05.2016 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF