…Fahrzeughändler hat dieser die Fahrzeugidentifikationsnummer des Kraftfahrzeuges nach erfolgter Zulassung in der Genehmigungsdatenbank über FinanzOnline zu sperren. Gemäß Verordnung BGBl. II Nr. 613/2003 vom 30. Dezember 2003 erfolgt zudem in jedem Fall des Kraftfahrzeugerwerbs durch privilegierte Personen eine Datenübermittlung von Kraftfahrzeugen im Sinne der …
3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei
3 Kohleabgabe 3.1 Steuerbare Vorgänge, Steuergebiet 3.1.1 Steuerbare Vorgänge 3.1.1.1 Lieferung von Kohle Rz 120: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG jede Lieferung von Kohle, ausgenommen die Kohle wird an einen Kohlehändler geliefert. Rz 121…
…3.2.2 Kombinierte Nomenklatur Rz 132: Bei der Kombinierten Nomenklatur im Sinne dieses Bundesgesetzes handelt es sich um die Warennomenklatur nach Art. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 (ABl. Nr. L 256 vom 07.09.1987 S…
3.3 Steuerbefreiungen 3.3.1 befreite Tatbestände 3.3.1.1 Erzeugung von Koks Rz 133: Insoweit die Kohle zur Erzeugung von Koks verbraucht wird, ist sie gemäß § 3 Abs. 1 Z 1 KohleAbgG von der Abgabe befreit. 3.3.1.2 Verwendung zur…
…148: Mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 2008 gehören gemäß Art. 1 Abs. 6 letzter Satz UStG 1994 unter anderem auch Kohle (und Koks) als "Energieerzeugnisse" im Sinne der Richtlinie 2003/96/EG zu den verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Sinne des UStG 1994. Gemäß Art. 1 Abs…
3.5 Bemessungsgrundlage und Höhe der Abgabe 3.5.1 Bemessungsgrundlage Rz 149: Der Kohleabgabe unterliegt gemäß § 5 Abs. 1 KohleAbgG die gelieferte bzw. (selbst) verbrauchte Menge an Kohle, so dass die Besteuerung unabhängig vom jeweiligen Preis erfolgt. 3.5.2 Höhe Rz 150: Der…
3.6 Erhebung der Abgabe 3.6.1 Selbstberechnung und Entrichtung Rz 151: Die Kohleabgabe ist vom Abgabenschuldner selbst zu berechnen und gemäß § 6 Abs. 1 KohleAbgG monatlich zu entrichten; die Kohleabgabe ist bis zum 15. des auf den Kalendermonat zweitfolgenden Monates der Lieferung, des…
3.7 Aufzeichnungspflichten und Rechnungslegungspflichten Rz 159: Die Aufzeichnungen müssen gemäß § 7 KohleAbgG in der Art geführt werden, dass die tatsächlich gelieferten, verbrauchten oder weiter gelieferten Mengen an Kohle überprüft werden können. Im Fall der Lieferung oder der Weiterleitung von Kohle ist dem Abnehmer vom…
…die Festlegung von Nachhaltigkeitskriterien für biogene Stoffe (Nachhaltigkeitsverordnung - NachhaltigkeitsV) Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die steuerliche Kennzeichnung von Gasöl (Gasölkennzeichnungsverordnung - GasölKennzVO) Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Umsetzung der temporären Agrardieselvergütung (Temporäre Agrardieselvergütungsverordnung - AgrardieselV) (gültig bis 31.12.2023) Verordnung der Bundesministerin für Finanzen…
… § 7 FlugAbgG). 3.26. Abgabe von Zuwendungen Rz 158: Art. II Abs. 1 letzter Satz des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 391/1975 sieht vor, dass die Abgabe von Zuwendungen an das "Betriebsfinanzamt" (§ 59 der Bundesabgabenordnung) des Zuwendenden abzuführen ist. Dieses Gesetz wurde seit 1988 nicht mehr…
…Sinne des Internationalen Steuervergütungsgesetzes (IStVG), BGBl. I Nr. 71/2003, an. Rz 356: Begünstigter Personenkreis § 6 Abs. 1 Z 6 lit. d UStG 1994 knüpft hinsichtlich des begünstigten Personenkreises an die Vergütungsberechtigten im Sinne des Internationalen Steuervergütungsgesetzes (IStVG), BGBl. I Nr. 71/2003, an. Vergütungsberechtigte (…
…lit. a NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 24/2007 steht völkerrechtlich privilegierten Personen auch im Falle eines innergemeinschaftlichen Erwerbs nach § 1 Z 2 NoVAG 1991 die Befreiung von der Normverbrauchsabgabe zu. Vorausgesetzt wird, dass die Personen oder Einrichtungen nach dem Bundesgesetz BGBl. Nr. 257…
… 25b Abs. 1 Z 2 letzter Satz UStG 1994 in Verbindung mit § 27 Abs. 8 letzter Satz UStG 1994, sowie alle Aufgaben, die im Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz - WGG, BGBl. Nr. 139/1979, einer "Finanzbehörde" übertragen sind (zB § 7 Abs. 5 WGG oder § 11 Abs. 2 WGG). Rz…
…von Verständigungs- oder Schiedsverfahren sind - abgesehen vom EU-BStbG - Doppelbesteuerungsabkommen, das EU-Schiedsübereinkommen (90/436/EWG), das MLI, BGBl. III Nr. 93/2018, und das DBG, BGBl. I Nr. 69/2010. In völkerrechtlichen Verträgen wie Doppelbesteuerungsabkommen oder der EU-Schiedskonvention und in einzelnen Gesetzen (DBG…
…Abs. 2 UStG 1994 ist der Bundesminister für Finanzen zuständig für das Bestätigungsverfahren über die Gültigkeit von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern. Gemäß Bundesgesetz, mit dem Begleitmaßnahmen zum Umsatzsteuergesetz 1994 vorgesehen werden, BGBl. Nr. 21/1995, ist der Bundesminister für Finanzen zuständig für die Erlassung eines Bescheides, mit…
…UStG 1994, Lohnsteuer gemäß § 79 Abs. 1 EStG 1988, Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen gemäß § 43 Abs. 1 FLAG 1967, Werbeabgabe gemäß § 4 Abs. 1 Werbeabgabegesetz 2000, Elektrizitätsabgabe gemäß § 5 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz, Erdgasabgabe gemäß § 6 Abs. 1 Erdgasabgabegesetz, Kohleabgabe gemäß § 6 Abs. 1 Kohleabgabegesetz…
…Erblasser in einer eheähnlichen Gemeinschaft gelebt hat). Die Einräumung dieser Ansprüche ist von der Erbschaftssteuer befreit (§ 15 Abs. 1 Z 16 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, in der Fassung BGBl. I Nr. 71/2003). Kapitalabfindungen sind, mit Ausnahme jener nach § 108b Abs. 1 Z 4 lit…
…Fleischuntersuchungsorgane nach dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), BGBl. I Nr. 13/2006, oder als Seuchentierärzte gemäß § 2a Abs. 1 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909 idF BGBl. I Nr. 71/2003 bestellte Tierärzte). Eine bloß gutachterliche Tätigkeit ist jedenfalls als unternehmerisch anzusehen. Rz 312: Hinsichtlich…
…Bedeutung. Nach § 2 Abs. 1 IStVG, BGBl. I Nr. 71/2003, sind auch ausländische Vertretungsbehörden und deren im diplomatischen oder berufskonsularischen Rang stehende Mitglieder, denen unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf Vergütung der Umsatzsteuer für die an sie erbrachten Lieferungen oder sonstige Leistungen zusteht, berechtigt…