Artikel 222 Medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für medizinisch-chirurgische und labortechnische Ausrüstung gewährt, die für Diagnose- und Therapiezwecke verwendet werden soll und leihweise auf Anfrage eines Krankenhauses oder einer…
Artikel 227 Pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für pädagogisches Material und wissenschaftliche Ausrüstung wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: a)Sie gehören einer außerhalb des Zollgebiets der Union ansässigen…
2B2A.3. Ausfuhr von Ausrüstungen für das Überwachen und Abhören von Telefon und Internet 2B2A.13.1. Ausfuhrverbot bei fehlender Ausfuhrgenehmigung (1) Gemäß Art. 3b Abs. 1 der VO (EU) Nr. 401/2013 ist es verboten, die im AnhangAnhang III der Verordnung (EU) Nr. 401…
…des Abnehmers dient. Bei der Anwendung sind die folgenden Ausführungen zu beachten. 7.3.1. Gegenstände zur Ausrüstung eines KFZ Rz 1066: Dazu gehören KFZ-Bestandteile (Ersatzteile) und KFZ-Zubehörteile einschließlich Sonderausstattungen. 7.3.2. Werklieferungen Rz 1067: Werklieferungen fallen nicht unter die gegenständliche Einschränkung…
…13 DVO 1225/2011): eine Durchschrift der Übereinkunft über wissenschaftliche Zusammenarbeit zwischen Forschungsanstalten mit Sitz in der Gemeinschaft und mit Sitz in Drittländern; die genaue Handelsbezeichnung, sowie Menge und Wert der Ausrüstungen und gegebenenfalls die vermutliche Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur; Ursprungs- und Herkunftsland; Verwendungsort…
Artikel 209 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Paletten wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von Paletten wiederausgeführt zu…
Artikel 211 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Container (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Container wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von Containern wiederausgeführt zu…
Artikel 213 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel aus Nicht-Unionsländern (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung für Beförderungsmittel wird die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gewährt, wenn sie vorübergehend eingeführt wurden, um gesondert oder als Teil von…
Artikel 235 Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstung (Artikel 250 Absatz 2 Buchstabe d des Zollkodex) Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für Ersatzteile, Zubehör und Ausrüstungen gewährt, die für die Reparatur und Wartung, einschließlich Instandsetzungen, Einstellarbeiten und Maßnahmen zum Erhalt von in die vorübergehende Verwendung…
Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung) 19 01 000 000 Container-Indikator Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, A3, B1 bis B4, C2, D1 bis D4 und E1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der…
Unterabschnitt 2 Beförderungsmittel, Paletten und Container einschließlich Zubehör und Ausrüstung Artikel 207 Allgemeine Vorschriften (Artikel 211 Absatz 3 des Zollkodex) Für die in den Artikeln 208 bis 211 und Artikel 213 genannten Waren kann die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben auch gewährt werden, wenn der…
…oder die Ausfuhr der in Anhang III der Verordnung (EU) Nr. 359/2011 aufgeführten, zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung, sofern diese ausschließlich für den Schutz des Personals der Union und ihrer Mitgliedstaaten in Iran bestimmt ist, genehmigen. (2) In der Ausfuhranmeldung muss der Ausführer diesfalls…
…Nr. 174/1981 idF BGBl. Nr. 452/1992, versteht man unter "Seeschiff" ein Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann. Betriebsvorrichtungen wie Bohrinseln, Schwimmkräne, Schwimmdocks sowie Schiffe, die zwar hochseetauglich sind, aber in der Flussschifffahrt eingesetzt werden (Donauschifffahrt)…
Anlage 2 Anhang II zur Verordnung (EU) 2017/2063 Liste der Ausrüstung, Technologie und Software im Sinne der Artikel 6 und 7 Allgemeiner Hinweis Ungeachtet seines Inhalts gilt dieser Anhang nicht für a)Ausrüstung, Technologie oder Software, die in Anhang I der Verordnung (EG) Nr…
Anlage 12 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen gemäß Verordnung (EU) Nr. 359/2011 | | | Bezeichnung | KN-Code (ex-Positionen) | 1. | | Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: | - - - | | 1.1. | Handfeuerwaffen, die nicht von…
Anlage 22 Anhang I - Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen im Sinne von Artikel 2 der Verordnung (EU) 2024/1485 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen Militärgüterliste…
Anlage 1 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung im Sinne der Artikel 1a und 1b Anhang III Hinweis: Die in der Warenliste dargestellten KN-Codes dienen der Orientierung. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung sind immer die Warenbeschreibungen. | KN-Code | Warenbeschreibung |…
Anlage 2 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstung im Sinne der Artikel 1a und 1b Anhang III Hinweis: Die in der Warenliste dargestellten KN-Codes dienen der Orientierung. Maßgeblich für die Anwendung der Verordnung sind immer die Warenbeschreibungen. | KN-Code | Warenbeschreibung |…
Anlage 1 Liste der zur internen Repression verwendbaren Ausrüstungen im Sinne der Artikel 2, 3 und 4 der Verordnung (EU) 2016/44 (siehe Abschnitt 2A.Artikel 2, Abschnitt 3A.3 und Abschnitt 4A.4 der Verordnung (EU) 2016/44) Die im nachstehenden Abschnitt dargestellte Warenliste…
Anlage 1 Liste der zu internerinternen Repression verwendbaren Ausrüstungen nach Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 314/2004 des Rates Anhang I 1.Handfeuerwaffen, Munition und Zubehör hierfür wie folgt: 1.1.Handfeuerwaffen, die nicht von den Nummern ML 1 und ML 2 der Gemeinsamen…