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Findok · Richtlinien

UZK-DA

Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung)

geltende FassungRichtlinie2024-0.688.216gilt ab 01.09.2024

Inhaltsverzeichnis der UZK-DA

Wortlaut laut Findok

Gruppe 19 - Angaben zur Beförderung (Art, Mittel und Ausrüstung) 19 01 000 000 Container-Indikator Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, A3, B1 bis B4, C2, D1 bis D4 und E1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben, und zwar auf der Grundlage der Informationen, die zum Zeitpunkt der Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens verfügbar sind, oder der Vorlage des Antrags auf den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F15, F20 bis 22, F26 bis F29, F31, F33, F34, F40, F41, F45 bis F51: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die voraussichtliche Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1 bis H4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Situation beim Überschreiten der Außengrenze der Union anzugeben. 19 02 000 000 Nummer der Beförderung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Fahrtkennung des Beförderungsmittels, z. B. Reisenummer, die IATA-Flugnummer oder Fahrtnummer, soweit anwendbar. Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung oder einer ähnlichen vertraglichen Vereinbarung befördert, so ist die Flugnummer der Code-Sharing-Partner zu verwenden. 19 03 000 000 Verkehrszweig an der Grenze Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1***, A2***, B1, B2, B3, D1 und D2: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte B4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F15, F20 bis F22, F26 bis F31, F33 bis F42, F45 bis F51 und G2: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, in dem die Waren voraussichtlich im Zollgebiet der Union eintreffen. Im Huckepackverkehr finden die für D.E. 19 08 000 000 ,Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel' festgelegten Regelungen Anwendung. Wird Luftfracht mit einem anderen Verkehrszweig als auf dem Luftweg befördert, ist der andere Verkehrszweig anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1 bis H4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das Zollgebiet der Union verbracht worden sind. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Verkehrszweigs entsprechend dem aktiven Beförderungsmittel anzugeben, mit dem die Waren in das betreffende Steuergebiet verbracht worden sind. 19 04 000 000 Inländischer Verkehrszweig Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1, B2, B3, C2 und D1 bis D4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der beim Abgang benutzte Verkehrszweig anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1 und H2 bis H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der bei der Ankunft benutzte Verkehrszweig anzugeben. 19 05 000 000 Beförderungsmittel beim Abgang 19 05 061 000 Art der Identifikation Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Identifikationsnummer (Kennzeichen) anzugeben. 19 05 017 000 Kennzeichen Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten B1 bis B3, C2 und D1 bis D4: Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels, auf das die Waren bei den Ausfuhrförmlichkeiten oder den Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln das Kennzeichen des antreibenden Beförderungsmittels). Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger und die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich: | Beförderungsmittel | Identifikation | Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | IMO-Schiffsnummer, einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) oder Schiffsname | Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) | Beförderung auf der Straße | Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers | Beförderung im Eisenbahnverkehr | Wagennummer Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen die IMO-Schiffsnummer bzw. die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI). Die Identifikationsmethode für andere Beförderungsarten entspricht der in den Spalten B1, B2 und B3 der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Identifikationsmethode. Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Auflieger, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben. Ist das Kennzeichen der Zugmaschine nicht bekannt, so ist das Kennzeichen des Aufliegers anzugeben. 19 05 062 000 Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des Beförderungsmittels, auf das die Waren zum Zeitpunkt der Ausfuhrförmlichkeiten oder der Förmlichkeiten des Versandverfahrens unmittelbar verladen werden (oder bei mehreren Beförderungsmitteln die Staatszugehörigkeit des schiebenden bzw. ziehenden Beförderungsmittels) anzugeben. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Staatszugehörigkeiten aufweisen, ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine anzugeben. Erfolgt die Beförderung der Waren durch eine Zugmaschine und einen Anhänger, so ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine und des Anhängers anzugeben. Ist die Staatszugehörigkeit der Zugmaschine nicht bekannt, so ist die Staatszugehörigkeit des Anhängers anzugeben. 19 06 000 000 Beförderungsmittel bei Ankunft 19 06 061 000 Art der Identifikation Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Identifikationsnummer (Kennzeichen) anzugeben. 19 06 017 000 Kennzeichen Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten H1 und H3 bis H5: Anzugeben ist das Kennzeichen des Beförderungsmittels (bzw. der Beförderungsmittel), auf das die Waren bei ihrer Gestellung bei der Zollstelle, bei der die Bestimmungsförmlichkeiten erfüllt werden, unmittelbar verladen werden. Wenn Zugmaschine und Auflieger verschiedene Kennzeichen tragen, so sind die Kennzeichen von Zugmaschine und Auflieger anzugeben. Je nach Beförderungsmittel sind zur Kennzeichnung folgende Angaben möglich: | Beförderungsmittel | Identifikation | Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | IMO-Schiffsnummer, einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) oder Schiffsname | Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) | Beförderung auf der Straße | Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers | Beförderung im Eisenbahnverkehr | Wagennummer Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten G4 und G5: Anzugeben ist bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen die IMO-Schiffsnummer bzw. die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI). Die Kennzeichnung für andere Beförderungsarten entspricht der in den Spalten H1 und H3 bis H5 der Tabelle mit den Datenanforderungen festgelegten Kennzeichnung. 19 07 000 000 Beförderungsausrüstung 19 07 044 000 Warenreferenz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist/sind für jeden Container die Nummer(n) der Warenposition(en) für die in diesem Container beförderten Güter. 19 07 063 000 Containernummer Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennungen (Buchstaben und/oder Ziffern) zur Identifizierung des Containers. Für andere Beförderungsarten als die Beförderung auf dem Luftweg ist ein Container ein kastenförmiger Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, der verstärkt sowie stapelbar ist und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden kann. Im Luftverkehr sind Container kastenförmige Spezialbehälter für die Frachtbeförderung, die verstärkt sind und vertikal oder horizontal umgeschlagen werden können. Im Zusammenhang mit diesem Datenelement gelten Wechselbehälter und Sattelanhänger für den Straßen- und Schienenverkehr als Container. Falls zutreffend ist bei Containern gemäß ISO-Norm Nr. 6346 die vom Bureau International des Containers et du Transport Intermodal (B.I.C.) zugewiesene Kennung (Präfix) zusätzlich zur Containernummer anzugeben. Bei Wechselbehältern und Sattelanhängern ist der durch die europäische Norm EN 13044 eingeführte ILU-Code (Code zur Identifizierung intermodaler Ladeeinheiten) zu verwenden. 19 07 064 000 Containergröße und Containertypen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Codierte Angaben zur Feststellung der Merkmale wie Größe und Art des Containers. 19 07 065 000 Füllstatus des Containers Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Codierte Angabe des Füllstatus des Containers. 19 07 066 000 Art des Bereitstellers der Container Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Code zur Identifizierung der Art des Bereitstellers des Containers. 19 08 000 000 Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel 19 08 061 000 Art der Identifikation Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Identifikationsnummer (Kennzeichen) anzugeben. 19 08 017 000 Kennzeichen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist das Kennzeichen des aktiven Beförderungsmittels beim Überschreiten der Außengrenze der Union. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1***, A2***, B1, D1, D2 und D4: Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist das aktive Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle ,Lastkraftwagen auf Seeschiff' ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle ,Zugmaschine mit Auflieger' ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. Je nach Beförderungsmittel sind zur Identifikation folgende Angaben zu machen: | Beförderungsmittel | Identifikation | Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | IMO-Schiffsnummer, einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) oder Schiffsname | Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) | Beförderung auf der Straße | Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers | Beförderung im Eisenbahnverkehr | Wagennummer Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten F10 bis F13, F20, F21, F27 bis F29, F31, F34, F40, F45, F50: Je nach Beförderungsmittel sind zur Identifikation folgende Angaben zu machen: | Beförderungsmittel | Identifikation | Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | IMO-Schiffsnummer oder einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) | Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) | Beförderung auf der Straße | Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers | Beförderung im Eisenbahnverkehr | Zugnummer Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalte G2: Der zuvor für die betreffenden Waren abgegebenen summarischen Eingangsanmeldung entsprechend ist bei der Beförderung auf dem Seeweg die IMO-Schiffsnummer und bei der Beförderung auf dem Luftweg die IATA-Flugnummer anzugeben. Werden bei der Beförderung auf dem Luftweg Waren von dem Luftfahrtunternehmen im Rahmen einer Code-Sharing-Vereinbarung befördert, so ist die Flugnummer der Code-Sharing-Partner zu verwenden. 19 08 062 000 Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des beim Überschreiten der Außengrenze der Union benutzten aktiven Beförderungsmittels anzugeben. Handelt es sich um Huckepackverkehr oder werden mehrere Beförderungsmittel benutzt, so ist das aktive Beförderungsmittel dasjenige, das für den Antrieb der Zusammenstellung sorgt. Beispiel: Im Falle ,Lastkraftwagen auf Seeschiff' ist das Schiff das aktive Beförderungsmittel. Im Falle ,Zugmaschine mit Auflieger' ist die Zugmaschine das aktive Beförderungsmittel. 19 08 067 000 Art des Beförderungsmittels Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben. 19 08 084 000 Zollstelle an der Grenze Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Referenznummer der Zollstelle anzugeben, an der das aktive Beförderungsmittel die Außengrenze der Union überschreitet 19 09 000 000 Grenzüberschreitendes passives Beförderungsmittel 19 09 061 000 Art der Identifikation Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art der Identifikationsnummer (Kennzeichen) anzugeben. 19 09 017 000 Kennzeichen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei Huckepackverkehr ist das Kennzeichen des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem in D.E. 19 08 000 000 ,Grenzüberschreitendes aktives Beförderungsmittel' angeführten Beförderungsmittel befördert wird. Beispiel: Im Falle ,Lastkraftwagen auf Seeschiff' ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel. Je nach Beförderungsmittel sind zur Identifikation folgende Angaben zu machen: | Beförderungsmittel | Identifikation | Beförderung auf dem Seeweg und auf Binnenwasserstraßen | IMO-Schiffsnummer, einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) oder Schiffsname | Beförderung auf dem Luftweg | Nummer und Datum des Fluges (Liegt die Flugnummer nicht vor, so ist die Zulassungsnummer des Flugzeuges anzugeben) | Beförderung auf der Straße | Kennzeichen des Fahrzeugs/Anhängers | Beförderung im Eisenbahnverkehr | Wagennummer Bei der Beförderung auf dem Seeweg oder auf Binnenwasserstraßen sind die IMO-Schiffsnummer bzw. die einheitliche europäische Schiffsnummer (ENI) anzugeben. 19 09 062 000 Staatszugehörigkeit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben, das von einem aktiven Beförderungsmittel beim Überschreiten der Außengrenze der Union befördert wird. Im Huckepackverkehr ist unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes die Staatszugehörigkeit des passiven Beförderungsmittels anzugeben. Das passive Beförderungsmittel ist jenes, das von einem in D.E. 19 08 000 000 angeführten ,Grenzüberschreitenden aktiven Beförderungsmittel' beim Überschreiten der Außengrenze der Union befördert wird. Beispiel: Im Falle ,Lastkraftwagen auf Seeschiff' ist der Lastkraftwagen das passive Beförderungsmittel. 19 09 067 000 Art des Beförderungsmittels Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Art des Beförderungsmittels anzugeben. 19 10 000 000 Verschluss 19 10 068 000 Anzahl der Verschlüsse Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Anzahl der gegebenenfalls an der Beförderungsausrüstung angebrachten Verschlüsse. 19 10 015 000 Verschlusskennzeichen Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten A1, F10 bis F15, F40, F41, F45 bis F51, G4 und G5: Die Verschlusskennzeichen (Identifikationsnummern) der gegebenenfalls an der Beförderungsausrüstung angebrachten Zollverschlüsse. Tabelle mit den Datenanforderungen - Spalten D1 bis D4: Die Angabe ist zu machen, wenn die Anmeldung von einem zugelassenen Versender abgegeben wird, sofern die ihm erteilte Bewilligung die Verwendung von Verschlüssen vorsieht oder wenn einem Inhaber des Versandverfahrens eine Bewilligung zur Verwendung von besonderen Verschlüssen erteilt worden ist. 19 11 000 000 Identifikationsnummer des Postbehälters Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ein Postbehälter ist eine Ladeeinheit zur Beförderung von Postsendungen. Anzugeben sind die von einem Postbetreiber zugewiesenen Identifikationsnummern der Postbehälter, aus denen die konsolidierte Sendung besteht.

Herkunft

Herkunft dieses Textes

Bestand
Richtlinien
Dokumenttyp
Richtlinie
Geschäftszahl
2024-0.688.216
GZ der Erstfassung
BMF-010313/0168-IV/6/2016
Stammnummer
71632
Enthalten in Fassung
8 (geltend: 8)
Gültig
01.09.2024 bis auf Weiteres
Stand Bestandsliste
25.09.2026 06:11
Von uns abgerufen
26.09.2026
Quelle
Findok – Finanzdokumentation des Bundesministeriums für Finanzen
Lizenz
CC0 1.0 — gemeinfrei gewidmet vom BMF

Original in der Findok öffnen PDF beim BMF