…steuerpflichtigen Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt. Diese Gesetzesbestimmung enthält ferner die Aussage, dass für Steuerpflichtige im Sinne des § 1 Abs. 4 EStG 1988 die unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten nicht erforderlich ist, um - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen (zB Einkünfte) - Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag zu haben…
…auf die Lizenzgebühr hingewiesen. (b) Im Lizenzvertrag wird auf den Verkauf der Waren hingewiesen. (c) Nach den Bedingungen des Kaufvertrags oder des Lizenzvertrags kann der Kaufvertrag als Folge eines Verstoßes gegen den Lizenzvertrag gekündigt werden, wenn der Käufer die Lizenzgebühr nicht an den Lizenzgeber entrichtet…
…Die Partei (§ 78 BAO) kann mit Bescheidbeschwerde gegen den von einem nicht zuständigen Finanzamt erlassenen Bescheid vorgehen und darin deren Unzuständigkeit geltend machen. 1.1.2. Der Begriff der "Erhebung" Rz 9: Unter Erhebung sind alle der Durchführung der Abgabenvorschriften dienenden abgabenbehördlichen Maßnahmen zu verstehen…
…der inländischen Enkelgesellschaft (einschließlich der Ergebnisse ihrer in- und ausländischen Betriebsstätten) gehen zu 100% zeitgleich mit den Ergebnissen des ausländischen Gruppenmitglieds in die Unternehmensgruppe ein. Auf die Gewinnermittlung des ausländischen Gruppenmitglieds hat diese Auslegung im Lichte der Rs Papillon folgende Auswirkungen: Da die steuerliche Erfassung…
…Wege der Dienststellenfachbereiche und des Bereichs Betreuung Wirtschaftsbeteiligte an die Fachabteilung im BMF heranzutragen. Andere als schwere Zuwiderhandlungen gegen die Zoll- und Steuervorschriften, die den Zollbehörden vor dem Zeitpunkt der Antragstellung bereits bekannt waren und die nicht zur Aussetzung oder zum Widerruf von einschlägigen Bewilligungen…
…gegen die Zollvorschriften erfüllen, vorerst Abstand genommen. In Zweifelsfällen ist die Fachabteilung im BMF im Wege der Dienststellenfachbereiche und des Bereichs Betreuung Wirtschaftsbeteiligte des Zollamtes Österreich zu befassen. 2.4. Schwerwiegende Verstöße gegen die steuerrechtlichen Vorschriften Auch im Bereich der steuerlichen Vorschriften dürfen in den…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…
…die der Auslegung des Begriffes Eigenbedarf dienen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen: handelsrechtliche Stellung und die Gründe des Besitzers für den Besitz der vstW Ort, an dem sich die vstW befinden, oder, gegebenenfalls, die Art ihrer Beförderung alle Dokumente, die mit den vstW zusammenhängen…
…B, C und D der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Erläuterungen zur Auslegung der Anhänge A, B, C und D 1.Die in den Anhängen A, B, C und D aufgeführten Arten werden bezeichnet: a)mit dem Namen der Art oder b)als Gesamtheit der…
…Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen 9.1. Zusammenarbeit (1) Die Vertragsparteien arbeiten bei der einheitlichen Verwaltung und Auslegung dieses Protokolls zusammen und unterstützen einander über ihre Zollbehörden bei der Überprüfung der Ursprungseigenschaft der Erzeugnisse, auf der eine Ursprungserklärung beruht. (2) Um die Überprüfungen oder die…
…Verwaltung einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft steht. Zur Auslegung des Begriffes "öffentliche Stiftung" können das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015, BGBl. I Nr. 160/2015 und - sofern die Stiftung nicht über den Interessensbereich eines Bundeslandes hinausgeht - die in Betracht kommenden, das Stiftungswesen regelnden Landesgesetze herangezogen werden…
…einbringungsbedingte Vermögensübertragung nicht zum Untergang der Gruppenzugehörigkeit des einbringenden Gruppenmitglieds führen. Rz 1245b: Bei Einbringungen innerhalb der Unternehmensgruppe gegen Gewährung von Anteilen kommt es bei den bisher beteiligten Körperschaften zu einer Beteiligungsverminderung nach Maßgabe des Umtauschverhältnisses. Sollte ein bis zur Einbringung ausreichend mit dem übernehmenden…
…den für diese Prüfung zuständigen Behörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung des Ursprungsprotokolls sind dem Zollausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind stets nach dem Recht des Einfuhrlandes beizulegen. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden nach den Rechtsvorschriften der Vertragsparteien gegen…
…und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Ausschuss für Zusammenarbeit im Zollwesen vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind stets nach dem Recht des Einfuhrlandes beizulegen. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden gegen…
…haben, und den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung dieses Protokolls sind dem Assoziationsausschuss vorzulegen. Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes sind stets nach dem Recht des Einfuhrlandes beizulegen. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden gegen jede Person angewandt…
…einer der "versteinerten" Mineralölpositionen und iH darauf, dass es im Regelfall ohnedies zu keiner Erhebung der Mineralölsteuer kommen würde, bestehen seitens des Bundesministeriums für Finanzen aus verwaltungsökonomischen Überlegungen in derartigen Fällen keine Einwände gegen eine großzügige Auslegung von § 4 Abs. 1 Z 12 MinStG 1995…
…den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung des Ursprungsprotokolls sind dem Ausschuss vorzulegen. In allen Fällen erfolgt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den internen Rechtsvorschriften dieses Landes. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden gegen…
…den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung des Ursprungsprotokolls sind dem Ausschuss vorzulegen. In allen Fällen erfolgt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den internen Rechtsvorschriften dieses Landes. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden gegen…
…den für diese Prüfung zuständigen Zollbehörden entstehen, oder Fragen zur Auslegung des Ursprungsprotokolls sind dem Ausschuss vorzulegen. In allen Fällen erfolgt die Beilegung von Streitigkeiten zwischen dem Einführer und den Zollbehörden des Einfuhrlandes nach den internen Rechtsvorschriften dieses Landes. 9.4. Sanktionen Sanktionen werden gegen…
…sie unterstützen sich gegenseitig bei Überprüfungen und Inspektionen; d)sie prüfen Schwierigkeiten bei der Auslegung oder Anwendung des vorliegenden Ursprungsprotokolls; e)sie gehen Problemen bei der Wahrnehmung der unabhängigen Überwachung oder der Ausübung der Rechte der betroffenen Personen nach; f)sie arbeiten harmonisierte Vorschläge für…