…auch wenn sie erschöpft ist, dem Anmelder zurückzugeben. In allen anderen Fällen sind die Einfuhrbescheinigungen nach Einsichtnahme zurückzugeben. (3) Bei einem Transport von Arzneiwaren im Rahmen der Einfuhr (Abschnitt 1.2.) ist gemäß § 10 Abs. 1 AWEG 2010 eine Kopie der Einfuhrbescheinigung mitzuführen und den…
Die Arbeitsrichtlinie Arzneiwaren, Blutprodukte und Produkte natürlicher Heilvorkommen (VB-0230) stellt einen Auslegungsbehelf zu den von den Zollämtern und Zollorganen zu vollziehenden Regelungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus…
…I Nr. 28185/2002.1983 0.2. Warenverkehr innerhalb der Union (1) Die Beschränkungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 gelten auch für das Verbringen von Waren aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union nach Österreich. (2) Die Zollorgane haben gemäß § 19 Abs. 1 AWEG 2010 auch an der…
…"7732" anzugeben. 1.1.2. Blutprodukte (1) Als Blutprodukte im Sinne des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 gelten gemäß § 2 Z 2 AWEG 2010 (die Ziffern am rechten Rand verweisen auf die zugehörigen folgenden Abschnitte der Arbeitsrichtlinie): Warenkatalog Blutprodukte: | KN-Code | Warenbezeichnung | Abschnitt | ex3001…
…1 AWEG 2010 berechtigt: öffentliche Apotheken, Anstaltsapotheken und Unternehmen, die in einer Vertragspartei des EWR zum Vertrieb von Arzneiwaren oder Blutprodukten berechtigt sind. 3.1.1. Verkehrsfähigkeitsbescheinigung für Blutprodukte (1) Die vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ausgestellte Verkehrsfähigkeitsbescheinigung bildet bei der Abfertigung von Blutprodukten…
… 29 ZollR-DG und dem Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 eingeräumten Befugnisse auf Verlangen vorgewiesen werden. (5) Für die Verbringung (Abschnitt 1.3.) von Produkten natürlicher Heilvorkommen (Abschnitt 1.1.3.) bestehen keine Beschränkungen. (6) Übergangsregelung: Auf Grund des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2002 von einem Landeshauptmann ausgestellte Einfuhrbewilligungen für Produkte…
…oder weder in Österreich noch im Niederlassungsstaat der Tierärztin bzw. des Tierarztes zugelassene andere Tierarzneimittel oder Arzneimittel handelt. a)entgegen den Bestimmungen des Arzneiwareneinfuhrgesetzes 2010 einzuführen oder zu verbringen oder b)als Tierarzt im Falle des Tätigwerdens gemäß § 4a des Tierärztegesetzes in Österreich (siehe Abschnitt…
…bei denen der Verdacht besteht, dass sie Suchtmittel enthalten (insbesondere bei Arzneiwaren und Chemikalien), wird besonders aufmerksam gemacht. (2) Besonderes Augenmerk ist auch der genauen Ermittlung der Menge (wegen der Bestätigung auf der Einfuhrbewilligung) zuzuwenden. (3) Bei den unter Anlage 3 angeführten KN-Codes ist…
…die Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 des Rates zur Vermeidung von Handelsumlenkungen bei bestimmten grundlegenden Arzneimitteln in die Europäische Union und der § 22 des Bundesgesetzes über die Einfuhr und das Verbringen von Arzneiwaren, Blutprodukten und Produkten natürlicher Heilvorkommen (Arzneiwareneinfuhrgesetz 2010 - AWEG 2010), BGBl. I Nr…
…Parfüms, Toilettewässer und Kosmetikartikel, einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten | ex | 3303 | Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) | ex | 3304 00 00 | Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre…
…555-36111 E-Mail inspektionen@ages.at unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ist gemäß § 22 Arzneiwareneinfuhrgesetz "zuständige Behörde" im Sinne von Artikel 1 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EGEU) Nr. 9532016/2003793 und hat somit darüber zu entscheiden…
…| andere 6. Parfums, Toilettewässer und Kosmetikartikel einschließlich Schönheits- und Schminkprodukten | | 3303 | Duftstoffe (Parfüms) und Duftwässer (Toilettewässer) | | 3304 00 00 | Zubereitete Schönheitsmittel oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausgenommen Arzneiwaren), einschließlich Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die…
…andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen | ex | 1905 | Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren (2) Den Beschränkungen unterliegen die im Abs. 1 angeführten Waren mit Ursprung in den nachstehend angeführten…
…Ware nicht überschreitet | - | 1905 | Backwaren, auch kakaohaltig; Hostien, leere Oblatenkapseln von der für Arzneiwaren verwendeten Art, Siegeloblaten, getrocknete Teigblätter aus Mehl oder Stärke und ähnliche Waren | Herstellen aus Vormaterialien jeder Position, ausgenommen aus Vormaterialien des Kapitels 11 | | ex Kapitel…
…Ölen; destillierte aromatische Wässer und wässrige Lösungen ätherischer Öle | 3304 | Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre | 3305 | Zubereitete Haarbehandlungsmittel | 3306 | Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel…
…Zibet und Moschus; Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht | 0710 | Gemüse, auch in Wasser oder Dampf gekocht, gefroren: | 40 | - Zuckermais (Zea…
…Heterocyclische Verbindungen, nur mit Stickstoff als Heteroatom(e) | 3304 | Schönheitsmittel, zubereitet, oder Erzeugnisse zum Schminken und Zubereitungen zur Hautpflege (ausg. Arzneiwaren), einschl. Sonnenschutz- und Bräunungsmittel; Zubereitungen für die Maniküre oder Pediküre | 3305 | Zubereitete Haarbehandlungsmittel | 3306 | Zahnpflegemittel und Mundpflegemittel, zubereitet…
…Mehl und Abfälle davon | ex | 0510 00 00 | Galle von Flossenfüßern, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe von Flossenfüßern, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht | ex | 0511 99…
… Kanthariden; Galle, auch getrocknet; Drüsen und andere tierische Stoffe, die zur Herstellung von Arzneiwaren verwendet werden, frisch, gekühlt, gefroren oder auf andere Weise vorläufig haltbar gemacht; alle diese von gefährdeten Arten wildlebender Tiere der Anhänge A bis D | ex0511 91 | Waren aus Fischen…
…Brom halogenierte Derivate: ---- andere | Bei allen unter diesen Codes aufgeführten Waren handelt es sich um ozonabbauende Stoffe. [1] 3.3. Kapitel 30: Pharmazeutische Erzeugnisse | KN-Code | Warenbezeichnung | Anmerkungen | 3004 32 | Arzneiwaren (ausgenommen Erzeugnisse der Position 3002, 3005 oder 3006)…