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VB-03307.4. Artenschutz-Aufgriffsmeldungen und Folgemeldungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

…2) Über jeden Aufgriff von Exemplaren geschützter Arten wild lebender Tiere oder Pflanzen ist daher eine Meldung an das Bundesministerium für Finanzen zu erstellen. Diese "Artenschutz-Aufgriffsmeldungen" sind unter Verwendung des e-zoll Kontrollmanagements zu erstatten. Hinsichtlich der Vorgangsweise bei der Erstattung der Meldungen bzw…

VB-03302. Gegenstand
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

2. Gegenstand 2.1. Gefährdete Arten wild lebender Tiere und Pflanzen (1) Diejenigen Arten wild lebender Tiere und Pflanzen, die den Beschränkungen unterliegen, sind in den Anhängen A, B, C und D angeführt (siehe Anlage 1). (2) Anhang A enthält: a)die in Anhang I…

VB-0330Einleitung
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

Die Arbeitsrichtlinie Artenschutz (VB-0330) stellt einen Auslegungsbehelf zu den vom Zollamt Österreich und von den Zollorganen zu vollziehenden Verboten und Beschränkungen der Verordnung (EG) Nr. 338/97 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels sowie des Artenhandelsgesetzes 2009…

VB-03300. Einführung
geltende FassungRichtlinien04.01.2024

…Internet Im Internet sind unter den nachstehend angeführten Adressen Erkennungshilfen (zum Teil mit Bildern) enthalten, die für das Auffinden und die Einreihung artengeschützter Exemplare in die Anhänge der Verordnung (EG) Nr. 338/97 herangezogen werden können. https://ec.europa.eu/environment/cites/index_en.htm…

VB-03301. Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

1. Begriffsbestimmungen (1) Im Sinne dieser Arbeitsrichtlinie bedeutet: 1."Übereinkommen" oder "Artenschutzübereinkommen" oder "CITES-Übereinkommen": das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen (CITES); 2."Anhänge A, B, C und D": die Anhänge A, B, C und D der Verordnung…

VB-03301a. Aufgaben der Zollorgane, Kontrollbefugnisse und Nachweispflichten
geltende FassungRichtlinien02.06.2021

…gv.at) und Daniela Hoffmann (Tel. 01 51522 - 611415, E-Mail daniela.hoffmann@bmk.gv.at). 2.Als wissenschaftliche Behörde im Sinne des Artikels IX des Artenschutzübereinkommens und des Artikels 13 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 ist die nach den landesrechtlichen Bestimmungen…

VB-03302.2. Zweifelsfälle
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

…oder nur den Handel mit bestimmten Arten aus einem Vertragsstaat betreffen. Die jeweils aktuelle Liste dieser Handelsaussetzungen ist auf der Homepage des Artenschutz-Sekretariates unter http://www.cites.org/eng/resources/ref/suspend.php abfragbar. Werden Artenschutzpapiere vorgelegt, die in diesen Staaten ausgestellt worden sind…

VB-03303. Eingangs- und Ausgangsstellen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…338/97 nicht. Wenngleich alle Kontrollen nach dieser Verordnung bei den in der Anlage 3 angeführten Grenzzollstellen zu erfolgen haben, haben auch die Innerlandszollstellen bei einem nachfolgenden Zollverfahren die erforderlichen Artenschutzdokumente zu kontrollieren (siehe auch Abschnitt 5.1. Abs. 3 bis 5). (5) Ein EU…

VB-03303.2. Ausgangsstellen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

3.2. Ausgangsstellen (1) Die Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten von Exemplaren, die den Beschränkungen unterliegen, ist nur bei den in Anlage 3 als Ausgangsstellen angeführten Zollstellen zulässig. Soweit Zollstellen nicht ausgenommen sind, kann die Erfüllung der Ausfuhrförmlichkeiten auch bei zugelassenen Warenorten erfolgen. (2) Zollstellen, die nicht…

VB-03304. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4. Erforderliche Genehmigungen und Bescheinigungen 4.1. Einfuhr in die Union (1) Für die Einfuhr von Arten der Anhänge A oder B sind erforderlich: 1.eine Einfuhrgenehmigung (siehe Abschnitt 4.4.; Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C638"), ausgestellt im Bestimmungsmitgliedstaat (Abschnitt…

VB-03304.2. Ausfuhr oder Wiederausfuhr aus der Union
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…einem gültigen Carnet ATA befördert werden, oder eine Musikinstrumentenbescheinigung (siehe Abschnitt 4.6b.), sofern die zur Herstellung des Musikinstruments verwendeten Exemplare rechtmäßig erworben wurden und das Musikinstrument in geeigneter Weise gekennzeichnet ist. (2) Für die Ausfuhr von Arten des Anhangs D sind keine Artenschutzdokumente erforderlich.

VB-03304.3. Handel innerhalb der Union
geltende FassungRichtlinien20.05.2023

4.3. Handel innerhalb der Union 4.3.1. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs A (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie…

VB-03304.3.2. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs B
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.3.2. Kontrolle des Handels bei Arten des Anhangs B (1) Gemäß Artikel 8 Abs. 5 der Verordnung (EG) Nr. 338/97 sind Kauf, Angebot zum Kauf, Erwerb zu kommerziellen Zwecken, Zurschaustellung und Verwendung zu kommerziellen Zwecken sowie Verkauf (einschließlich Vermieten, Tauschen oder Austauschen…

VB-03304.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.3.3. Lebende, der freien Wildbahn entnommene Exemplare des Anhangs A mit vorgeschriebenem Aufenthaltsort (1) Im Falle von lebenden, der freien Wildbahn entnommenen Exemplaren des Anhangs A kann die Behörde den Ort vorschreiben, an dem sie zu halten sind, wenn dies die Rechtsvorschriften des…

VB-03304.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.3.4. Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung (1) Werden Exemplare des Anhangs A im Wege einer Erbschaft oder Schenkung weitergegeben, so hat der neue Eigentümer dies gemäß § 3 Abs. 1 ArtHG 2009 dem Bundesministerium für NachhaltigkeitKlimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und TourismusTechnologie (siehe Abschnitt…

VB-03304.4. Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.4. Einfuhrgenehmigungen, Ausfuhrgenehmigungen und Wiederausfuhrbescheinigungen (1) Die Formblätter für Einfuhrgenehmigungen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C638"), Ausfuhrgenehmigungen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") und Wiederausfuhrbescheinigungen (Dokumentenartencode bei e-zoll in Feld 44 der Zollanmeldung "C401") müssen…

VB-03304.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.4.1. Vereinfachte Verfahren für bestimmte biologische Proben (1) Für die in Anlage 9 nach Typ und Größe festgelegten biologischen Proben können Genehmigungen und Bescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen: a)die durch das vereinfachte Verfahren begünstigten Personen und Einrichtungen…

VB-03304.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

4.4.2. Vereinfachte Verfahren für die Ausfuhr oder Wiederausfuhr Für die Ausfuhr oder die Wiederausfuhr toter Exemplare der in den Anhängen B und Caufgeführten Arten, einschließlich Teilen oder Gegenständen daraus, können Ausfuhrgenehmigungen oder Wiederausfuhrbescheinigungen im vereinfachten Verfahren ausgestellt werden. Dafür gelten folgende Bedingungen: a…

VB-03304.4.3. Im Voraus ausgestellte Genehmigungen für Pflanzenvermehrungsbetriebe
geltende FassungRichtlinien01.08.2020

4.4.3. Im Voraus ausgestellte Genehmigungen für Pflanzenvermehrungsbetriebe Registrierten Pflanzenvermehrungsbetrieben, die künstlich vermehrte Pflanzen von Arten des Anhangs Aausführen, kann die Ausfuhrgenehmigung im Voraus ausgestellt werden, wobei im Feld 23 die Registriernummer des Pflanzenvermehrungsbetriebes sowie der nachstehende Vermerk anzugeben sind: "Diese Genehmigung gilt nur…

VB-03304.5. Bescheinigungen für Wanderausstellungen
geltende FassungRichtlinien19.01.2022

…so ist dies der Vollzugsbehörde dieses Mitgliedstaats anzuzeigen. Diese Behörde kann sodann auch für das Jungtier eine Wanderausstellungsbescheinigung (oder gegebenenfalls andere Artenschutzdokumente) ausstellen. (5) Die Formblätter für die Wanderausstellungsbescheinigungen müssen dem Muster 3 der Anlage 6 entsprechen; hiervon ausgenommen sind die den einzelstaatlichen Behörden vorbehaltenen…