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UZK-IAArtikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 98 Abweichungen und Formfehler in Ursprungszeugnissen nach Formblatt A oder Erklärungen auf der Rechnung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungszeugnis nach Formblatt A oder der Erklärung auf der Rechnung und den Angaben in den…

UZK-IAArtikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 104 Abweichungen und Formfehler in Erklärungen zum Ursprung und verspätete Vorlage von Erklärungen zum Ursprung (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in einer Erklärung zum Ursprung und den Angaben in den Unterlagen, die den Zollbehörden zur Erfüllung…

UZK-IAArtikel 123 Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 123 Abweichungen und Formfehler (Artikel 64 Absatz 1 des Zollkodex) Bei geringfügigen Abweichungen zwischen den Angaben in dem Ursprungsnachweis und den Angaben in den Unterlagen, die der Zollstelle zur Erfüllung der Einfuhrförmlichkeiten für die Erzeugnisse vorgelegt werden, ist der Ursprungsnachweis nicht allein dadurch ungültig…

UP-40028.15. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien01.01.2025

…dazu sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.15.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung nachgereicht werden…

UP-43008.14. Abweichungen und Formfehler
geltende FassungRichtlinien29.09.2022

…sind der Arbeitsrichtlinie UP-3000 Abschnitt 3.1.1. zu entnehmen. 8.14.2. Gravierende Abweichungen und Formfehler Eine Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder EUR-MED kann aus "formalen Gründen" abgelehnt werden, wenn sie nicht vorschriftsgemäß ausgestellt wurde. In diesem Fall kann eine nachträglich ausgestellte Warenverkehrsbescheinigung…

EnAbgR Rz 37–431.5 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

…Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr festgestellt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…

EnAbgR Rz 95–1012.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…Dies wird vor allem bei Haushaltskunden und Kleinabnehmern der Fall sein, bei denen die Liefermenge nur einmal pro Jahr abgegrenzt wird. In diesem Fall kann von den Vorjahresmengen ausgegangen werden. Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…

EnAbgR Rz 151–1583.6 Erhebung der Abgabe
geltende FassungRichtlinien29.08.2013

…der Weiterlieferung fällig. Beträge unter 50 Euro sind nicht zu entrichten, jedoch in die Gesamtrechnung (siehe die nachfolgende Rz 152) einzubeziehen. 3.6.2 Sondervorschrift für letzten Fälligkeitstag Rz 152: Etwaige Abweichungen vom tatsächlichen Jahresverbrauch sind beim letzten Fälligkeitstag für jedes Jahr auszugleichen. Bei Abgabenschuldnern…

EStR 2000 Rz 2222–22296.4.2.6 Istkosten
geltende FassungRichtlinien07.05.2018

…so sind diese unter Berücksichtigung der kostenarten- und kostenstellenweise verfügbaren Abweichungen auf die tatsächlichen Herstellungskosten, dh. auf Istkosten umzurechnen. Gleiches gilt für Standard- oder Verrechnungspreise; diese sind ebenfalls auf die idR davon abweichenden höheren oder niedrigeren effektiven Faktorpreise (Istkosten) umzurechnen. Rz 2223: Als Wertverzehr des…

InvFR 2018 Rz 474–4805.10. Fristberechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Fristberechnung Rz 474: Nach § 7 FMV 2015 richtet sich die Fristberechnung grundsätzlich nach den Bestimmungen des § 108 BAO. Dabei sind allerdings folgende Abweichungen von diesen Bestimmungen vorgesehen: Fristen enden abweichend von § 108 Abs. 2 BAO generell nicht mit Ablauf des Tages, sondern: für die erste…

ZT-250539.3.4. Vorgangsweise bei formellen Mängeln
geltende FassungRichtlinien28.01.2021

…vorstehenden Punkten Mängel ergeben, ist wie folgt vorzugehen: Unbedeutende formelle Mängel der Echtheitsbescheinigungen oder geringfügige Abweichungen der Angaben in den Echtheitsbescheinigungen von den Angaben der Anmeldung oder dem Inhalt der sonstigen zur Zollabfertigung vorgelegten Unterlagen stehen der Anwendung des Kontingentzollsatzes nicht entgegen, wenn nachgewiesen wird…

UZK-IAArtikel 331 Gestellung der Waren bei der Ausgangszollstelle
geltende FassungRichtlinien01.07.2020

…beim Ausgang gestellt, muss zum Zeitpunkt der Gestellung der Waren bei der Ausgangszollstelle folgende Angaben machen: a)MRN der Ausfuhranmeldung oder der Wiederausfuhranmeldung; b)etwaige Abweichungen zwischen den angemeldeten und zur Ausfuhr überlassenen Waren einerseits und den gestellten Waren andererseits, einschließlich der Fälle, in denen…

VS-10003.3.10.3. Nachträglich elektronische Erledigung bei fehlender Ausfuhrmeldung
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…VD mit einer Ausgangsbescheinigung (Austrittsnachweis EX431) belegt, ist das Verfahren im EMCS manuell zu schließen. Bei einem negativen Cross-Check aufgrund geringfügiger Abweichungen (zB unterschiedliche Eigenmassen in Ausfuhranmeldung und e-VD) und gleichzeitiger Freigabe der Ausfuhranmeldung, kann dieser analog der vorangegangenen Beschreibung nachträglich vorgenommen werden…

ZK-25902.5. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Verfahren und die pV keine besonderen Bestimmungen enthalten. Dies betrifft insbesondere die Bestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung Verwaltung zollrechtlicher Entscheidungen. Neubewertung…

ZK-23707. Richtlinien für die automatisationsunterstützte Bestandsführung (DV-Schema)
geltende FassungRichtlinien01.01.2021

…die allgemeinen Richtlinien für Bestandsaufzeichnungen (Abschnitt 2.5.3.) um Standards und DV-Schemata für automatisationsunterstützt geführte Aufzeichnungen. Im Einzelfall zweckmäßige Abweichungen von den allgemeinen Standards können im Einvernehmen zwischen Antragsteller und bewilligungserteilender Zollstelle festgelegt werden. Die RL/DV befassen sich nicht mit öffentlichen Zolllagern…

ZK-25602.4. Bewilligungsverfahren
geltende FassungRichtlinien07.10.2024

…enthalten. Dies betrifft insbesondere die Grundsatzbestimmungen betreffend Bedingungen für die Annahme eines Antrages Zuständigkeit Frist für den Erlass einer Entscheidung Konsultationsverfahren allgemein (Achtung: Abweichungen für besondere Verfahren) Parteiengehör Überwachung (Achtung: Ergänzungen für die aV im Zusammenhang mit der Überprüfung der Abrechnungen und Aufzeichnungen) Neubewertung von…

ZK-20312. Vorzugsbehandlung für Rückwaren
geltende FassungRichtlinien01.09.2026

…Zölle und Abgaben mit zollgleicher Wirkung gilt vorbehaltlich der in den einschlägigen Materiengesetzen geregelten Abweichungen auch für die sonstigen Eingangsabgaben (§ 2 Abs. 1 ZollR-DG). Zu den Abweichungen betreffend die Einfuhrumsatzsteuer siehe Abschnitt 2.3. Zu den Abweichungen betreffend die Verbrauchsteuern (siehe Abschnitt 2.4.). …

ZK-2260Anhang 10AI Versandbegleitdokument
geltende FassungRichtlinien20.02.2018

…im Versandverfahren:   | A1 | Konform | Abgang und Bestimmung | A2 | als Konform angesehen | Abgang und Bestimmung | A3 | Vereinfachte Verfahren (ZV) | Abgang | A5 | Abweichungen | Bestimmung | B1 | Nicht Konform | Bestimmung   Abgang: A1…

UZK-DAKapitel 2 Förmlichkeiten beim Ausgang von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…267 Absatz 2 des Zollkodex können für den Austausch von Informationen andere Mittel als die der elektronischen Datenverarbeitung für folgende Zwecke verwendet werden: a)Ermittlung der Ausfuhranmeldung; b)Mitteilungen über Abweichungen zwischen den angemeldeten und zur Ausfuhr überlassenen Waren einerseits und den gestellten Waren andererseits.

UZK-IAArtikel 71 Verfahren und Methoden der Verwaltungszusammenarbeit für Ausfuhren unter Verwendung von Ursprungszeugnissen nach Formblatt A und Erklärungen auf der Rechnung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…22-09 wiedergegeben ist; d)die Bestimmungen für Mitteilungspflichten gemäß Artikel 73; e)die Bestimmungen für die Genehmigung von Abweichungen gemäß Artikel 64 Absatz 6 des Zollkodex. (2) Die zuständigen Behörden der begünstigten Länder arbeiten mit der Kommission bzw. den Mitgliedstaaten zusammen, indem sie insbesondere…