…muss der Einführer erklärenFeststellung, dass für die Einfuhrgüter die BefreiungsbestimmungBefreiungsbestimmungen unzutreffender Weise in Anspruch genommen wird. In e-Zoll ist dazuwerden (die Erklärung der Inanspruchnahme erfolgt durch Verwendung der Dokumentenartencode 4AHG ("PAWA: Sonderausnahme von der Lizenzpflicht") undentsprechenden Dokumentenartencodes + Zusätzliche Informationscodes), sind die Strafbestimmungen der zusätzliche§…
…Anwendbarkeit des Art. 119 Abs. 1 UZK (Absehen von der Nacherhebung im Falle eines für den gutgläubig handelnden Schuldner nicht erkennbaren Irrtums der Zollbehörden). Beim Wiederaufleben einer Zollschuld ist nämlich ebenso wie bei einer sonstigen Nacherhebung der Vertrauensschutzaspekt zu beachten. 6.7. zu hoch bemessene…
…188: Änderungen von Satzungsbestimmungen, die eine Voraussetzung der Abgabenbegünstigung betreffen, sind binnen eines Monats jenem Finanzamt bekanntzugeben, das für die Festsetzung der Umsatzsteuer der Körperschaft zuständig ist oder es im Falle einer Umsatzsteuerpflicht wäre (§ 41 Abs. 3 BAO). 3.38.5. Absehen von der Geltendmachung…
…privaten Bereich (zB Brauen von Bier für den eigenen Bedarf, dh. eigener Konsum und Konsum von Angehörigen und Freunden, oder Herstellen von Zigaretten für den Eigenbedarf aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak mit der Hand oder einem einfachen Gerät) ein Absehen von einer steuerlichen Erfassung vor…
…hat. Der PKW ist jedoch dadurch weniger als sechs Monate in Verwendung. Die Umstände des Einzelfalls rechtfertigen ein Absehen von der sechsmonatigen Benützung im Herkunfts-Drittland. Beispiel: pflegebedürftiger Großvater Die bereits lange geplante Übersiedlung an den bisherigen Zweitwohnsitz in der EU muss vorverlegt werden, da…
…2001 Rz 136 bis 183 sowie VwGH 24.10.2019, Ra 2019/15/0060 (zu einer Anstaltsapotheke). Für ein Absehen von der Steuerpflicht gelten daher dieselben Kriterien wie bei Vereinen im Sinne des Vereinsgesetzes 2002 (VerG). Vermögensverwaltende Betätigungen gemäß § 32 BAO stehen auch bei unter …
…in Abs. 1 und 2 angeführten Finanzordnungswidrigkeiten beträgt 1.000 Euro. (4) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (5) Gemäß § 13 Abs. 6…
… 8 Abs. 4 ArtHG 2009). (7) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (8) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sind zur Durchführung des…
…dass ohne Absehen von der Abgabepflicht der vom Rechtsträger verfolgte begünstigte Zweck vereitelt oder wesentlich gefährdet wäre. 1.2.5.2.2 Gründe für die Nichterteilung 1.2.5.2.2.1 Nichtvorliegen der Verfolgung begünstigter Zwecke Rz 189: Liegt in sämtlichen oder wesentlichen Bereichen…
…Insoweit die übertragende Gesellschaft eigene Anteile besitzt, darf keine Anteilsgewährung erfolgen (siehe Rz 6). 1.5.3.2. Absehen von einer Anteilsgewährung 1.5.3.2.1. Gleichbeteiligung an beiden Körperschaften (Schwestersituation) Rz 283: Die Anteilsgewährung kann auch unterbleiben, wenn entweder eine Person Alleingesellschafter der…
…Verordnung (EG) Nr. 338/97 nicht möglich. (11) Gemäß § 8 Abs. 8 ArtHG 2009 ist die Anwendung des § 25 FinStrG (Absehen von der Strafe; Verwarnung) bei den gemäß § 8 ArtHG 2009 verwaltungsbehördlich zu ahndenden Finanzvergehen ausgeschlossen. (12) Gemäß § 13 Abs. 6 ArtHG 2009 sindist zur…
…311 StGB Falsche Beurkundung und Beglaubigung im Amt. 14.7.1.4 Vorfrage Rz 4846: Die tatsächliche Bestrafung des Täters ist nicht notwendig. Kann sich der Täter der Strafverfolgung entziehen bzw. bestehen Verfolgungshindernisse (zB Immunität von Abgeordneten oder Diplomaten) oder erfolgt ein Freispruch wegen Verjährung…
… die beschlagnahmten Waren sind diesen Organen nach Möglichkeit auszufolgen. Im Falle von NichtgemeinschaftswarenNichtunionswaren ist schriftlich darauf hinzuweisen, dass die Waren gemäßes sich um Artikel 867a ZK-DVO als in ein Zolllager übergeführt gelten undeinfuhrabgabenpflichtige Nichtunionswaren handelt und dass die Waren daher vor einer allfälligen Freigabe…
…Nach § 224 Abs. 2 AktG darf die übernehmende Körperschaft von der Gewährung von Anteilen absehen, soweit die Anteile an der übertragenden und übernehmenden Körperschaft in einer Hand vereinigt sind und kein Fall der Einlagenrückgewähr bzw. Befreiung von der Einlagenverpflichtung vorliegt (§ 224 Abs. 2 Z 1…
5.9.26 Strafen Rz 387: Rechtslage ab 02.08.2011 Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder den Organen der Europäischen Union verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig (§ 20 Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988). Rechtslage bis 01.08.2011 Über…
…aufgeführt sind, und der gemeine Wert 3.000 Euro nicht übersteigt oder b)Exemplare einer Art betroffen sind, die in Anhang C oder D aufgeführt sind, erkennen und mit Geldstrafe bis zu 1.450 Euro bestrafen. Neben der genannten Strafe ist in den Fällen des §…
…Abs. 2 Z 18 AWG 2002); in diesen Fällen ist auch der Versuch einer solchen Zuwiderhandlung strafbar; hinsichtlich der Tatortfiktion siehe Abs. 1a; d)eine Verbringung von Abfällen, die dem Notifizierungs- oder Begleitformular oder der Bewilligung gemäß § 69 AWG 2002 nicht entspricht, vornehmen (§ 79 Abs…
…Spendenverwaltung einzubeziehen. Direkte Projektkosten (zB Personal- und Sachaufwand, Transportkosten, Kosten für Projektcontrolling) und Fundraising-Kosten sind von dieser Begrenzung nicht umfasst; ebenso wenig fallen darunter Kosten der gesetzlich vorgesehenen Prüfung. Nicht zu berücksichtigen sind auch die die Kosten für die Erfüllung der Verpflichtung, die Spendendaten…
…1 und 3 dieses Bundesgesetzes (siehe Abschnitt 3.1. Abs. 1) erkennen und mit Geldstrafe bis zu 1.4502.000 Euro bestrafen, wenn der gemeine Wert der Produkte 3.000 Euro nicht übersteigt. Neben der genannten Strafe ist bei vorsätzlich begangenen Finanzvergehen nach Maßgabe des…
…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…