…2 Z 1 lit. b ElAbgG in Höhe von 25.000 kWh überschreitet. Näheres zum Freibetrag und zur Freigrenze siehe Rz 19 ff. 1.3.3 Abgabenschuldner bei entgeltlicher Verwendung eines Leitungsnetzes Rz 34: Beliefern Energieversorger auch Abnehmer außerhalb des eigenen Versorgungsgebietes, nutzen sie in…
…GWG 2011, BGBl. I Nr. 107/2011, jeder Fernleitungs- oder Verteilernetzbetreiber. In diesen Fällen hat der Netzbetreiber, aus dessen Netz der Abnehmer bzw. Verbraucher das Erdgas unmittelbar bezieht, als Haftender die Steuer für Rechnung des Abgabenschuldners (das ist zB der tatsächlich liefernde Energieversorger) zu entrichten.
…oder Kohleerzeuger geliefert, dann schuldet der Lieferer die Abgabe. 3.4.2 Abgabenschuldner beim Verbrauch von Kohle Rz 146: Wird die Kohle vom Kohlehändler, Kohleerzeuger oder auch vom Importeur selbst verbraucht, dann ist der jeweilige Verbraucher Abgabenschuldner. Dies ist zB der Fall, wenn der Kohlenhändler…
…Umsatzsteuerrechts (siehe Rz 402 ff sowie UStR 2000 Rz 181 bis Rz 209). B.4.2. Innergemeinschaftlicher Erwerb (§ 4 Z 1a NoVAG 1991) Rz 751: Abgabenschuldner im Falle des innergemeinschaftlichen Erwerbs gemäß Art. 1 UStG 1994 ist der Erwerber (AbgÄG 2010 ab 1. Juli 2010)…
Anhang 33-01 Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen für die Mitteilung: a)Bezeichnung und Anschrift der Zollbehörde, die für den Ort des Entstehens der Zollschuld zuständig ist, b)Name…
…enthalten. Rz 28: Fälligkeitstag ist der 15. Tag des auf das Entstehen des Abgabenanspruches zweitfolgenden Monats. Beispiel: Für Abflüge im Monat April entsteht die Abgabenschuld mit Ablauf des Monats April. Für den Anmeldungszeitraum April ist die Abgabe spätestens am 15. Juni fällig. Rz 29: Erfolgt…
6. Abgabenschuldner und Haftender (§ 6 FlugAbgG) Rz 23: Abgabenschuldner ist der Luftfahrzeughalter (siehe Rz 8), der den Abflug durchführt. Rz 24: Der Luftfahrzeughalter, der den Abflug durchführt, muss nicht Eigentümer des Luftfahrzeuges sein; er muss auch nicht identisch mit jenem Unternehmen sein, das die Flugtickets…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Gemeinsame Datenanforderungen Datum der Versendung der Mitteilung (1)Carnet ATA Nr.: (2)Ausgestellt von der Handelskammer in: Ort: Land: (3…
Anhang 33-03 Muster für die Mitteilung zur Geltendmachung des Anspruchs auf Entrichtung der Abgabenschuld beim bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Briefkopf der Zentralstelle, bei der der Anspruch geltend gemacht wird Empfänger: Zentralstelle, in deren Gebiet sich die Zollstelle der vorübergehenden…
4.15. Tilgung von ausgesetzten Abgabenschuldigkeiten durch Verwendung von Zahlungen, sonstigen Gutschriften und Guthaben nur auf Verlangen (§ 212a Abs. 8 BAO) Rz 537: § 212a Abs. 8 BAO hat die Entrichtung oder Tilgung ausgesetzter Abgaben vor Beendigung der Aussetzung zum Gegenstand. Rz 538: Allfällige Zahlungen, sonstige…
Anhang 33-04 Vordruck für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA [Grafik] [Grafik] 1) Unzutreffendes bitte streichen
Anhang 33-04 Formular für die Berechnung der Zölle und Abgaben aus dem Anspruch auf Entrichtung der Abgabenschuld gegenüber dem bürgenden Verband im Versandverfahren mit Carnet ATA/e-ATA Berechnungsformular Vom ........................... Nr. .............................. Folgende Angaben sind der Reihe nach zu machen: 1.Carnet ATA Nr.: ................................................................................................................................. 2…
…700: § 214 Abs. 1 BAO enthält grundsätzliche Vorschriften darüber, auf welche Abgabenschuldigkeiten Zahlungen oder sonstige Gutschriften zu verrechnen sind. Rz 701: Die Verrechnungsvorschriften des § 214 BAO sind in allen Fällen einer zusammengefassten Verbuchung der Gebarung anzuwenden (siehe Ausführungen zu § 213 BAO). 6.1. Verrechnung in…
…der Aussetzung der Einbringung (§ 231 BAO) für einen Abgabepflichtigen aus der laufenden Verbuchung der Gebarung ein Guthaben, so ist die Einbringung in dem Ausmaß, als die ausgesetzte Abgabenschuldigkeit durch das Guthaben getilgt werden könnte, wieder aufzunehmen. Rz 804: § 215 Abs. 1 und 2 BAO ordnet…
…der Abgabe der Abgabenbehörde bekannt wird, kommt die Erlassung eines Sicherstellungsauftrages in Betracht. Die Ausführungen betreffend die Bezeichnung des Abgabenschuldners (Haftungspflichtigen) im Rückstandsausweis gelten sinngemäß für den Sicherstellungsauftrag. Dass im Spruch des Sicherstellungsauftrages die Person (rechtsfähige Personengemeinschaft) zu nennen ist, an die der Bescheid ergeht…
… 85a BAO 311 Abs. 1 BAO). Rz 1624: Eine Nachsicht der Abgabenschuld kann nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen und in der dafür vorgesehenen Rechtsform - nämlich mit Bescheid - erfolgen (VwGH 28.2.2000, 99/17/0323). Rz 1625: Ohne Antrag ist eine Nachsicht ausgeschlossen…
…Neugründung erklärt, die Abgabenschuldner der jeweiligen Abgaben, Gebühren oder Beiträge ist. Daher ist nicht nur für die Gesellschaft, sondern auch für jeden Betriebsinhaber, der als Abgabenschuldner für sich eine Befreiung nach dem NeuFöG in Anspruch nehmen will (zB für die Ausstellung einer Strafregisterbescheinigung), die Erklärung…
…fahrlässige Herbeiführung der Zahlungsunfähigkeit). Es liegt jedoch am Abgabepflichtigen, die Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Abgabenentrichtung zum Zeitpunkt der Fälligkeit, und dass gegebenenfalls auch keine Vorsorge für die Entrichtung erkennbar anfallender Abgabenschuldigkeiten getroffen werden konnte, deutlich offen zu legen. § 217 Abs. 7 BAO ist auch anwendbar…
…99/17/0258). Der Rückstandsausweis ist eine öffentliche Urkunde (VwGH 24.10.2002, 2000/15/0141). Er bestätigt den Bestand und die Vollstreckbarkeit einer Abgabenschuld (VwGH 27.11.2000, 2000/17/0100). Er entfaltet seine Wirkung erst im Vollstreckungsverfahren, das zugleich die Möglichkeit seiner verwaltungsbehördlichen…
12.8.25 Steuern Rz 907: Die Bezahlung selbstgeschuldeter Abgaben erfüllt nicht das Merkmal der Außergewöhnlichkeit, und zwar auch dann nicht, wenn die Abgaben zu Unrecht vorgeschrieben sein sollten und der Abgabenpflichtige sie nicht im Rechtsmittelweg bekämpft hat (VwGH 25.10.1989, 8686/13/0089…