…oder das 60. Lebensjahr vollendet hat und seine Erwerbstätigkeit einstellt. Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus den ausgeübten Tätigkeiten 22.000 Euro und die gesamten Einkünfte aus den ausgeübten Tätigkeiten 730 Euro im Kalenderjahr nicht übersteigen (siehe auch Rz 7317). Die Halbsatzbegünstigung…
…die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben | 26,30 Euro | lit. d | Ansuchen um rückwirkende Anerkennung früherer Zeiträume als Teil des Umstellungszeitraumes gemäß der Verordnung (EU) 2018/848 | 30 Euro je Feldstück | 6,50 Euro je…
…| Z 1a | Personalausweis für eine Person, die bei der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat | 26,30 Euro | 26,30 Euro | Z 2 | sonstiger Passersatz (zB Grenzkarte, Ausflugsschein) | lit. a | Bewilligung zum einmaligen Grenzübertritt |…
… Familienangehörige von Honorarkonsuln; Familienangehörige von privaten Hausangestellten. Familienangehörige sind: der Ehegatte und minderjährige Kinder des Hauptberechtigten bzw. des Ehegatten; volljährige ledige Kinder (bis zum vollendeten 26. Lebensjahr, in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen auch darüber hinaus), soweit sie in Österreich keine Erwerbstätigkeit ausüben; von Letzterem kann abgewichen…
…1 Allgemeines Rz 509: Die Leistungen der Jugend-, Erziehungs-, Ausbildungs-, Fortbildungs- und Erholungsheime an Personen, die das 27. Lebensjahr nicht vollendet haben (zB Kindergärten, Studentenheime, siehe Rz 486 bis 489), sowie die Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Betrieb eines Theaters, von Musik- und Gesangsaufführungen…
…Für diese Urkunden bzw. Bescheinigungen sind auf Verlangen deutsche Übersetzungen beizubringen. Die Unterhaltsleistungen sind bis zum vollendeten 15. Lebensjahr des Kindes zu berücksichtigen, darüber hinaus ist ein entsprechender Nachweis über die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit zu erbringen. Die fehlende Selbsterhaltungsfähigkeit ist durch eine entsprechende amtliche Bescheinigung nachzuweisen…
…in der Lage ist, seinen Betrieb fortzuführen oder die mit seiner Stellung als Mitunternehmer verbundenen Aufgaben oder Verpflichtungen zu erfüllen (siehe Rz 7314 ff). Der Steuerpflichtige hat das 60. Lebensjahr vollendet und stellt seine Erwerbstätigkeit ein. Eine Erwerbstätigkeit liegt nicht vor, wenn der Gesamtumsatz aus…
…nach Abs. 1 vorzugehen. 2.2. Andere Verständigungspflichten (1) Spielzeug für Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Abschnitt 1.1.3. Buchstabe e) und kosmetische Mittel (Abschnitt 1.1.4.) unterliegen zwar dem Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, nicht aber auch der Verordnung (EU) 2017/625. Diese…
…Unterbringung, Pflege, BeaufsichtigungFörderung siehe Rz 120 ff, Erziehung, Betreuung und Beratung Minderjähriger bis zur Vollendung ihres 14. Lebensjahres dienen. Das sind zum Beispiel: Rz 601571: Beratungshilfen, Hilfen im Bereich der Freizeitgestaltung von sozial benachteiligten Kindern, Kindertelefon, Kinderschutzzentren Rz 602: Unterbringung von Kindern in Familien, Kindertagesheimen…
…Rz 363. Bei BildungsmaßnahmenAufwendungen, die sowohl berufsspezifischen Bedürfnissen Rechnung tragenihrer Art nach eine private Veranlassung nahe legen, als auch Bereiche der privaten Lebensführung betreffen, ist zur Berücksichtigung als Werbungskostenbei denen jedoch ebenso ein Zusammenhang mit der Einkünfteerzielung nicht auszuschließen ist, liegen nur einedann abzugsfähige Kosten…
…Schauspielers mit privater Nutzbarkeit (VwGH 26.11.1997, 95/13/0061); typische Trachtenkleidung mit privater Nutzbarkeit (vgl. VwGH 19.10.1988, 86/13/0155, betr. Trachtenanzug oder Dirndlkleid des Bedienungspersonals in Gastronomiebetrieben). Kosmetika, Körperpflege Rz 4732: Grundsätzlich nichtabzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung (VwGH 28.4.1999…
Lebensführungskosten, Ersatz bzw. Übernahme der Aufwendungen für a) Allgemeines Rz 842: Werden seitens einer Körperschaft für einen Anteilsinhaber bzw. eine diesem nahe stehende Person (siehe hiezu Abschnitt 13.3) Aufwendungen für dessen private Lebensführung übernommen bzw. hiezu ein entsprechender Kostenersatz geleistet oder von der Körperschaft…
…allgemeinen Betriebsausgabenbegriff des § 4 Abs. 4 EStG 1988 5.5.1.5.1 Personenversicherungen Rz 1267: Prämien zu freiwilligen Personenversicherungen sind grundsätzlich - auch bei einer gewissen betrieblichen Mitveranlassung - als Aufwendungen der privaten Lebensführung nicht als Betriebsausgaben absetzbar (vgl. VwGH 22.10.1991, 91/14/0043…
…Aufwendungen für die private Lebensführung (§ 20 Abs. 1 Z 1 bzw. Z 2 lit. a EStG 1988 idF zum 1. Jänner 1995) Rz 1919a: Aufwendungen des Unternehmers für die seinen privaten Wohnzwecken dienende Wohnung stellen nicht abzugsfähige Aufwendungen der Lebensführung dar (VwGH 26.03.2007…
…nach der Mittelverwendung. Dienen die Mittel der Finanzierung von Aufwendungen, die der betrieblichen Sphäre zuzuordnen sind, liegen Betriebsausgaben vor; dienen die Mittel der privaten Lebensführung, liegt eine Privatverbindlichkeit vor und die Zinsen sind nicht abzugsfähig (vgl. VwGH 30.9.1999, 99/15/0106; VwGH 23…
…wenn die Körperschaft den Dienstnehmern Reisekosten ersetzt, welche die Sätze des § 26 Z 4 EStG 1988 übersteigen. Werden Kosten für Reisen, welche ein Naheverhältnis zur Lebensführung nahe legen (siehe zB EStR 2000 Rz 1651, "Studienreisen- und Fortbildungsreisen") übernommen, liegt eine verdeckte Ausschüttung vor. Rentenzahlungen Rz…
…auf seine berufliche Tätigkeit bezogene Leistungsinformation geboten hat. Es ist jedoch nicht erforderlich, dass mit der Bewirtung selbst ein Werbeobjekt in Form einer Werbebotschaft an eine Zielperson herangetragen wird (VwGH 26.9.2000, 98/13/0092). Der Umstand, dass eine Produkt- oder Leistungsinformation bei einem…
…die Regelung keinen Anwendungsbereich. Überlässt eine Körperschaft eine derartige Fahrkarte einem Arbeitnehmer, liegt bei ersterer zur Gänze eine Betriebsausgabe vor, bei letzterem ist § 26 Z 5 EStG 1988 anzuwenden. Wird die Karte etwa einem Gesellschafter-Geschäftsführer überlassen, liegt bei diesem eine Betriebseinnahme vor, § 4 Abs…
…Fall sein, wenn nahezu alle Mitarbeiter ausschließlich am Großauftrag arbeiten und nicht am laufenden Geschäft). Der Restbetrieb, der übergehen soll, muss jedenfalls lebensfähig sein; auch muss es sich dabei um einen ernsthaften Betrieb handeln. Trifft dies nicht zu, ist ein Zusammenschluss grundsätzlich nicht möglich, weil…
5.9.14.5 Führerschein Rz 362: Aufwendungen für den Erwerb eines PKW- oder Motorradführerscheins sind als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig, auch wenn eine berufliche Notwendigkeit hierfür gegeben ist. Beim Erwerb eines Führerscheins für LKW, LKW mit Anhänger oder Autobus liegen - vorausgesetzt es…