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2 002 Treffer1583 msnur geltende Fassungen
LStR 2002 Rz 137041.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

41.1.3 Vertragsabschluss vor dem 1. August 2003 Rz 1370: Verträge, die vor dem 01. August 2003 abgeschlossen wurden, stehen Prämien grundsätzlich bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres zu. Auf Grund der Übergangsbestimmungen (§ 124b Z 87 EStG 1988) besteht aber für derartige Verträge ein…

EStR 200024.12 Sterbetafeln (gültig für Vereinbarungen ab 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003)
geltende FassungRichtlinien22.03.2005

24.12 Sterbetafeln (gültig für Vereinbarungen ab 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2003) Siehe Anhang III. Randzahlen 7058 bis 7100: derzeit frei.

LStR 2002 Rz 133540.4 Datenübermittlung (§ 108a Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, BGBl. II Nr. 530/2003)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…II Nr. 530/2003) Rz 1335: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…

LStR 2002 Rz 139041.8 Datenübermittlung (§ 108g Abs. 4 EStG 1988 und § 5 VO betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, BGBl. II Nr. 529/2003)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…II Nr. 529/2003) Rz 1390: Die Prämienanforderung hat im Wege von FinanzOnline zu erfolgen. Folgende Daten auf Grund der Abgabenerklärung sind mit der Anforderung zu übermitteln: Bezeichnung des Rechtsträgers Vertragsnummer Name des Abgabepflichtigen Sozialversicherungsnummer (Geburtsdatum) des Abgabepflichtigen Adresse des Abgabepflichtigen Bemessungsgrundlage für die Prämienbegünstigung…

UStR 2000 Rz 156411.2.3a. Elektronische Rechnung (Rechtslage für Umsätze ab 1. Jänner 2013; § 11 idF AbgÄG 2012, BGBl. I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 382/2016)
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…I Nr. 112/2012, Verordnung des BM für Finanzen, BGBl. II Nr. 583/2003 idF BGBl. II Nr. 516382/20122016) 11.2.3a.1. Begriff Rz 1564c: Rechnungen können - vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers - auch elektronisch ausgestellt werden (§ 11 Abs. 2 zweiter Unterabsatz UStG 1994…

VS-10002.5. Sachlicher Anwendungsbereich der SystemRL
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

…Zoll). Zur Umschreibung dieser vstW und damit ihres sachlichen Anwendungsbereichs verweist die SystemRL auf die Strukturrichtlinien. Demnach unterliegen dem EU-Verbrauchsteuersystem: Energieerzeugnisse und elektrischer Strom gemäß der Richtlinie 2003/96/EG; Alkohol und alkoholische Getränke gemäß den Richtlinien 92/83/EWG und 92/84/EWG…

UP-600012. Rechtsgrundlagen
geltende FassungRichtlinien14.01.2021

…zur Änderung des Anhangs III des Beschlusses Nr. 2/2000 des Gemischten Rates EG-Mexiko über die Bestimmung des Begriffs "Erzeugnisse mit Ursprung in" oder "Ursprungserzeugnisse" und über die Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen (Andorra und San Marino, und bestimmte warenspezifische Ursprungsregeln für chemische Erzeugnisse…

VS-10003.3.2. EMCS - System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren
geltende FassungRichtlinien10.04.2024

3.3.2. EMCS - System zur Kontrolle der Beförderung verbrauchsteuerpflichtiger Waren Mit der EMCS-Entscheidung 1152/2003 (Excise Movement Control System), mittlerweile ersetzt durch den EMCS-Beschluss 2020/263 vom 15. Jänner 2020, wurde innerhalb der EU die Schaffung eines elektronischen Systems zur Kontrolle während…

AH-23421. Rechtsgrundlagen und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien06.11.2025

…Somalia. -die Verordnung (EG) Nr. 147/2003 des Rates vom 27. Januar 2003 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Somalia. (2) Gemäß Artikel 8 der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 und Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 gilt diese Verordnung: -im Gebiet…

AH-23423. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien06.11.2025

…Einfuhr 3.1. Einfuhrverbot von Holzkohle (1) Gemäß Artikel 3b der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 ist es verboten, a)Holzkohle (einschließlich Kohle aus Schalen oder Nüssen, auch zusammengepresst) des KN-Codes 4402 in die Union einzuführen, sofern es sich um ein Ursprungserzeugnis Somalias handelt…

AH-23425. Vorabanmeldepflicht
geltende FassungRichtlinien26.01.2023

…Vorabanmeldepflicht 5.1. Pflicht zur Abgabe einer Vorabanmeldung (1) Gemäß Art. 3a der Verordnung (EG) Nr. 147/2003 besteht für alle Waren, die aus Somalia in das Zollgebiet der Union oder aus dem Zollgebiet der Union nach Somalia verbracht werden, die Verpflichtung, Vorabinformationen über Eintreffen…

AH-26121. Rechtsgrundlage und Begriffsbestimmungen
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

…in Bezug auf Geschäfte, die ganz oder teilweise in der Gemeinschaft getätigt werden. 1.2. Begriffsbestimmung Im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 bezeichnet der Begriff -"Gelder": finanzielle Vermögenswerte und wirtschaftliche Vorteile jeder Art einschließlich von, aber nicht beschränkt auf a)Bargeld, Schecks, Geldforderungen…

AH-26124. Durchfuhr
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

4A4. Durchfuhr irakischer Kulturgüter Nach der Formulierung des Art. 4 der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 fällt auch die Durchfuhr unter die Bestimmungen dieses Artikels. Die Überwachung der Einhaltung der genannten Bestimmungen erfolgt in jenen Fällen, in denen eine österreichische Zollstelle als Ausfuhrzollstelle fungiert, nach…

AH-26122.3. Ausfuhrverbot von wirtschaftlichen Ressourcen oder Geldern
geltende FassungRichtlinien15.02.2023

…Organisationen oder Einrichtungen (1) Güter, die anderen als im Anhang III oder Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 aufgeführten natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden oder zugutekommen, unterliegen keinen Einschränkungen nach der Maßnahme des Abschnitts 2.3. 2…

EnAbgR Rz 160–1613.8 In-Kraft-Treten
geltende FassungRichtlinien26.01.2015

3.8 In-Kraft-Treten Rz 160: Das KohleAbgG ist auf Vorgänge nach dem 31. Dezember 2003 anzuwenden. 3.9 Vollziehung Rz 161: Mit der Vollziehung des KohleAbgG ist der Bundesminister für Finanzen betraut. Randzahlen 162 bis 170169: derzeit frei

AH-26122. Ausfuhr
geltende FassungRichtlinien02.05.2025

…1990 aus dem Irak ausgeführt wurden (1) Gemäß Art. 3 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 gilt das Ausfuhrverbot nicht, wenn vom Ausführer nachgewiesen wird, dass die auszuführenden irakischen Kulturgüter vor dem 6. August 1990 aus dem Irak ausgeführt wurden. (2…

AH-26123. Einfuhr
geltende FassungRichtlinien02.05.2025

…Kulturgüter (1) Gemäß Art. 3 Abs. 1 Buchstabe a und c der Verordnung (EG) Nr. 1210/2003 ist die Einfuhr sowie das Verbringen in das Gebiet der Europäischen Union von irakischen Kulturgütern und anderen Gegenständen von archäologischer, historischer, kultureller, besonderer wissenschaftlicher und religiöser Bedeutung (in…

ZK-25607. Anhänge
geltende FassungRichtlinien12.11.2020

…bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter gemäß der Verordnung (EG) Nr. 150/2003 des Rates gilt | m) | die Verarbeitung von Waren zu Proben | n) | die Verarbeitung jeglicher elektronischer Bau- oder Bestandteile, jeglicher Baugruppen oder anderer Vormaterialien in Erzeugnisse der Informationstechnologie | o…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 1 Abs. 1 ImmoInvFG aufsichtsrechtlich keinen OGAW im Sinne der Richtlinie 2009/65/EG darstellt, sondern auch als AIF in Immobilien unter die Bestimmungen des AIFMG fällt (siehe Rz 87 ff). Umgekehrt liegt nicht bei jedem AIF in Immobilien automatisch ein Immobilienfonds im Sinne des…

InvFR 2018 Rz 114–1252.2.5. Ausländische AIF in Immobilien
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…