…zB Nachtarbeit) verkehrt. 5.4.2.2 Unzumutbarkeit wegen Behinderung (§ 2 Abs. 1 Z 1 lit. b und c Pendlerverordnung) Rz 254: Das große Pendlerpauschale steht ferner zu bei: Vorliegen eines Ausweises gemäß § 29b Straßenverkehrsordnung 1960 Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel im Behindertenpass…
…nicht in Betracht kommt. Wie ist bei ganzjährigem Krankenstand vorzugehen? Mit dem Pendlerpauschale werden die Mehraufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei längeren Fahrtstrecken oder bei Unzumutbarkeit der Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels abgegolten. In zeitlicher Hinsicht müssen die entsprechenden Verhältnisse im Lohnzahlungszeitraum überwiegend gegeben…
…3.6.1.2. Nachweisdokumente Rz 206: Für den Nachweis des Vorliegens einer Behinderung können je nach Gesetz und Rechtslage verschiedene Dokumente vorgelegt werden. Im Wesentlichen sind dabei relevant: Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel oder der Blindheit im Behindertenpass gemäß §§ 40 ff BBG…
…eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG, die über die Zusatzeintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauerhafter Mobilitätseinschränkung aufgrund einer Behinderung" verfügen, ist auf Antrag vom Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice) ein Parkausweis auszufolgen. Dieser Ausweis dient dem Behindertenpassinhaber als Nachweis, dass er die…
…Anschlussstationen und den Betriebsdienst ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen bestimmt sind (§ 90 Abs. 1 lit. a ZollR-DG). Unter Baubedarf sind alle Waren zu verstehen, die für die Herstellung der Anschlussstrecken und der an ihnen liegenden, zum Betrieb des betreffenden Verkehrsunternehmens gehörenden Anschlussstationen erforderlich sind (beispielsweise Schienen…
…oder die Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkung auf Grund einer Behinderung im Behindertenpass (BGBl. II Nr. 495/2013) bzw. die bis 31.12.2013 erfolgte Eintragung der Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Gesundheitsschädigung oder der Blindheit im Behindertenpass…
…sofern der Mensch mit Behinderung eine eigene Lenkerberechtigung hat oder glaubhaft macht, dass das Kraftfahrzeug vorwiegend für seine persönliche Beförderung benützt wird (siehe dazu näher Rz 201 ff) und die Behinderung ausschließlich durch die Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder "Blindheit" im Behindertenpass gemäß §…
…Normverbrauchsabgabe weg, werde ich das zuständige Finanzamt unverzüglich in Kenntnis setzen." Rz 250: Da die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen geprüft und dokumentiert werden muss, ist dem Fahrzeughändler der Nachweis der Behinderung durch eine Eintragung "Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel" oder der "Blindheit" im Behindertenpass gemäß §§…
…sind und getragen wurden. Mehraufwendungen für den Transport zwischen der Wohnung des behinderten Kindes und der Sonder- bzw. Pflegeschule oder der Behindertenwerkstätte, die wegen Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel anfallen, sind ebenfalls nicht um pflegebedingte Geldleistungen zu kürzen (VwGH 20.05.2010, 2007/15/0309)…
…Am 1. Oktober 2020 stellt eine Person mit Behinderung einen Antrag auf Ausstellung eines Behindertenpasses gemäß §§ 40 ff BBG mit der Eintragung der Unzumutbarkeit der Benutzung der öffentlichen Verkehrsmittel. Am 14. November 2020 wird der Behindertenpass durch das Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumservice), mit…
…Gebietskörperschaften, Wassergenossenschaften, zur Erhaltung öffentlicher Verkehrswege (Eisenbahn, Straße, Wasserwege) Verpflichtete sowie alle sein, die Gewässer nicht bloß geringfügig beeinträchtigen oder in Anspruch nehmen. Sowohl Wassergenossenschaften als auch Wasserverbände sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. c)Juristische Personen des Privatrechts, an denen eine Körperschaft gemäß lit. a…
…sowie durch haushaltsangehörige Familienmitglieder im Rahmen des ersten Dienstantritts (§ 89 Abs. 1 Buchstabe c ZollR-DG) | 330 | Baubedarf, Betriebsmittel und sonstiger Dienstbedarf ausländischer öffentlicher Verkehrsunternehmen (§ 90 Abs. 1 Buchstabe a ZollR-DG) | 331 | Dienstbedarf und Dienstfahrzeuge für ausländische Kulturinstitute (§ 90 Abs…
…Nierenkrankheit) "Diät 3" oder "D 3": Diätverpflegung gemäß § 2 Abs. 1 dritter Teilstrich ist erforderlich (Magenkrankheit oder eine andere innere Krankheit) Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel wegen dauernder Mobilitätseinschränkungen auf Grund einer Behinderung; Ausweis gemäß § 29b StVO 1960 (wenn bereits ausgestellt) Einschränkungen des Sehvermögens: hochgradig…
…91/13/0143; VwGH 29.4.1965, 0605/64). 6.21.2a Beiträge zur Errichtung öffentlicher Wege, Aufschließungskosten Rz 2626: Aufschließungskosten (Beiträge zur Verkehrserschließung durch öffentliche Interessentenwege oder Ortsstraßen, Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, gesetzliche Beiträge zu Fußgängerzonen usw.) sowie Kosten von Schutzbauten (zB Hochwasserschutz…
…Tonnen nicht übersteigt oder deren höchste zulässige Nutzlast, einschließlich der Nutzlast der Anhänger, 3,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen öffentlicher Versorgungsdienste; 3.Beförderung von beschädigten oder reparaturbedürftigen Fahrzeugen; 4.Beförderung von Medikamenten, medizinischen Geräten und Ausrüstungen sowie anderen zur Hilfsleistung…
…auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes…
…auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes…
…auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes…
…auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes…
…auch im Drittlandverkehr (Abschnitt 1.2.) oder im innerösterreichischen Verkehr (Kabotage - siehe Abschnitt 1.1.3.2.). 1.Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, deren höchstzulässiges Gesamtgewicht einschließlich des Gesamtgewichts der Anhänger 2,5 Tonnen nicht übersteigt; 2.Beförderung von Postsendungen im Rahmen des öffentlichen Universaldienstes…