…Diese ergab, dass die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar und möglich sei und daher lediglich das kleine Pendlerpauschale zustehe. Mit Bescheid vom 01.06.2024 berücksichtigte die belangte Behörde das kleine Pendlerpauschale in Höhe von € 870 sowie den Pendlereuro in Höhe von € 200. Mit…
…täglich 112 km mit dem PKW zur Arbeitsstelle zu fahren. Er sei als KFZ-Techniker 38,5 Stunden pro Woche beschäftigt und seine Kernzeit ist von 9:00 Uhr bis 14:30 Uhr. Betreffend öffentlicher Verkehrsmittel gab er an: ab ca. 5:35 an ca…
…ab 20 Km bis unter 40 Km zu, welches bereits bei der laufenden Lohnverrechnung berücksichtigt worden ist, da zumindest die Hälfte der Strecke mit öffentlichen Verkehrsmittel zurückgelegt werden kann." Mit Schreiben vom 23. November 2010 erhob der Bf. fristgerecht Berufung gegen die Berufungsvorentscheidung und beantragt…
…sei mit 79km angegeben worden. Diese Strecke werde beinahe täglich zurückgelegt. Zu den geforderten Zeiten (7:00 -16:30) würde es kein öffentliches Verkehrsmittel geben (zumindest über 2,5 Stunden). Der Arbeitgeber würde Mobilität verlangen. In weiteren Antwortschreiben wurden die tatsächlichen Dienstzeiten lt. Arbeitsaufzeichnungen übermittelt…
…Juli 2013, 2009/13/0132). Dies setzt allerdings grundsätzlich einen Vergleich zwischen den Fahrzeiten im öffentlichen Verkehr und im Individualverkehr voraus. Die im angefochtenen Bescheid zitierte Spruchpraxis der belangten Behörde, die ab Erreichen einer gewissen Fahrzeitdauer eine absolute Unzumutbarkeit der Benützung von Massenbeförderungsmitteln unabhängig von…
…74%), als auch bei der Erholungszeit (10:37 vs. 12:26) werden die jeweiligen Grenzen durch Verwendung von öffentlichen Verkehrsmitteln verletzt - bei Verwendung des PKW sei dies nicht der Fall. 4. Conclusio Abschließend verwies der Bf auf den der Entscheidung UFS 24.08.2010, RV…
…Adresse der Ausbildungsstätte 1030 Wien, K.-Straße. Der Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte sei an 6 Tagen in der Woche zurückgelegt worden, der kürzeste Weg zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte betrage 41 km. Die Tochter könne ein öffentliches Verkehrsmittel, das unentgeltlich zur Verfügung stehe, nicht benutzen…
…Finanzamt Österreich richtete an den Bf. ein mit 17. Juli 2025 datiertes Ergänzungsersuchen, worin um Vorlage der Befundung durch das Sozialministeriumservice für die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel ersucht wurde. Der Bf. antwortete darauf zunächst am 28. Juli 2025, dass er Diabetiker und nicht gehbehindert…
…***Gemeinde1***, ***Wohnort*** 34 zur Arbeitsstätte, ***Ort2***, ***Adresse1*** ***HNr** und zurück. Bei Kombination von öffentlichen Verkehrsmitteln und Individualverkehrsmitteln (Park & Ride) ergibt sich für den Arbeitsweg lt. den Abfragen im Pendlerrechner eine Wegzeit von ca. 91 Minuten: | | Zeit | km | Fahrzeit/ Gehzeit |…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…als Arbeitsende 17:10 als Zeitangaben angegeben wurden. Das Ergebnis des Pendlerrechners weist die Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel und das Zustehen der großen Pendlerpauschale aus. Mit Ersuchen um Ergänzung vom 08.05.2014 ersuchte das Finanzamt die Beschwerdeführerin, lesbare Unterlagen und weiters eine "Aufstellung…
…da es ihm aufgrund seiner Tätigkeit als Mess- und Regeltechniker in der Instandhaltung nicht möglich sei, ein öffentliches Verkehrsmittel zu benützen. Seine Arbeitszeit habe um 05:45 Uhr oder um 13:45 Uhr begonnen und um 14:00 Uhr oder um 22: 00 Uhr geendet…
…Umstieg in den Zug und Fahrt zum Schulort und sodann Fußweg vom Bahnhof zur Schule. „Bei so einem Schulweg kann es einer achtjährigen nicht zugemutet werden diesen tagtäglich mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu benutzen, trotz aller Ansprüche auf einen Freifahrtausweis.“ Zum Zweiten habe die Finanzbehörde zwar…
…fahren müsse. Das Finanzamt wies die Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 28.3.2012 als unbegründet ab und begründete dies damit, dass die Fahrt zwischen Wohn- und Arbeitsort mit öffentlichen Verkehrsmitteln 13 Tarifkilometer betrage und innerhalb von 1 ½ Stunden bewältigt werden könne, weshalb dem Bw…
…Der Bw pendelte regelmäßig von seiner Wohnung in St. Pölten zu seiner Arbeitsstätte in Wien. Bei ausschließlicher Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel beträgt die Dauer für den Arbeitsweg in eine Richtung rund 110 Minuten, bei ausschließlicher Verwendung eines PKW rund 60 Minuten, bei Verwendung von Park & Ride …
…sie das Pendlerpauschale von 113 € irrtümlich eingetragen habe. Das Finanzamt ersuchte die Bw. um Bekanntgabe der täglichen Arbeitszeiten, der zur Verfügung stehenden öffentlichen Verkehrsmittel, der Wegzeit und den Sitz der Arbeitsstätte sowie um belegmäßigen Nachweis der geltend gemachten Ausgaben. Die Bw. übermittelte daraufhin Unterlagen…
…28 Uhr in der Firma, wo er sich noch umziehen müsse und der Arbeitsbeginn wäre um 6.30 Uhr. Theoretisch würde er bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel rechtzeitig zur Arbeit kommen. Sollte jedoch eine der Linien im Berufsverkehr Verspätung haben, würde er zu spät zur…
…Stunden." Mit Berufungsvorentscheidung vom 12. September 2005 wurde die Berufung abgewiesen mit der Begründung, dass die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittel als unzumutbar gelte, wenn bei einer einfachen Wegstrecke ab vierzig Kilometer die zumutbare Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten werde. Da dies laut Ausführungen (Vorhaltsbeantwortung…
…zum bzw. vom Bahnhof Wörgl auch eine Wegstrecke von ca. 2,5 km zurückzulegen. Hierfür habe er keine öffentliche Verkehrsverbindung. Er sei bei der Fa. S als Verkaufsfahrer beschäftigt und fahre mit dem Kühlwagen täglich von Hall in Tirol in sein Verkaufsgebiet ins L. Nach…
…Angabe einer Zeit noch in einer sonstigen Art. Seine Arbeitszeit betrage täglich acht Stunden. Für die Hin- und Rückfahrt benötige er bei Benützung öffentlicher Verkehrsmittel jeweils 2 Stunden und 15 Minuten, somit insgesamt 4 Stunden 30 Minuten. Somit betrage die Gesamtzeit zu Erreichung seiner Arbeitsstätte…