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8 Treffer1520 msnur geltende Fassungen
KfzBStR 2021 Rz 302–315A.3.6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…6.3.4. Verfahren - Rechtslage bis 30. November 2019 Rz 302: Voraussetzung für die Befreiung ist die Überreichung der vollständig ausgefüllten Abgabenerklärung Kr 21 im Original ("Papiererklärung") direkt an die Versicherung (nicht an das Finanzamt). Wird die Abgabenerklärung von einem Versicherungsmakler entgegengenommen, ist die Befreiungsvoraussetzung…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…in § 14 Tarifpost 10 Abs. 1 Z 1 bis 9 GebG angeführten Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten entsteht die Steuerschuld mit Überreichung. Bei den übrigen Eingaben (siehe Rz 400 ff), Beilagen (siehe Rz 360 ff), eingabeersetzenden Protokollen (siehe Rz 481 ff), Befunden und…

GebR 2025 Rz 538–54110.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt wird (siehe Rz 179 ff). Der Gebührenschuldner hat bei Überreichung des Antrages auf Ausstellung eines Reisedokumentes eine Vorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Gebühr zu entrichten. Die Vorauszahlung ist zu erstatten…

KfzBStR 2021 Rz 325–331A.3.6.4. Kraftfahrzeugsteuer
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Kraftfahrzeugsteuer ist von der behinderten Person selbst mittels Abgabenerklärung (Formular Kr 21) beim Finanzamt geltend zu machen. Geringfügige Zeitdifferenzen (maximal 14 Tage) zwischen Zulassung eines Kraftfahrzeuges und Überreichung der Abgabenerklärung sind unbeachtlich. Mittels dieser erklärt der Antragsteller, dass das bezeichnete Kraftfahrzeug auf ihn zugelassen ist…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Eingabe von der darin als Einschreiter genannten Person stammt, ist die Unterschrift kein Wesensmerkmal einer Eingabe. Eingaben sind daher in diesem Fall unabhängig von ihrer Unterzeichnung im Zeitpunkt ihrer Überreichung gebührenbar (VwGH 12.12.1988, 87/15/0057). Zum Entstehen der Gebührenschuld siehe Rz 444.…

GebR 2025 Rz 514–51510.7.3. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und Gebührenschuldner Rz 515: Die Gebührenschuld für den Antrag auf Erteilung eines Einreisetitels gemäß § 14 TP 8 Abs. 1 und 1a GebG entsteht mit der Überreichung des Antrages. Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse der Antrag gestellt wird. Die Gebührenschuld entsteht bei…

GebR 2025 Rz 780–78410.20. Ausweise für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi; § 14 TP 21 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…siehe Rz 787), sodass die Behörde nicht nur die Antragsgebühr iHv 40 Euro für das Ansuchen, sondern auch die Vorauszahlung der Erledigungsgebühr iHv 30 Euro im Zeitpunkt der Überreichung des Ansuchens einhebt (insgesamt 70 Euro). Das Ansuchen wird aufgrund neuer Erkenntnisse abgewiesen. Der gesamte vereinnahmte…

GebR 2025 Rz 785–79210.20.4. Gebührenschuld und Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 14 TP 21 Abs. 6 Gebührengesetz 1957 hat die Behörde vom Gebührenschuldner bei Überreichung des Ansuchens eine Vorauszahlung der Erledigungsgebühr iHv 30 Euro zu verlangen, falls eine positive Erledigung des Ansuchens um Ausstellung eines Ausweises für Personenbeförderungsgewerbe mit Pkw (Taxi) aufgrund der Aktenlage im Zeitpunkt…