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UZK-TDAArtikel 48 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Luftweg beförderte Waren verwendet werden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 48 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Luftweg beförderte Waren verwendet werden 1. Die zuständigen Zollbehörden jedes Bestimmungsflughafens beglaubigen monatlich eine Liste der von den Luftverkehrsgesellschaften erstellten Manifeste, die diesen Behörden im Vormonat vorgelegt wurden, und übermitteln diese…

UZK-TDAArtikel 51 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Seeweg beförderte Waren verwendet werden
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 51 Überprüfung einer Liste von Manifesten, die als papiergestützte Versandanmeldung für auf dem Seeweg beförderte Waren verwendet werden 1. Die zuständigen Zollbehörden jedes Bestimmungshafens beglaubigen monatlich eine Liste der von den Schifffahrtsgesellschaften erstellten Manifeste, die diesen Behörden im Vormonat vorgelegt wurden, und übermitteln diese…

UZK-IAArtikel 59 Nachträgliche Überprüfung der Ursprungszeugnisse für Erzeugnisse, für die besondere nichtpräferenzielle Einfuhrregelungen gelten
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…nachträgliche Überprüfung und teilen alle ihnen bekannten Umstände mit, die auf die Unrichtigkeit der Angaben in dem Ursprungszeugnis schließen lassen oder seine Echtheit in Frage stellen. (3) Die in Artikel 58 Absatz 1 Buchstabe b genannte Behörde teilt den Zollbehörden die Ergebnisse der Überprüfungen so…

UZK-IAUnterabschnitt 8 Überprüfung der Ursprungseigenschaft im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems der Union
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…auf, Kopien oder ein Verzeichnis der von ihnen ausgefertigten Erklärungen zum Ursprung vorzulegen. (3) Die zuständigen Behörden der begünstigten Länder sind befugt, die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder gegebenenfalls der Hersteller, die ihn beliefern, sowie…

UZK-IAArtikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 198 Überprüfung der Voraussetzungen für den Linienverkehr (Artikel 153 des Zollkodex) (1) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten können von der Schifffahrtsgesellschaft den Nachweis verlangen, dass die Bestimmungen des Artikels 120 Absatz 2 Buchstaben c und d, des Artikels 120 Absatz 3 und des Artikels 121…

UZK-IAArtikel 212 Überprüfung des Nachweises und Amtshilfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 212 Überprüfung des Nachweises und Amtshilfe (Artikel 153 Absatz 2 des Zollkodex) Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten leisten einander Amtshilfe bei der Überprüfung der Echtheit und Richtigkeit der Nachweise gemäß Artikel 199 und bei der Überprüfung der Korrektheit der gemäß den Bestimmungen dieses Titels und…

UZK-IAKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 238 Ort und Zeitpunkt der Beschau der Waren (Artikel 189 des Zollkodex) Beschließt die zuständige Zollstelle eine Beschau der Waren nach Artikel 188 Buchstabe c des Zollkodex oder eine Entnahme von Mustern oder Proben…

UZK-IAArtikel 243 Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung und der Warenbeschau
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…dass eine Überprüfung stattgefunden hat, sowie die Ergebnisse dieser Überprüfung. Bei einer Teilbeschau werden die überprüften Waren bezeichnet. Die eventuelle Abwesenheit des Anmelders wird vermerkt. (2) Die Zollbehörden unterrichten den Anmelder über die Ergebnisse der Überprüfung. (3) Stimmen die Ergebnisse der Überprüfung der Zollanmeldung nicht…

UZKKapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Kapitel 3 Überprüfung und Überlassung von Waren Abschnitt 1 Überprüfung Artikel 188 Überprüfung der Zollanmeldung Zur Überprüfung der Richtigkeit der Angaben in der angenommenen Zollanmeldung können die Zollbehörden a)die Zollanmeldung und die Unterlagen prüfen, b)vom Anmelder verlangen, dass er weitere Unterlagen beibringt, c…

UZKArtikel 191 Überprüfungsergebnisse
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

…das die Waren übergeführt werden. (2) Findet eine Überprüfung der Zollanmeldung nicht statt, so werden die Angaben in jener Anmeldung für die Anwendung des Absatzes 1 herangezogen. (3) Die Ergebnisse der von den Zollbehörden vorgenommenen Überprüfungen haben überall im Zollgebiet der Union die gleiche Beweiskraft.

UZK-IAArtikel 292 Überprüfungen und gegenseitige Amtshilfe
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 292 Überprüfungen und gegenseitige Amtshilfe (Artikel 48 des Zollkodex) (1) Die zuständige Zollbehörde kann nachträgliche Kontrollen der übermittelten Angaben sowie aller Dokumente, Vordrucke, Bewilligungen oder Daten im Zusammenhang mit dem Versandvorgang vornehmen, um die Echtheit der Einträge, Angaben und Stempel zu überprüfen. Diese Kontrollen…

UZK-IAArtikel 245 Überlassung der Waren nach erfolgter Überprüfung
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Artikel 245 Überlassung der Waren nach erfolgter Überprüfung (Artikel 191 und Artikel 194 Absatz 1 des Zollkodex) (1) Setzen die Zollbehörden aufgrund der Überprüfung der Zollanmeldung für die Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben einen anderen Betrag fest als denjenigen, der sich aus den Angaben in der Anmeldung…

UP-81016. Überprüfung der Ursprungseigenschaft
geltende FassungRichtlinien31.03.2026

…auf, Kopien oder ein Verzeichnis der von ihnen ausgefertigten Erklärungen zum Ursprung vorzulegen. (3) Die zuständigen Behörden der begünstigten Länder sind befugt, die Vorlage von Beweismitteln zu verlangen und jede Art von Überprüfung der Buchführung des Ausführers oder gegebenenfalls der Hersteller, die ihn beliefern, sowie…

ZK-06126. Überprüfung der Anmeldung
geltende FassungRichtlinien04.08.2016

…Überprüfung der Anmeldung Die Fallback-Anmeldungen sind von den Kundenteams auf ihre Richtigkeit hin zumindest soweit zu überprüfen, um feststellen zu können, ob eine Überlassung zum Verfahren möglich ist. Im Export und Versand hat immer eine formelle Überprüfung der Anmeldung zu erfolgen. Im Falle einer…

UZK-DATitel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.09.2024

Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren Abschnitt 1 Allgemeine Vorschriften Artikel 119 Vermutung und Nachweis des zollrechtlichen Status (*) (Artikel 153 Absatz 1…

UZK-IATitel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
geltende FassungRichtlinien13.04.2017

Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 194 Elektronisches System für den Nachweis des zollrechtlichen Status von Unionswaren (Artikel 16 Absatz 1…

UZKTitel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren
geltende FassungRichtlinien01.05.2016

Titel V Allgemeine Vorschriften über den zollrechtlichen Status, die Überführung von Waren in ein Zollverfahren sowie die Überprüfung, Überlassung und Verwertung von Waren Kapitel 1 Zollrechtlicher Status von Waren Artikel 153 Vermutung des zollrechtlichen Status von Unionswaren (1) Für alle im Zollgebiet der Union befindlichen…

UStR 2000 Rz 4351–4361128.2. Bestätigungsverfahren
geltende FassungRichtlinien19.12.2012

…128.2.1. Allgemeines Rz 4351: Jeder Inhaber einer österreichischen UID ist berechtigt, die ihm von seinem Geschäftspartner bekannt gegebene ausländische UID auf ihre Gültigkeit überprüfen zu lassen. Durch diese Bestätigung soll dem Unternehmer die korrekte Anwendung der umsatzsteuerlichen Regelungen erleichtert werden. Der österreichische Leistungserbringer…

LStR 2002 Rz 429–4317 SONDERAUSGABEN (§ 18 EStG 1988)
geltende FassungRichtlinien16.12.2005

…erschöpfend aufgezählten Aufwendungen können steuerlich berücksichtigt werden. Sie sind grundsätzlich von Amts wegen wahrzunehmen, sofern das FA davon Kenntnis erlangt hat. Rz 430: Anbringen des Steuerpflichtigen sind auch dahingehend zu überprüfen, ob geltend gemachte Aufwendungen zwar nicht unter diese, wohl aber unter eine andere als…

UStR 2000 Rz 1537–155611.1.6. Änderungen der Rechnungslegung auf Grund des zweiten Abgabenänderungsgesetzes 2002
geltende FassungRichtlinien14.12.2016

…Fahrausweise siehe weiters Rz 1691. Rz 1539: Das Vorliegen dieser Merkmale ist Voraussetzung für den Vorsteuerabzug. Hinsichtlich der fortlaufenden Nummer ist durch den Leistungsempfänger keine Überprüfung vorzunehmen. Rz 1540: Die Bestimmungen über die Ausstellung von Rechnungen betreffen nur solche über steuerbare Vorgänge. In den Fällen…