…Ungarn, arbeitet im Bereich des Finanzamtes Wien 4/5/10 und möchte die Delegierung der Zuständigkeit vom Finanzamt Wien 1/23 zum Finanzamt Wien 4/5/10. In Wien ist jedoch sachlich das Finanzamt Wien 1/23 für die Veranlagung beschränkt Steuerpflichtiger zuständig. 12.2…
…1988 qualifiziert. (Verdeckte) Gewinnausschüttungen an eine in einer Steueroase ansässige natürliche Person unterliegen in Österreich gemäß § 98 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 der beschränkten Steuerpflicht und der Schuldner der Kapitalerträge ist zum KESt-Abzug nach § 27a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2…
…beschränkte KöSt-Pflicht der zweiten Art). § 21 Abs. 2 Z 3 vierter TS KStG 1988 sieht jedoch für Kapitalerträge aus Geldeinlagen und sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten sowie für Kapitalerträge aus Forderungswertpapieren, die einer Versorgungs- oder Unterstützungseinrichtung einer KöR nachweislich zuzurechnen sind, eine Befreiung von der…
…Deutschland überhöht ausgefallen ist und wird eine dementsprechende Gewinnerhöhung bei der D-AG vorgenommen, ist auf österreichischer Seite zunächst zu prüfen, ob die D-AG auch aus österreichischer Sicht in den Prüfungsjahren mit einem Gewinn der beschränkten Steuerpflicht unterworfen wurde, der den Gewinnzuordnungsgrundsätzen des Art…
…Vergabe einer Institution übertragen wurde, deren Sachbezogenheit und Objektivität bezüglich der Entscheidung über Anschaffungserfordernis und Dringlichkeit außer Zweifel steht Die Landesfeuerwehrverbände sind durch Landesgesetz eingerichtete Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ihnen zugehende Kapitalerträge unterliegen daher der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der zweiten Art. Soweit ihnen die Verwaltung von…
…2008). Es wäre daher beschränkte Steuerpflicht gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 zweiter Teilstrich EStG 1988 in Österreich durch das Bestehen einer Vertreterbetriebstätte iSd Art. 5 Abs. 5 DBA Deutschland in Österreich gegeben. Betreffend der Besteuerung der in Österreich tätig werdenden Arbeitnehmer dürfte gemäß § 81…
…nationalen Recht lediglich beschränkte Steuerpflicht, kann Deutschland nur im Falle einer deutschen Betriebstätte Besteuerungsansprüche geltend machen. Für die Betriebstättenbegründung in Deutschland bedarf es einer über mindestens 6 Monate hindurch bestehenden festen örtlichen Einrichtung. Dies ist im gegebenen Fall hinsichtlich der Wohnung der Kunden jedenfalls nicht…
…95 EStG 1988 (Kapitalertragsteuer), § 99 EStG 1988 (Steuerabzug bei beschränkter Steuerpflicht), § 27 Abs. 4 UStG 1994 (Abfuhrpflicht des Leistungsempfängers bezüglich Umsatzsteuer "ausländischer" Unternehmer). Persönliche Haftungen sind mit Haftungsbescheid (§ 224 BAO) geltend zu machen. Dies ist nur vor Eintritt der Einhebungsverjährung (§ 238 BAO) zulässig (zB VwGH…
…in der auf den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger hingewiesen wird. § 6 Abs. 2 und § 12 UStG 1994 Teiloption zur Steuerpflicht bei Mietverhältnis ( UStR 2000 Rz 796 ) Eine KöR ist Eigentümerin eines Gebäudekomplexes. Das zweite und dritte Obergeschoß und das Dachgeschoß des Gebäudes werden…
…Beurteilung der Zuständigkeit von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften die § 23 bzw. § 25 Z 3 AVOG 2010 maßgeblich. Im Falle einer Überführung des Markenrechts (oder andere Wirtschaftsgüter) wäre für die Erledigung des Antrages auf Nichtfestsetzung gemäß § 6 Z 6 lit. b EStG 1988, der in der Körperschaftsteuererklärung…
…BAO). Entscheidend ist das Gesamtbild der Verhältnisse in organisatorischer Hinsicht (VwGH 16.09.2003, 97/14/0169). Befindet sich weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland (beschränkt Steuerpflichtige), so ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bereich sich die wertvollste Steuerquelle befindet (§ 58 zweiter Satz BAO).…
…Grundlage für die schätzungsweise Ermittlung des gemeinen Wertes unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten, mit dem Ziel ein möglichst wirklichkeitsnahes Ergebnis zu erzielen (VwGH 25.04.1996, 95/16/0011). Es kann dabei vom Steuerpflichtigen jederzeit auch eine andere Art der Schätzung beantragt werden…
…jene Gestaltungen anzusehen, die zu einer steuerlichen Umqualifizierung der Art der Einkünfte führen (zB die Umwandlung von steuerpflichtigen Zinseinkünften in steuerbefreite Dividendeneinkünfte). Der Begriff "Einkünfte" ist weit auszulegen und erfasst beispielsweise auch Gehaltszahlungen sowie Kapitalerträge. Eine meldepflichtige Umwandlung kann insbesondere dann vorliegen, wenn eine inländische…
…unbeschränkt Steuerpflichtige mit progressiven Sätzen zu erheben ist. Nur in diesem zweiten Fall kommen die Begünstigungsbestimmungen der §§ 67 und 68 EStG 1988 zur Anwendung. 10. Im Fall beschränkter Steuerpflicht setzt ab 2005 eine Steuerleistung in Österreich erst dann ein, wenn mit den erzielten Einkünften der…
…ist, dem die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte (§ 188 BAO) obliegt. Hiefür sind vor allem bedeutsam: § 54 BAO (einheitliche und gesonderte Feststellung), § 55 BAO (Einkommensteuer bei unbeschränkter Steuerpflicht), § 56 BAO (Einkommensteuer bei beschränkter Steuerpflicht), § 58 BAO (Körperschaftsteuer). Subsidiär obliegt die Erhebung der Dienstgeberbeiträge (dem …
…Vorgängerorganisation im Sinne des § 4a Z 4 lit. a zweiter Teilstrich und § 4a Z 4 lit. b sechster Teilstrich EStG 1988 setzt voraus, dass die bisherige Tätigkeit der Vorgängerorganisation den begünstigten Zwecken im Sinne des § 4a Z 3 EStG 1988 bzw. dem Sammeln von Spenden…
…erforderlich. Nach Art. 13 Abs. 1 MwSt-RL 2006/112/EG gelten Staaten, Länder, Gemeinden und sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts nicht als Steuerpflichtige, soweit sie Tätigkeiten ausüben oder Umsätze bewirken, die ihnen im Rahmen der öffentlichen Gewalt obliegen. Bei Tätigkeiten "im Rahmen der öffentlichen…
…praktiziert. 1.3. Fragestellung Gibt es mit der pensionsauszahlenden Stelle und dem BMF in irgendeiner Form eine Abmachung, wie die steuerliche Behandlung dieser Pensionisten zu erfolgen hat? 1.4. Lösung Gemäß § 1 Abs. 2 EStG 1988 sind jene natürlichen Personen unbeschränkt steuerpflichtig, die im Inland…
…GmbH & Co KG (entspricht Art. IV UmgrStG ). Da durch diese Übertragung des Vermögens im Wege einer steuerneutralen Umgründung die weitere Steuerhängigkeit der Beteiligung an den Anteilen der M GmbH innerhalb der EU gegeben bleibt, liegt ein steuerwirksames Ausscheiden iSd § 16 Abs. 1 zweiter Satz iVm …
…die allgemeine Pflicht zur Gewährung von Amtshilfe im Sinn des Art. 22 B-VG konkretisiert und der zulässige Umfang der Auskunftserteilung determiniert. In der Regel wird hier bereits ein zwingendes öffentliches Interesse im Sinne des § 48a Abs. 4 lit. b zweiter Fall BAO anzunehmen sein…