…auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) abzustellen (UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04). Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich deren der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde…
…Wien 1980, Seite 36) auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) ab. Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Erfolgt daher die Übereignung…
…zu einem Wegfall der Einstufung als "Altautomat". Dies trifft beispielsweise auch dann zu, wenn bei einem Parkautomat eine externe Vorrichtung zur Bedienung der Schrankenanlage nach dem 31.12.2015 getauscht werden muss und die Softwarekomponente, die die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle bewerkstelligt, davon nicht betroffen ist…
… allerdings findet das steuerliche Wahlrecht dort seine Grenze, wo unternehmensrechtlich jedenfalls eine Schranke für die Rückzahlung von Einlagen besteht. Die Rückzahlung indisponibler Einlagen im Wege einer unternehmensrechtlichen Ausschüttung des Bilanzgewinnes kann daher ausschließlich nach unternehmensrechtlicher Auflösung von gebundenen Bilanzpositionen gegen den Bilanzgewinn erfolgen. 1.3…
…das Regime der Fondsbesteuerung überführt, sondern weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gilt aber nur, solange § 6b KStG 1988 noch zeitlich wirkt, dh. bis 2018. Nach dem 31.12.2018 wird die ehemalige Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ebenfalls in einen AIF umqualifiziert, was wiederum die Anwendung…
…Gesetzlich geregelte, auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene oder auf Grund einer gesetzlichen Regelung beschlossene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne, wenn die zu unterrichtenden Gegenstände sowohl vom Inhalt als auch vom zeitlichen Umfang her geregelt sind (zB Lehrpläne auf Basis des § 6 Schulorganisationsgesetz, bestimmte Befähigungsnachweise gemäß §…
…Rummel, ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum (auflösend bedingter Erwerb) vom Erblasser. Der Erwerb des Nacherben ist aufschiebend bedingt durch den Eintritt des Nacherbfalles (Substitution). Er erwirbt ebenfalls vom Erblasser (und nicht vom Vorerben). 2.6 § 4 Abs. 2 Z 2…
…heranzuziehen (vgl. Rz 672 UStR 2000). Die für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe geltende Erleichterung (kein Eigenverbrauch, siehe Rz 71 UStR 2000) kann im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung kommen. Auch die Zwei-Drittel-Regelung (vgl Rz 672 UStR 2000) ist nicht anwendbar, da die…