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BMF-010103/0050-VI/2006Haftungen gemäß den §§ 9 bis 16 BAO
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0050-VI/200612.06.2006Teil 1/2

…auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) abzustellen (UFS 17.2.2005, RV/0025-L/04). Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich deren der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde…

05 0201/1-IV/5/92Neufassung des § 14 BAO durch BGBl.Nr. 448/1992
geltende FassungErlässe & InformationenErlass05 0201/1-IV/5/9216.11.1992

…Wien 1980, Seite 36) auf den Zeitpunkt des Entstehens des Abgabenanspruches (§ 4 BAO) ab. Die zweite zeitliche Schranke stellt der Zeitpunkt der Tatbestandsverwirklichung dar; es besteht keine Haftung des Erwerbers für Abgabenansprüche, hinsichtlich derer der Tatbestand nach der Übereignung verwirklicht wurde. Erfolgt daher die Übereignung…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…zu einem Wegfall der Einstufung als "Altautomat". Dies trifft beispielsweise auch dann zu, wenn bei einem Parkautomat eine externe Vorrichtung zur Bedienung der Schrankenanlage nach dem 31.12.2015 getauscht werden muss und die Softwarekomponente, die die Aufzeichnung der Geschäftsvorfälle bewerkstelligt, davon nicht betroffen ist…

BMF-010203/0309-IV/6/2017Steuerliche Behandlung von Einlagenrückzahlungen sowie Evidenzierung von Einlagen und Innenfinanzierung gemäß § 4 Abs. 12 EStG 1988 (Einlagenrückzahlungs- und Innenfinanzierungserlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010203/0309-IV/6/201727.09.2017Teil 1/3

… allerdings findet das steuerliche Wahlrecht dort seine Grenze, wo unternehmensrechtlich jedenfalls eine Schranke für die Rückzahlung von Einlagen besteht. Die Rückzahlung indisponibler Einlagen im Wege einer unternehmensrechtlichen Ausschüttung des Bilanzgewinnes kann daher ausschließlich nach unternehmensrechtlicher Auflösung von gebundenen Bilanzpositionen gegen den Bilanzgewinn erfolgen. 1.3…

BMF-010203/0108-VI/6/2015Zweifelsfragen iZm der Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds
geltende FassungErlässe & InformationenInfoBMF-010203/0108-VI/6/201507.05.2015

…das Regime der Fondsbesteuerung überführt, sondern weiterhin als unbeschränkt steuerpflichtige Kapitalgesellschaften behandelt werden. Dies gilt aber nur, solange § 6b KStG 1988 noch zeitlich wirkt, dh. bis 2018. Nach dem 31.12.2018 wird die ehemalige Mittelstandsfinanzierungsgesellschaft ebenfalls in einen AIF umqualifiziert, was wiederum die Anwendung…

2022-0.892.770Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993
geltende FassungErlässe & InformationenInfo2022-0.892.77026.01.2023Teil 1/5

…Gesetzlich geregelte, auf Grund einer gesetzlichen Ermächtigung erlassene oder auf Grund einer gesetzlichen Regelung beschlossene Studien-, Lehr- oder Stundenpläne, wenn die zu unterrichtenden Gegenstände sowohl vom Inhalt als auch vom zeitlichen Umfang her geregelt sind (zB Lehrpläne auf Basis des § 6 Schulorganisationsgesetz, bestimmte Befähigungsnachweise gemäß §…

BMF-010206/0169-VI/5/2010Bundessteuertagung Gebühren und Verkehrsteuern - Ergebnisse 2009
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010206/0169-VI/5/201004.08.2010

…Rummel, ABGB, § 608 Tz 2): Der Vorerbe erwirbt zeitlich befristetes Eigentum (auflösend bedingter Erwerb) vom Erblasser. Der Erwerb des Nacherben ist aufschiebend bedingt durch den Eintritt des Nacherbfalles (Substitution). Er erwirbt ebenfalls vom Erblasser (und nicht vom Vorerben). 2.6 § 4 Abs. 2 Z 2…

09 4501/11-IV/9/01Protokoll über die Umsatzsteuertagung 2001 am 17. und 18. Mai 2001 in Salzburg
geltende FassungErlässe & InformationenErlass09 4501/11-IV/9/0119.11.2001

…heranzuziehen (vgl. Rz 672 UStR 2000). Die für das Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe geltende Erleichterung (kein Eigenverbrauch, siehe Rz 71 UStR 2000) kann im gegenständlichen Fall nicht zur Anwendung kommen. Auch die Zwei-Drittel-Regelung (vgl Rz 672 UStR 2000) ist nicht anwendbar, da die…