…verneint, weil der bisherige Geschäftsführer nach wie vor im Unternehmen die Geschäftsführung innehat (wenn auch in abgewandelter Form) und lediglich ein weiterer Geschäftsführer hinzutrat, somit kein Austausch von Organen. Änderung der wirtschaftlichen Struktur: Wird zugestanden. 1.2.2. Fragestellung Variante 1: Sachverhalt wie oben dargestellt…
…wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes zu beurteilen. Bei Anwendung der vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen, Ausdrücken und Begriffen entsprechenden rechtlichen Positionen, sondern die von diesen Umschreibungen angesprochenen tatsächlichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten…
…zivilrechtliche Gestaltung nicht bloß "auf dem Papier" existiert, sondern auch in wirtschaftlicher Hinsicht dementsprechend vollzogen wird, ist sie auch der Besteuerung zugrunde zu legen. 3. Um zu beurteilen, ob der Gestellungsnehmer im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise als steuerlicher Arbeitgeber zu werten ist, muss untersucht werden…
…ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig und nachhaltig unter Einnahmenerzielungsabsicht ausübt. Dies ist nach der im Umsatzsteuerrecht maßgeblichen wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu beurteilen. Der Betreiber einer privaten Anlage zur Stromgewinnung wird nicht dadurch unternehmerisch tätig, dass er regelmäßig Strom an den Stromnetzbetreiber abgibt. Eine…
…0180). Hierbei wird auf die konkrete Eigenkapital-Ausstattung des Unternehmens abgestellt. Bei Verstoß gegen die Grundsätze der Angehörigenjudikatur (VwGH 22.02.2000, 99/14/0082). Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen finden im Steuerrecht beruhend auf dem Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise gemäß § 21 BAO nur dann Anerkennung…
…durch eine formale Vertragsgestaltung, die auf eine aktive Konzerndienstleistung hinweist, umgangen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der steuerlichen Beurteilung stets der wahre wirtschaftliche Gehalt der konkreten Leistung und nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung zu Grunde zu legen. Bundesministerium für Finanzen, 27. Oktober 2015
…Ist der Zinscap-Optionsschein wie im vorliegenden Fall konkret auf den Anschaffungskredit bezogen, ist er der Einkunftsquelle Vermietung und Verpachtung zuzuordnen und in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Einheit mit dem Kredit zu sehen. Demzufolge ist das Entgelt für das Sicherungsgeschäft der abzugsfähigen Einkunftsquellenfinanzierung zuzuordnen. Eine andere…
…und weniger eine Rechtsfrage. Der Sachverhalt ist im Rahmen der wirtschaftlichen Betrachtungsweise zu würdigen. Ist die konkursreife Veranstaltungsfirma "nur auf dem Papier" jene Firma, die die ausländischen Künstler unter Vertrag nimmt und müssen daher in der wirtschaftlichen Realität die Einkünfte nicht ihr, sondern den ausländischen…
…Kapitalertragsteuer grundsätzlich der depotführenden Bank vorzuschreiben. Dies gilt sinngemäß auch für die EU-Quellensteuer. 5. Eigenständige Beurteilung für Zwecke der Versicherungssteuer Während im Bereich der Ertragsteuern die wirtschaftliche Betrachtungsweise maßgeblich ist, ist für das Versicherungssteuergesetz 1953 die zivilrechtliche Beurteilung maßgeblich. Liegt daher aus zivilrechtlicher Sicht…
…die dann wirtschaftlicher Eigentümer ist. Insbesondere kann bei Ehepartnern nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass einer der Ehepartner Kontrolle ausübt. Eine wirtschaftliche Betrachtungsweise im Sinne der Bundesabgabenordnung (BAO) kommt für die Feststellung der wirtschaftlichen Eigentümer jedoch nicht zur Anwendung. Kontrolle kann sich zudem im…
…sofern sich aus den Umständen des Falles eindeutig ergibt, dass bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Kapitalgesellschaft der eigentliche Empfänger dieser Beiträge ist. 1.3. Unter aufschiebender Bedingung geleistete Einlagen stellen erst nach Eintritt dieser Be-dingung Einlagen iSd Artikel 4 Abs 1 Buchstabe c der RL…
…im Ausland lediglich eine Scheinkapitalgesellschaft (Briefkastengesellschaft) existiert. Weiters ist auf der Grundlage der Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 924 zu prüfen, ob in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Arbeitgeberfunktionen möglicherweise nicht vom ausländischen Arbeitskräfteüberlasser, sondern von den österreichischen Beschäftigern wahrgenommen werden, sodass die Funktion des ausländischen Unternehmens lediglich in…
…in wirtschaftlicher Betrachtungsweise als eine Ausschüttung jener Gewinne zu werten, die im Jahr 1 von der Besteuerung freigestellt worden sind. Diese Rechtslage wird durch das revidierte Doppelbesteuerungsabkommen nicht verändert werden. (Abschnitt C Pkt. 2 des Ergebnisprotokolls vom 16. Juni 2000) 3 Behandlung des wirtschaftlichen Eigentums…
…einen angemessenen Geschäftsführerbezug erhält, bei Vorliegen eines Gewinnes aber keinen oder einen niedrigeren Geschäftsführerbezug und dafür eine (lineare oder alineare) Ausschüttung, stellt diese Ausschüttung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise bis zur Höhe des angemessenen Geschäftsführerbezuges ebenfalls eine Vergütung für die Geschäftsführertätigkeit dar, die nach § 22 Z 2…
…Abgabenrechtliche Grundsätze Für die Beurteilung abgabenrechtlicher Fragen ist gemäß § 21 BAO in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der wahre wirtschaftliche Gehalt und nicht die äußere Erscheinungsform des Sachverhaltes maßgebend. 3.2. Eigenständige Beurteilung des "steuerrechtlichen Dienstverhältnisses" Voraussetzung für das Vorliegen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des…
…ist in teleologischer und verfassungskonformer Interpretation als "Bemessungsgrundlage" zu verstehen (vgl. UmgrStR 2002 Rz 346 ). Bei Erwerbsvorgängen nach § 1 Abs. 3 GrEStG 1987 ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise ausgeschlossen, es handelt sich dabei um eine rein an das Zivilrecht anknüpfende Bestimmung (vgl. VfGH 27.6.1964…
…§ 24 Abs. 1 lit. b BAO - wirtschaftliche Betrachtungsweise 1.2.1. Sachverhalt Drei österreichische natürliche Personen planen mit ausländischen Investoren eine Immobilieninvestition in Weißrussland zu tätigen. Sie beabsichtigen eine Direktinvestition in Form einer weißrussischen Betriebstätte zu tätigen. Die natürlichen Personen planen unmittelbar und direkt alle…
… hierzu gehört insbesondere die Definition des wirtschaftlichen Arbeitgebers. Bei den Konsultationsgesprächen wurde Einvernehmen erzielt, dass bei der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung in der Regel der Arbeitskräfteverleiher Arbeitgeber bleibt. Bei der Arbeitskräfteentsendung innerhalb verbundener Unternehmen ist die Arbeitgebereigenschaft nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Österreich: wirtschaftliche Betrachtungsweise) zu beurteilen. Weiterhin besteht…
…Rahmen der pauschalen Gewinnermittlung gesondert als Einnahme zu erfassen. Ist der Ansatz von Abschussgebühren ebenso zu behandeln? In wirtschaftlicher Betrachtungsweise ist der Verkauf von Wildabschüssen Jagdpachterlösen gleichzusetzen. Außerdem ist der Verkauf von Rechten durch die Pauschalierung nicht abgegolten (vgl § 1 Abs 4 LuF PauschVO 2001)…
…Bereitstellung zur Umsetzung oder Verwaltung der Umsetzung einer meldepflichtigen Gestaltung geleistet haben. Zur Beurteilung der Eigenschaft als Hilfsintermediär ist eine isolierte Betrachtungsweise bei der jeweiligen Person vorzunehmen. Bsp. 1: Eine österreichische Steuerberatungsgesellschaft wirkt an der Konzeption einer meldepflichtigen Gestaltung durch die in Deutschland ansässige Muttergesellschaft…