…australischen Gesellschaftsrecht obliegt die Vertretung der Eigentümerinteressen (Investoren) gegenüber der im Fonds gehaltenen Beteiligungen sowie die Verwaltung des Fondsvermögens der so genannten "Responsible Entity". Bei der Ausübung der gesetzlich normierten und nicht widerruflichen Treuhandschaft sind durch die "Responsible Entity" die Interessen der Eigentümer zu wahren…
…des Ausländerbeschäftigungsgesetzes darstellt, können die Ausführungen dieser Erkenntnisse auf die ertragsteuerliche Abgrenzung zwischen selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit angewendet werden; dieser Rechtsbereich stellt ebenso wie das Einkommensteuerrecht auf den wahren wirtschaftlichen Gehalt der Tätigkeit ab, und es kommt nicht auf die zivilrechtliche Betrachtung an, ob überhaupt…
…so genannten Schwarzlisten-Ländern im Auftragsstaat nicht als Aufwand berücksichtigt werden. Zumeist wird nunmehr auch versucht, durch Zwischenschaltung vornehmlich rumänischer oder ungarischer Firmen die wahren Geldbewegungen zu verschleiern. Hinsichtlich Rumäniens wird das FA in steigendem Ausmaß ersucht, Ansässigkeitsbescheinigungen für diese Domizilgesellschaften auszufertigen. Fragestellung Ist es…
…durch eine formale Vertragsgestaltung, die auf eine aktive Konzerndienstleistung hinweist, umgangen werden. Auf Grund der wirtschaftlichen Betrachtungsweise ist der steuerlichen Beurteilung stets der wahre wirtschaftliche Gehalt der konkreten Leistung und nicht die formale zivilrechtliche Gestaltung zu Grunde zu legen. Bundesministerium für Finanzen, 27. Oktober 2015
…B-VG Abgabenrechtliche Geheimhaltungsverpflichtung gemäß § 48a BAO Bankgeheimnis gemäß § 38 Abs. 1 BWG ("das Bankgeheimnis ist als Amtsgeheimnis zu wahren") Diese Bestimmungen sind insbesondere in jenen Fällen zu beachten, in denen andere Behörden, die nicht im Kontenregister abfrageberechtigt sind, im Wege der Amtshilfe Auskünfte aus…
…dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes zu beurteilen. Bei Anwendung der vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen, Ausdrücken und Begriffen entsprechenden rechtlichen Positionen, sondern die von diesen Umschreibungen angesprochenen tatsächlichen und wirtschaftlichen…
…AG. Der AG hat aber auch die Möglichkeit während der Vertragslaufzeit die Anlage zu einem Restkaufwert zu erwerben. Lösung: Ein Vertrag ist nicht nach seiner Bezeichnung, sondern nach seinem wahren Gehalt zu beurteilen. Der Auftraggeber zahlt für die Energielieferung einen fix vereinbarten Preis pro kWh…
…wenn sie in räumlicher, organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht ein Ganzes darstellen (VwGH 27.11.2000, 96/17/0422). Das Betreiben eines Sammelkanals samt Kläranlage durch eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB Abwasserverband) - die Abwässer werden von den gemeindlichen Ortskanälen in den verbandseigenen Sammelkanal eingeleitet und der…
…Die GmbH ist als Vergütungsschuldner berechtigt, anlässlich der Gewinnausschüttungen die Kapitalertragsteuer auf 15% herabzusetzen. Werden allerdings die Anteile im Betriebsvermögen eines inländischen Betriebes des Münchner Kaufmannes gehalten, ist der 25%ige Kapitalertragsteuerabzug vorzunehmen. Davon zu unterscheiden sind Fälle, in denen sich aus dem Betriebstätten-Diskriminierungsverbot…
…dem wahren wirtschaftlichen Gehalt und nicht nach der äußeren Erscheinungsform des Sachverhaltes zu beurteilen. Bei Anwendung der vom Grundsatz der wirtschaftlichen Betrachtungsweise beherrschten Gesetzesbestimmungen sind nicht die den Bezeichnungen, Benennungen, Ausdrücken und Begriffen entsprechenden rechtlichen Positionen, sondern die von diesen Umschreibungen angesprochenen tatsächlichen und wirtschaftlichen…
…Rz 5156 wären im Falle eines unangemessen niedrigen Pachtzinses hinsichtlich der ertragsteuerlichen Auswirkungen - nach jeweiliger Sachverhaltslage - zwei Fälle möglich: a) Es handelt sich nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt um eine - nicht auf Dauer ausgerichtete - unentgeltliche Nutzungsüberlassung des land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an den nahen Angehörigen…
…Bei Glaubhaftmachung der Unzumutbarkeit der Einhaltung dieser Frist, kann diese in der Einzelfallbetrachtung auch verlängert werden. Die Dauer der Zugriffsmöglichkeiten der Organe der Abgabenbehörden beschränkt sich auf die für das Abgabenverfahren notwendige Erhebungstätigkeit für die Feststellung der wahren Abgabenbemessungsgrundlagen. Sie ist dementsprechend einzelfallbezogen zu gewähren.…